Donnerstag,28.März 2024
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Indien: Kennzeichnungspflicht für Goldschmuck geplant

Goldschmuck wird in Indien nur auf freiwilliger Basis mit dem Feingoldgehalt gekennzeichnet.

Die Zertifizierung von Goldschmuck unter Angabe des Feingehalts soll künftig für Hersteller verpflichtend sein. Beobachter erwarten dadurch eine Zunahme der Goldnachfrage.

Indische Konsumenten sollen mehr Sicherheit beim Erwerb von Goldschmuck erhalten. Die Regierung des Landes hat sich auf ein Vorhaben geeinigt, wonach der Feingoldgehalt bei Schmuck künftig zertifiziert werden soll. Das meldet das Wall Street Journal.

Derzeit sind Schmuckhersteller gesetzlich nicht zu einer Kennzeichnung des Goldgehaltes verpflichtet. Die erforderliche Gesetzesänderung muss noch vom indischen Parlament abgesegnet werden. Wie genau die Zertifizierung vorgenommen werden soll, etwa durch staatliche Stellen, ist noch nicht bekannt.

Da der Schmuckkonsum gut 80 Prozent der gesamten indischen Goldnachfrage ausmacht, erwarten Marktbeobachter dadurch positive Auswirkungen auf den Goldabsatz im Land, weil dadurch Vertrauen geschaffen werde. Einige Goldjuweliere befürchten dagegen eine Behinderung ihres Geschäfts durch staatliche Reglementierung.

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