Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag in seinem endgültigen Urteil bestätigt. Gestärkt in diesem Zusammenhang wurde jedoch der Bundestag, dem das letzte Wort bei einer möglichen Aufstockung des Rettungsfonds zugestanden wurde. Außerdem muss die Bundesregierung jedes Jahr die ESM-Mittel prüfen. Absehbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem ESM müssen dann direkt im Bundeshaushalt einfließen. Mehr
Goldreporter
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Die Eile, mit der der ESM freigeschaltet wurde, hat wohl auch handfeste Gründe: EZB = Brüssel, Brüssel = Belgien?
Ein Land mit einem BIP von 100 Milliarden € (Belgien) hat plötzlich
US-Staatsanleihen in einer Höhe von 310 Mrd. US-Dollar in seinen Büchern stehen…
Mario Draghi, ehemaliger Goldman&Sachs-Direktor als Handlanger der
gebeutelten US-Fed?
http://www.zerohedge.com/print/486213
Auf Hochverrat steht Todesstrafe!Wie können dies juristischen Nutten ihren Enkeln in die Augen schauen?