Donnerstag,28.März 2024
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ESM-Ratifizierung: Verfassungsrichter bitten um Aufschub

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat Bundespräsident Gauck darum gebeten, das Gesetz zum permanenten Rettungsmechanismus ESM vorerst nicht zu unterzeichnen, sollte es der Bundestag wie geplant Ende Juni verabschieden. Das BVG hat sich Zeit erbeten, damit der Zweite Senat das Gesetz genau prüfen kann. Hintergrund: Die Partei Die Linke hat einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt.

Sollte Gauck der BVG-Bitte Folge leisten, dürfte sich der Start des ESM zumindest verschieben. Am 1. Juli sollte das umstrittene überstaatliche Finanzgebilde nach dem Willen seiner Protagonisten die Arbeit aufnehmen. Mehr

Interessant: Während Focus Online die Nachricht sofort als Eilmeldung brachte, das Handelsblatt schnell mit einem längeren Artikel reagierte und die Springer-Medien es zumindest in ihren News-Tickern laufen ließen, war auf Spiegel Online, ZEIT Online und FTD zunächst gar nichts darüber zu lesen.

Update: Joachim Gauck ließ am Nachmittag von einem Sprecher erklären, dass er dem Wunsch des Bundesverfassungsgerichts nachkommen werde. Mehr

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