Donnerstag,28.März 2024
Anzeige

Anonym Gold verkaufen: Wie geht das?

Bis zu einem Rechnungsbetrag von 9.999,99 Euro kann man in Deutschland Gold und Silber kaufen, ohne Ausweispapiere vorzulegen. Aber wie läuft das beim Verkauf?

Gold kaufen ist in Deutschland im Grunde genauso einfach wie, wie einen Lampenschirm oder dazu passende Leuchtmittel zu erwerben. Man geht zum Fachhändler, legt sein Geld auf den Tisch und verlässt mit der Ware den Laden. Im Falle von Edelmetall kann man solche als Tafelgeschäft bezeichneten Käufe im stationären Einzelhandel bis zu einem Betrag von 9.999,99 Euro anonym erledigen. Das heißt, man muss keine Ausweispapiere vorlegen.

Aber wie verhält es sich, wenn man Gold und Silber anonym verkaufen will? Denn beim Ankauf wollen viele Händler ab einem gewissen Warenwert Ausweisdokumente sehen. Ab der oben genannten Anonymitätsgrenze sind sie ohnehin verpflichtet, die Personalien des Kunden aufzunehmen. Mehr dazu in einem kurzen Video von Kettner Edelmetalle.

Mehr zum Thema „Gold verkaufen“, erfahren Sie auch im Goldreporter-Spezial-Report „Strategien für Goldbesitzer“. Dort erörtern wir unter anderem die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt, um Gold (z.B. im Alter) wieder abzustoßen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Goldreporter

Immer bestens über den Goldmarkt und Finanzkrise informiert: Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter!

Anzeige

Goldreporter-Ratgeber

Genial einfach, sicher und günstig: Gold vergraben, aber richtig!

Was tun bei Goldverbot oder Goldengpass? Notfallplan für Goldanleger

Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter und erhalten Sie den Spezial-Report "Vermögenssicherung mit Gold" (PDF) kostenlos! Weitere Informationen?

27 Kommentare

  1. Prolog:
    „Verkaufen Sie auf keinen Fall Ihr Gold.“ Jim Rogers, seines Zeichens „Rohstoff-Guru“.

    Sollten widrige Lebensumstände dennoch keine andere Wahl lassen, ergeben sich einige wenige Möglichkeiten:

    Man kann den anonymen Verkauf über etablierte Händler versuchen. @Klapperschlange hat gestern dankenswerterweise beispielhaft auf die Exchange-AG hingewiesen, die ein größeres Filial-Netz betreibt.
    https://www.goldreporter.de/goldman-sachs-erneut-mit-duesterer-goldpreis-prognose/gold/68565/#comment-214810
    Habe eben dort auf die Schnelle mal angerufen. Tatsächlich ist der Eintrag, dass bis zu einem Betrag von 15000 Euro KEIN Ausweis verlangt wird, veraltet. Der aktuelle Stand sei, dass bis zu einem Betrag von 10000 Euro keine Legitimation beim Verkauf verlangt wird. Explizit nach erneuter Nachfrage: Dies gelte „in beide Richtungen“ – An- UND Verkauf.
    Aber Achtung: Wie beim Lotto gilt „Keine Gewähr“! Das war NUR eine telefonische Auskunft.

    Man kann es auch über kleinere Ankaufsstellen für Edelmetall probieren, muss dann allerdings damit rechnen, über den Tisch gezogen zu werden. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich, ist aber nur in Großstädten praktikabel. Oder man gibt sich mit Abschlägen in einer bestimmten Höhe zufrieden – dann heißt es auf jeden Fall: Anonym Fiat-Money gegen Gold (hab mich gerade mehrmals verschrieben, ist wohl so eine Art innere Sperre, sowas niederzuschreiben…;-).

    Oder letztlich der private Verkauf, vermittelt über die diversen Foren und Börsen. Hier sollte immer die persönliche Übergabe im Mittelpunkt stehen. Ich selber habe nur einmal (ich oute mich jetzt mal) eine Unze verkauft. Einen beschädigten Gold-Maple (1 Unze), beim Händler gegen Vorlage des Ausweises. Und bevor ein Shit-Storm über mich hereinbricht: Dafür habe ich dann anonym einen gegossenen 100gr-Barren mitgenommen (vermisse meinen lädierten Maple trotzdem…).

      • @wacker

        Das hatte ich bis heute Mittag auch geglaubt, – ich habe deshalb (doppelt hält besser) heute Nachmittag bei schönem Wetter einen Ausflug in eine „Exchange-Filiale“ gemacht
        (http://www.exchange-ag.de/goldankauf.html )
        und mich Vorort über die Konditionen zum Goldankauf informiert.

        Ergebnis: die anzukaufende Ware (z.B. Goldmünzen) wird Vorort geprüft und der Gegenwert zum Tagespreis bis max. 9999,- Euro als Bargeld ausbezahlt, und zwar ohne Vorlage eines Ausweises.

        Was sagst Du nun?
        Probier es aus, für 1 Unze Krügerrand Gold gab es um 13:00 Uhr 1100,- Euro.

      • @wacker

        Ich kaufe und verkaufe seit 2003 stets beim selben Händler ohne Ausweis.
        Es war nie ein Problem da ich immer, sowohl bei An als auch bei Verkauf unterhalb der gesetzlichen Norm geblieben bin. Ich bin überzeugt, dass ein jeder seriöser Händler dies auch nicht anders macht.

        Mein Händler hat faktisch dieselben An und Verkaufspreise wie Exchange, ist allerdings wohl ziemlich unbekannt, vermutlich weil unauffällig.

        • Bei der WMF die jedes Jahr anfangs Februar in Berlin stattfindet fragt niemand nach Ausweisen,ein fachkundiger Blick auf den Krüger und man hat 1050 Euro in der Hand um 3 Stände weiter einen vom anderen Jahrgang zu kaufen auch ohne Ausweis.

      • @wacker
        Na und ?
        Ich kann ja für jemand anderes verkaufen. Ein Familienmitglied zum Beispiel. Dann gilt zur Zeit das Verweigerungsrecht, die Person zu benennen.
        Im Strassenverkehr geschieht dad hundertfach. Ich bin nicht gefahren.Ein Angehöriger war es. Wer ? Will ich nicht sage.
        Ich verkaufe Gold als Strohmann für einen Klienten. Ganz legal.

  2. Bitcoin auf dem Weg über die 6.000er Marke, mit Hype oder Darknet ist das Alles nicht mehr zu erklären und schon gar nicht mit innerem Wert. Vielmehr werden hier riesige Summen anonym über Ländergrenzen bewegt. Die wenigen Reichen bringen jetzt ihr Vermögen anonym aus den finanziellen Krisengebieten, um möglicherweise damit dann EM zu erwerben? Gold schon wieder bei 1.300 und der Druck steigt beständig !

    • @Hillbilly
      Bald gibt es den ersten Bitcoin-Milliardär. Platz eins belegt eine Person(?) mit 156,588 Bitcoins, mit einem Wert von 895 Millionen Dollar. Bei einem Bitcoinpreis von 6000 Dollar sind die eine Milliarde bereits geknackt.

      • @Goldnugget
        Falls er einen Käufer findet. Aber man kann ja nie wissen. Manche kaufem einfach jeden Schrott zusammen.
        Gut, wenn ich Geld anonym ins Ausland bringen müsste, ohne, das mich Putin lyncht. Aber das ist wohl nur Theorie. Denn auch dieses Geld liegt als Geld auf einem russischen Konto.Und da ist es auch nicht anonym.

  3. Edelmetall anonym verkaufen ist doch kein Problem, immer hereinspaziert, hier im Forum wird es Interessenten geben. Ich kaufe und verkaufe doch gerne, bitte melden.

  4. Das ist ja eine sehr interessante Erkenntnis:
    Man kann Gold von privat an privat anonym verkaufen!

    Folgerung:
    Wenn man die Schenkungssteuer bei dem „Vererben“ an die eigenen Kinder umgehen möchte:
    Man könnte z.B. 1 kg Gold für €1.000,- verkaufen. Das könnte man sogar im Rahmen eines schriftlichen Vertrages festhalten, um ein reguläres steuerrechtliches Verschenken zu umgehen.
    oder habe ich dabei etwas falsch verstanden?

    • @assedk
      Kaufverträge sind ungültig, wenn sie gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Da hier das FA der „Prüfer“ ist hat man als Privatperson keine Chance. Es gelten, wie auch bei Aktien immer die aktuellen Werte zum Zeitpunkt der Schenkung / des Todes.

      • @Hoffender

        Jeder darf im Grundsatz kaufen und verkaufen was er will. Besagter Vertrag muss nicht gegen die guten Sitten verstoßen, es geht viel einfacher. 1 Kilo Gold zum Marktwert 35 000 Eumel für 1000 Eumel zu verkaufen, nennt der Gestzgeber eine gemischte Schenkung in Höhe von 34 000 Eumel, diese wären im Falle eines Falles dann steuerpflichtig.

        Allerdings haben die eigen Kinderr bei der Erschaftssteuer einen sehr hohen Freibetrag. Eine Schenkung von 34 000 Eumeln ist für das FA bezüglich der Erbschaftssteuer völlig unerheblich.

        Die Begrifflichkeit der guten Sitten haben auch ansonsten mit dem Finanzrecht herzlich wenig zu tun, das ist bürgerliches Recht…nachzulesen im BGB.

        https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

        • @Krösus
          Danke für die Richtigstellung. Ich hatte die Differenzierung Kauf/Schenkung nicht beachtet. Und sehe es ähnlich, solange unter dem Freibetrag, kann man das Gold steuerfrei seinen Kindern schenken. Alle 10 Jahre den Freibetrag neu nutzen. Tipp: Im Schenkungsvertrag regeln, was bei eigener Verarmung passiert.

          • @Hoffender

            Auch die eigne Verarmung ist bereits gesetzlich geregelt. Bevor das Sozialamt angerufen werden kann, muss sich der Schenker an die Beschenkten halten. Viel wichtiger im Schenkungsvertrag ist die Regelung des groben Undanks, was dies konkret ist schreibt das Gesetz nicht vor, sollte aber detailliert im Vertrahg geregelt werden.
            Ich hatte das gerade in der eigenen Familie. Mein eigener Vater der mir das Pflichtteil vorenthalten wollte, hat sein Vermögen verschenkt und wurde sodann von den Beschenkten fertig gemacht, Schlaganfall und Exitus, hat sich also faktisch selbst ausgetrickst.

            Hätte er den groben Undank vertraglich geregelt, wäre Ihm diese Erfahrung erspart geblieben.

            https://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

          • @Krösus
            Falls Du mal nach Müncheberg in Ostbrandenburg kommst, so hängt dort am Stadttor eine überdimensionale Keule aus dem Mittelalter. Am Tor prangt die Aufschrift: „Wer seinen Kindern gibt das Brot und leidet nachher selber Not, den schlage man mit dieser Keule tot.“

          • @Translator

            In den von mir geschilderten Fall, waren eben nicht die eigenen Kinder meines Vaters, sondern eine SED Erbschleicher und Betrügerbande ( Mutter und Sohn ) die Beschenkten.

            1984 kam ich mit meinem Vater in Erbengemeinschaft in 2 Grundstücken und einem 2-Familienhaus zusammen. Wegen der Scheidung meiner Eltern 20 Jahre zuvor, hatte ich jahrelang keinen Kontakt zu Ihm, er war 1984 faktisch ein Fremder für mich. Doch unser Verhältnis ab 1984 war Bestens, wir hatten bis 1986 nie Streit miteinander bis mein Vater 1985 die SED Genossin Christiane Hasenbart ( Name geändert ) ehelichte. Schon kurz danach verschlechterte sich unser gutes Verhältnis. 1986 beantragte dann mein Vater die gerichtliche Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, er wolle nun mit seiner neuen Ehefrau Gesamteigentümer werden, dem wurde entsprochen. Heute wäre dies so gar nicht möglich. Aber durch die staatlich zwangsweise angeordneten jämmerlich niedrigen Grundstückspreise, konnte man problemlos andere Leute ausrauben und bestehlen,( jedenfalls dann wenn man am Drücker war ) alles im Namen von Recht und Gesetz. Das gesamte Gerichtsverfahren bestand in einem einzigen Konglomerat von Rechtsbeugung, Prozessbetrug manipulierten Beweisen durch die Gerichte usw.
            Die Genossin hat, wie ich vermuten muss, Ihre Beziehungen spielen lassen, anders ist dies alles nicht erklärbar. Ich wurde auch entschädigt, nach den Gesetzen der DDR, also gar nicht.

            Kurz und schlecht im Frühjahr 1989 wurde die Genossin ins Grundbuch ein und ich ausgetragen. 2 Jahre später also 1991 wurden die Grundstücke unter Vorgabe einer notariell getürkten Kaufvertragsurkunde den Sohn der Genossin offiziell verkauft, in Wirklichkeit aber verschenkt. Hintergrund war, dass mit diesem angeblichen Kaufvertrag der Nachlass meines Vaters entleert und die tatsächliche Grundstücksschenkung verschleiert werden sollte.

            2004 starb mein Vater, der Nachlass war überschuldet, insofern nicht einmal ein Pflichtteil vorhanden. Wurde das Vermögen des Erblassers zurvor verschenkt, kann sich der Pflichtteilsberechtigte zum Ausgleich des Pflichtteils an dem Beschenkten mit dem Anspruch eines sogenannten Pflichtteils-Ergänzungsanspruches wenden. Da die Grundstücke aber nicht verschenkt, sondern angeblich verkauft worden waren, entfiel auch diese Möglichkeit. Jedenfalls auf den ersten Blick.

            Da die Grundstücke meilenweit unter Ihrem tatsächlichen Wert angeblich verkauft worden waren, ergab sich der Grundstückswert abzüglich des vereinbarten Kaufpreises als sogenannte gemischte Schenkung, aus der heraus wiederrum ich Pflichtteils-Ergänzungsansprüche in einem jahrelangen Gerichtsverfahren durchsetzen konnte. Später ergab sich, dass selbst der äußerst geringe Kaufpreis nicht bezahlt worden ist.

            Es waren also nicht meines Vaters Kinder, sondern fremde Dritte die erst mich mit Hilfe der SED Justiz aus dem Grundstück vertrieben ( was heute unmöglich wäre ) , danach sich haben von meinem Vater beschenken lassen und dann Diesen dermaßen tyrannisiert haben, dass er an einem Schlaganfall verstarb. Mein Vater wollte kurz vor seinem Tode die Grundstücke wegen groben Undanks zurück fordern, was aber wegen dem angeblichen Kaufvertrag ( also eine schenkung offiziell ja gar nicht vorlag ) so einfach nicht möglich war.
            Hätte er statt einen Kaufvertrag einen Schenkungsvertrag aufgelassen und vertraglich eine konkrete Undankbarkeits-Klausel vereinbart, wäre die Rückforderung kein Problem gewesen.

            Die SED Genossin und Ihre Nachwuchs haben im Übrigen auch im Pflichtteilsergänzungsverfahren jahrelang gelogen, inhaltlich falsche Urkunden als Beweismittel vorgelegt, falsche Zeugen benannt usw. usw. und auch sonst gelogen dass sich die Balken biegen, die Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg sah dennoch keinen Anlass die Strafverfolgung einzuleiten.

            Fazit;

            Eher geht in der Bunzreplik ein Kamel durchs Nadelöhr als dass ein Verbrecher in den Bau kommt.

            Es müssen also nicht immer die eigenen Kinder sein, die sich bei Schenkungen grob undankbar zeigen, auch Erbschleicherei ist eine Möglichkeit, die allerdings kaum beweisbar und auch nicht strafbar ist.

            Meine Familie hat 6 Generationen in den Grundstücken gelbt, bis besagte SED Genossin ins Leben meines Vaters trat.
            Heute muss ich hilflos zusehen wie fremde Leute im Hause meiner Familie sitzen, die nie auch nur einen Pfennig dafür bezahlt haben und die nur mit kriminellen Handlungen, Rechtsbeugung in der DDR usw. an die Immobilien kamen. So maches Mal wache ich Nachts schweißüberströmt auf, weil ich träumte ich hätte mir einen Schießprügel besorgt, wäre zu meinem Haus gefahren und hätte meinen Empfindungen freien Lauf gelassen. Ich bin dann immer froh, dass alles nur ein Traum war.

          • Hier bei mir in Ostbrandenburg gab es einen Fall, da hat ein (ständig gegen den Strom schwimmender) Amtsrichter mal durchgegriffen. In Eisenhüttenstadt hatten wir den Dr. Ruppert als Direktor des Amtsgerichts. Der war aus Köln. Sein Ziehsohn im Geiste war Amtsrichter Christoph Marquardt. Der Dr. Ruppert aber nie als Nachfolger (als Direktor) beerben durfte. Ebenso aus dem Westen, entstammte Christoph Marquardt nicht dem SED- und Stasi-Sumpf. Du weißt ja, was heute in Brandenburg regiert. Er war schon als Amtsrichter in Frankfurt (Oder) dafür bekannt, daß er u.a. kleptomanische Polen erst mal einbuchtete, also in U-Haft nahm, wenn man sie beim Klauen erwischt hatte. Dieselbe Strenge ließ er auch bei deutschen Übeltätern walten. Kurzum, er führte 2005 einen Prozeß gegen einen unehrlichen Nachlaß-Verwalter, der aus dem Nachlaß, um den er sich kümmern sollte, erst mal für 50 Tsd. Euro einen neuen BMW für seine Frau kaufte. Wenn ich mich recht entsinne, ging es um unterschlagene 400 Tsd. Euro. Das Ganze eskalierte derart, daß der zuständige Oberstaatsanwalt – auch ein Westgote – Haftbefehl gegen dessen schmierigen Rechtsanwalt beantragte. Wegen Verdunkelungs-Gefahr. Richter Marquardt erließ diesen. Alles soweit koscher. Richter Marquardt war als Jugendrichter wie auch sein Vorgänger Dr. Ruppert knallhart gegen kriminelle Kinderbanden in Eisenhüttenstadt vorgegangen. Doch im Potsdamer Justizministerium, wo man Bewährungs- und Kuscheljustiz gegen Abschaum verordnet hatte, schien man darauf geradezu gewartet zu haben. Was folgte, war eine Schlammschlacht, eine üble Diffamierungs-Kampagne gegen den Oberstaatsanwalt und Richter Marquardt im Lokalsender RBB sowie in der BILD-Zeitung. Als das Frankfurter Landgericht den Richter – man hatte ihn wegen Rechtsbeugung angeklagt – freisprach, weil da wirklich nichts dran war, und weil das Urteil dem Ministerium in Potsdam nicht paßte, mußte das Potsdamer Landgericht alles neu verhandeln. Das „passende“ Urteil wurde allerdings vom BGH gekippt. Die Scheiße geht nun schon seit 2005 hin und her. So lange ist er schon suspendiert bei halben Bezügen. Baut jetzt Boote, hat er mir erzählt, und läßt sich die Bücher dazu aus den USA schicken. Drei Jahre hat er mal dort gelebt, und ich erinnere mich freudvoll daran, wie sehr er meine Arbeit als Dolmetscher schätzte. War er doch in der Lage, mein Englisch präzise einschätzen zu können. Hab ihm sogar ein paar Brocken Russisch beibringen dürfen! Kurzum, der betr. Oberstaatsanwalt war umgefallen, hatte nicht das Rückgrat und bekannte sich „schuldig“. Obschon der Nachlaß-Verwalter von einem anderen Richter, der den Fall übernommen hatte, für schuldig befunden wurde. Hat dafür jetzt seine Ruhe. @Krösus, ich habe auch am eigenen Leib erfahren – Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) – wie die Pferde kotzend Schlange stehen vor der Apotheke. Mit Rezept im Maul. Was unsere „Justiz“ angeht, so habe ich keine Illusionen mehr. Allein schon beim Thema Vertretungs-Pflicht. Wenn Du, wie in meinem Fall, eine Karikatur von Anwalt hast, der einen schon allein aus Faulheit so richtig in die Scheiße reitet. Ich wollte übrigens selber mal Jura studieren und Richter werden. IM „Kulle Kowalski“ und IM „Fred Franke“, meine Lehrer für Chemie und Physik hatten jeder einen Sohn in meiner Klasse. An der Penne. Die haben ihre eigenen Kinder abgeschöpft, diese Drecksäcke, und der Physiklehrer ließ sich vor 7 Jahren zu unserem Klassentreffen einladen. Mein ehem. Banknachbar war schon früh gegangen damals. Bloß gut, denn sein Alter saß in den späten 80ern 2 Jahre als Politischer im Knast. Will sagen, ich hatte schon eine mündliche Zusage über den Studienplatz gehabt, dann ging aber auf einmal nichts mehr. Dem neugierigen Ministerium sei Dank. Vielleicht ist es auch besser so. „Wenn Gott es nicht gewährt,“ sagen die Russen, dann ist es besser so.“

          • @Krösus
            Und nur deshalb bin ich Übersetzer geworden. Ausweich-Beruf. Den Prestige-Studienplatz (Humboldt-Universität Berlin) gab es auch nur für „freiwillig“ 3 Jahre in der NVA. (Statt 18 Monate Grundwehrdienst.) Humboldt-Uni war selbst bis zur Oberkante stasi-versifft. Daher kommt mein Abscheu gegen das Gesindel. Siehst ja, was in Brandenburg los ist. Der Unterschied zu CSU-Bayern besteht einzig darin, daß hier seit 1990 richtig der Hund begraben ist, die schwarzen Mafiosi im Grüßgottland haben wenigstens wirtschaftlich was auf die Beine gestellt.

          • @Translator

            Die Unabhängigkeit der Richter ist ein Witz, die müssen wenn Sie Karriere machen wollen, genauso kuschen, wie alle anderen auch. Wer nicht spurt wird fertig gemacht, wie zu DDR-Zeiten.Hast Du schon einmal etwas von Jan Robert von Renesse gehört ?

            http://www.zeit.de/2016/33/jan-robert-renesse-holocaust-ueberlebende-rente-richter

            Meinen Pflichtteilsergänzungsanspruch konnte ich auch nur durchsetzen, weil diverse Urteile des Bundesgerichtshofes
            auf meinen Fall anwendbar waren. BGH-Urteile in Frage zu stellen, das traut sich auch ein Brandenburger Land oder Oberlandes-Richter nicht.

            Ich habe mir das alles selbst rausgesucht und recherchiert. Sämtliche Schriftsätze ans Gericht habe ich selbst verfasst und nur noch von meinen Anwalt unterschreiben lassen.
            Hätte ich mich auf den verlassen, dann hätte ich bestenfalls 40% von der Summe erhalten, die ich dann im Endeffekt auch durchsetzen konnte.

            Geschlagene 6 Stunden hat die Vergleichsverhandlung vor dem OLG Brandenburg gedauert. Eine Oberrichterin Michalke
            deren ganzes Auftreten eine dunkelrote Vergangenheit vermuten lässt, redete stundenlang auf mich ein, ich sollte doch die alten Geschichten ruhen lassen. Zum Schluss stand ich allein gegen die Richterin, den Gegenanwalt und natürlich gegen die andere Prozesspartei. Mein eigener Anwalt hat nur noch mit den Augen rollend ständig auf seine Uhr geschaut.
            Das alles ist an mir abgeprallt. Als ich dann einen Strafantrag wegen Prozessbetrug angedroht habe, wurde der gegnerische Anwalt dann plötzlich zugänglicher. Letztendlich nach deutlichen Ermüdungserscheinungen aller Beteiligten, hatte ich die Bande soweit, dass man mir einen Vergleich anbot mit dem ich leben konnte.

            Für Anwälte gilt, kennst Du einen, kennst Du alle.
            Der Anwaltszwang in Zivilrechtssachen ist schlichtweg kriminell. Ich muss irgendso einer selten dämlichen und arbeitsscheuen pfeife einen Haufen Geld dafür zahlen, dass er die von mir verfassten Schriftsätze unterschreibt. Die BRD ist genauso wenig ein Rechtsstaat wie die DDR.

          • @Krösus
            So eine faule, ignorante Pißnelke von Anwalt hatten mein Vater und ich auch. Vor dem Verwaltungsgericht. Es ging auch um ein Haus. Ich kann (noch) keine Einzelheiten zu der Sache hier schreiben. Die Sache ist noch nicht ganz vorbei, und wer weiß, welche Neo-Stasiratte mitliest.
            Der krasseste Fall in Westdeutschland war die Witwe Rosegger. Ihr hatte man eine exorbitante Witwenrente zugesprochen, weil ihr im Krieg umgekommener Gatte, Richter Dr. Roland Freysler, „sicher eine hochrangige Position in der Justiz innegehabt hätte“, so die Begründung.
            Bei uns im Osten lief es nach 1990 so, daß man Strafrichter, die Leute nach Bautzen, Cottbus und Hoheneck geschickt hatten, an die neugebildeten Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte versetzte. Bäumchen wechsle dich, man nahm sie fein aus der Schußlinie. Die zwei bekanntesten Strafverteidiger hier in Frankfurt (Oder) sind ehemalige hauptamtliche Stasi-Offiziere, ebenso der prominenteste Scheidungs-Anwalt in dieser Stadt. Der hat vor 30 Jahren noch politische Gefangene verhört. Selbstverständlich haben und behalten sie ihre Lizenz als Jurist. Scheiße schwimmt immer oben, sagt mein Bruder. Oben schwimmt immer Scheiße, sage ich.
            Eigentlich müßte ich froh sein, daß mein Jurastudium niemals stattfand. Ich wäre vielleicht auch so eine angepaßte Ratte geworden oder daran zerbrochen. Oder zerbrochen worden, wie der Jugendrichter in Eisenhüttenstadt, von dem ich Dir erzählt habe.

          • Hmm, delikate Angelegenheit, und arg unbefriedigend, der Ausgang. Gläubige Zeitgenossen würden da auf göttliche Gerechtigkeit hoffen, nun ja, kann sehr lange dauern….., falls überhaupt.
            Der Traum ist doch schon eine gute Wegweisung, will natürlich sehr gut überlegt sein. Genau so wichtig ist, dass man hinterher keine Gewissensbisse hat, eine stabile nervliche und feste moralische Ausrichtung sind unverzichtbar. Und der wichtigste Punkt, dass man selbst nicht unmittelbar in Verdacht gerät….
            Aktuell bei funktionierenden Strukturen (…..) schwer umsetzbar, möglicherwiese ergeben sich aber in der vor uns liegenden schweren Krise neue Chancen, im allgemeinen Drunter und Drüber.. U.U. sogar auf relativ bequeme Art, evtl. legal oder halblegal…..

    • @assedk

      Vergiss es. Erstens gibt es bei der Schenkungssteuer bei Verwandten ersten Grades erhebliche Freibeträge, derzeit liegen die bei ca 400 000 Eumel pro Nase. Bei Deinem Beispiel spricht das Gesetz von einer sogenannten gemischten Schenkung. …..Ein Beispiel;

      Wenn Du Deinen Kindern ein Kilo Gold – aktueller Zeitwert rund 35 000 Euro – für 1000 Euro verkaufen willst, ergibt sich eine objektive d.h. gemischte Schenkung von 34 000 Euro ( 35 000 abzüglich 1000 ) , diese 34 000 Eumel werden zur Besteuerung oder z.B. im Falle von Pflichteils…oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen zur Berechnung herangezogen.

      Wenn von Deinen Goldbeständen Niemand etwas weiß, stellen sich allerdings solche Fragen erst gar nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst ein Kläger steht in der Beweispflicht, d.h. wer behauptet dass Du Gold verschenkt oder verkauft hast und daraus Ansprüche ableitet, wird Dir beweisen müssen, dass Du Gold hattest und dieses verschenkt hast.

      Also cool bleiben und keine Panik anonym ist anonym, da kann Dir so schnell keiner was.

  5. Bitcoin anonym kaufen und transferieren ist überhaupt nicht möglich. Es gibt ein paar Blockchain Währungen, wo das möglich ist. Aber die sind nicht populär. Es sind schlicht und einfach die Gebühreneinsparungen und die Geschwindigkeitsvorteile. Die Bitcoin können blitzschnell in jede relevante Währung getauscht werden. Da kommt keine Steuerbehörde hinterher. Und die alten Banken können da erst recht nicht mithalten.

    • @Safir
      Mal angenommen,man hat sogenanntes Schwarzgeld.
      Bar, anders gehts ja nicht.
      Wie wollen Sie das anonym in Bitcoins tauschen ?
      Geht also nicht.
      Der Schwarzgeldzahler müsste also den Scharzgeldempnger direkt in Bitcoins bezahlen.
      Sagen Sie das mal dem Dachdecker.
      Ich bezahle sie in Bitcoins.
      Bei einer grösseren Schenkung müsste sich der Spender dann schon fragen lassen, was er mit dem Geld gemacht hat und wieso er an bitcoin.de 200.000 überwiesen hat und wo nun das Geld ist.
      So ganz dumm sind die Behörden wieder auch nicht.
      Zwar kann man sich irgendwie rausreden, aber einfach ist es nicht.
      Hier gilt folgendes Steuerrecht:
      Nicht das Finanzamt muss beweisen, sondern der Steuerpfichtige muss es.Nämlich dass die Transaktion legal war und das Geld kein Schwarzgeld gewesen ist.
      Für Normalos also unsinnig. Für einen russischen Oligarchen vieleicht machbar, ohne dass er verkehrt rum die Wolga hinabschwimmt.

  6. Noch was zum Bitcoin
    Es handelt sich hier um reinstes Fiatmoney. Aus dem Nichts geschaffen.
    Beim traditionellen Fiatmoney steht wenigstens eine Zentralbank dahinter, was auch ein gewisses Risiko darstellt.Doch beim Bitcoin steht nichts weiter als eine Idee und ein Hype dahinter, denn die Erfinder und Kontrolleure leben im Verborgenen.
    Für einen Viertel Bitcoin oder so kaufe ich persönlich lieber einen Philli oder Rand.
    Da weiss ich, was ich habe, kann anfassen und besitzen was ewig hält.
    Und nicht irgendetwas neues, innovatives im Datennirvana einer Festplatte oder Cloud mit Passwort.
    Der neue Markt lässt grüssen und ist wieder auferstanden. Als Bitcoin und Co.

    • bitcoin et al. sind reines fiat-konstrukt, kein zeifel, ob es eine echte currecncy ist, weiss ich noch nicht, money ist es nicht, das bleibt gold/silber, grundsätzlich ist es aber auch nicht schlechter als die fiatcurrencies dollar, euro et al., und eben nicht (noch nicht) Zentralbank gesteuert.
      ob sich die kryptos im währungskrieg behaupten bleibt abzuwarten, persönlich habe ich 2% des liquiden vermögens in ether, dash und litecoin angelegt,einfach um hier am ball zu bleiben.

Keine Kommentare möglich

Anzeige

Letzte Beiträge

 

Unsere Spezialreports und Ratgeber sind erhältlich im Goldreporter-Shop!

Anzeige