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ESM kommt erneut vor Gericht: EuGH entscheidet

Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Konformität zum Grundgesetz beurteilt, jetzt kommt der Europäische Stabilitätsmechanismus erneut vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof muss die Klage eines irischen Abgeordneten verhandeln. Es geht nun darum, ob der ESM-Vertrag gegen die Europäischen Gesetze, insbesondere gegen die “No-Bail-Out-Klausel” verstößt. Mehr

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Eingetragen von am 23. Okt. 2012. gespeichert unter Hot-Links. Sie können alle Antworten auf diesen Eintrag verfolgen über RSS 2.0. Sie können auf diesen Eintrag antworten oder ihn verfolgen

2 Kommentare für “ESM kommt erneut vor Gericht: EuGH entscheidet”

  1. Eine gute Klage , mal sehen was dabei rauskommt.

  2. ESM ist eine vom EU-Politbüro beschlossene Sache! Da kann klagen, wer will, und so oft man will. Es ist beschloßen, basta. Normal halt, in einer Diktatur, wie hier.

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