Freitag,19.April 2024
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ESM kommt erneut vor Gericht: EuGH entscheidet

Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Konformität zum Grundgesetz beurteilt, jetzt kommt der Europäische Stabilitätsmechanismus erneut vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof muss die Klage eines irischen Abgeordneten verhandeln. Es geht nun darum, ob der ESM-Vertrag gegen die Europäischen Gesetze, insbesondere gegen die „No-Bail-Out-Klausel“ verstößt. Mehr

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2 Kommentare

  1. ESM ist eine vom EU-Politbüro beschlossene Sache! Da kann klagen, wer will, und so oft man will. Es ist beschloßen, basta. Normal halt, in einer Diktatur, wie hier.

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