Donnerstag,28.März 2024
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Bundesverfassungsgericht gibt ESM den letzten Segen

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag in seinem endgültigen Urteil bestätigt. Gestärkt in diesem Zusammenhang wurde jedoch der Bundestag, dem das letzte Wort bei einer möglichen Aufstockung des Rettungsfonds zugestanden wurde. Außerdem muss die Bundesregierung jedes Jahr die ESM-Mittel prüfen. Absehbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem ESM müssen dann direkt im Bundeshaushalt einfließen. Mehr

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2 Kommentare

  1. Die Eile, mit der der ESM freigeschaltet wurde, hat wohl auch handfeste Gründe: EZB = Brüssel, Brüssel = Belgien?

    Ein Land mit einem BIP von 100 Milliarden € (Belgien) hat plötzlich
    US-Staatsanleihen in einer Höhe von 310 Mrd. US-Dollar in seinen Büchern stehen…

    Mario Draghi, ehemaliger Goldman&Sachs-Direktor als Handlanger der
    gebeutelten US-Fed?
    http://www.zerohedge.com/print/486213

  2. Auf Hochverrat steht Todesstrafe!Wie können dies juristischen Nutten ihren Enkeln in die Augen schauen?

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