Donnerstag,28.März 2024
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Ein Jahr nach CBGA III: Goldverkäufe der Zentralbanken auf niedigstem Niveau

Am 26. September 2009 bekannten sich 15 europäische Zentralbanken offiziell zum so genannten Central Bank Gold Agreement III (siehe unten). Seither haben die Institutionen und der Internationale Währungsfonds (IWF) 94,5 Tonnen Gold verkauft. Es ist das niedrigste jährliche Verkaufsvolumen seit dem ersten CBGA im Jahr 1999.

Europäische Zentralbanken stießen nach den Angaben des World Gold Council netto 6,2 Tonnen Gold ab, 96 Prozent weniger als im Jahr davor. Der IWF, dessen eigenes Gold-Verkaufsprogramm unter dem CBGA-Schirm läuft, trennte sich in den vergangenen 12 Monaten von 88,3 Tonnen Gold.

Das Central Bank Gold Agreement
15 europäische Zentralbanken haben das so genannten Central Bank Gold Agreement in seiner ersten Auflage unterzeichnet, das seit 1999 die zweite Wiederauflage erfahren hat (aktuell CBGA III).

CBGA III unterschrieben die Zentralbanken von Österreich, Italien, Frankreich, Portugal, der Schweiz, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Spanien, England, Finnland, der Niederlande, Irland, Schweden und die Europäische Zentralbank, außerdem Slovenien, die Slovakei, Zypern und Malta.

Im Rahmen eines Kommuniqués traf man folgende Aussagen:

1. Gold bleibt ein wichtiges Element der weltweiten Währungsreserven

2. Die oben genannten Institutionen werden am Markt nicht als Verkäufer auftreten, mit Ausnahme bereits beschlossener Verkäufe.

3. Die bereits beschlossenen Verkäufe werden im Rahmen eines konzertierten Verkaufsprogramms über den Zeitraum der kommenden fünf Jahre getätigt. Die jährlichen Verkäufe werden rund 400 Tonnen nicht übersteigen und die gesamten Verkäufe über diesen Zeitraum werden 2.000 Tonnen nicht übersteigen.

4. Die Unterzeichner dieser Vereinbarung haben sich darauf verständig, ihr Gold Leasing und den Gebrauch von Gold-Futures und -Optionen über diesen Zeitraum nicht auszuweiten.

5. Diese Vereinbarung wird nach fünf Jahren überprüft.

Das erste Central Bank Gold Agreement stammt aus dem Jahr 1999. Das erklärte Ziel: Verhinderung unkoordinierter Goldverkäufe, die zu einer Destabilisierung des Goldmarktes und zu einem Absturz des Goldpreises führen könnten.

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