Donnerstag,28.März 2024
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Gold und Silber in Schweizer Zolllagern ab 2016 nicht mehr anonym

Security Safe Locker In The Room
Die Verwahrung von Edelmetall in Schweizer Zolllagern ist ab 2016 nicht mehr anonym. normale Inlands-Lager- oder -Schließfächer in der Schweiz sind nicht betroffen (Foto: FreedomMan – Fotolia.com).

Ab dem 1. Januar 2016 müssen Eigentümer von Waren in Schweizer Zolllagern den Behörden mit Namen und Adresse gemeldet werden. Das betrifft auch Gold, Silber und andere Edelmetalle.

Der Schweizer Bundesrat hat eine Verordnungsänderung für Zolllager verabschiedet, die zum 1. Januar 2016 wirksam wird. Sie betrifft alle Personen und Firmen, die Waren (auch Gold und Silber) in solchen Zolllagern (Zollfreilager oder Offenes Zolllager) in der Schweiz aufbewahren. Deren Identität wird künftig von der Zollbehörde erfasst.

Das Schweizer Lagerunternehmen Swiss Gold Safe AG informierte Goldreporter von dieser Maßnahme und erläuterte die Details:

„Zukünftig muss die Bestandsaufzeichnung, auf die die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Zugriff hat, auch `Name und Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümers der eingelagerten Waren´ beinhalten. Bisher wurde lediglich der `Name und Adresse der verfügungs- oder dispositionsberechtigten Person der eingelagerten Waren´ an die EZV übermittelt. Dies war zum Beispiel der jeweilige Lagerist“, so Firmensprecher Ludwig Karl.

Ausdrücklich nicht von der Meldung betroffen sind die regulären Lager innerhalb der Schweiz. Das heißt, auch normale Schweizer Schließfächer bleiben außen vor.

Was bedeutet die Meldung des Eigentümers an die EZV in Zolllagern konkret? „Bis jetzt liegen noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen für die neue Zollverordnung vor. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung darüber getroffen werden, in welchem Umfang die EZV in Zukunft Daten einfordern wird bzw. wann sie damit beginnen wird“, lautet die Bewertung von Swiss Gold Safe.

Auch die Frage, ob Daten an andere Behörden, etwa  Finanzministerien im In- und Ausland, weitergegeben werden, ist noch nicht vollständig beantwortet. „Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen automatischen Informationsaustausch mit Behörden im In- und Ausland betreffend den gesammelten Daten zu den Eigentümern der gelagerten Waren in Zolllagern“, erklärt Karl.

Der Bundesrat habe sich jedoch in seiner Strategie für die Zolllager im Bundesblatt (BBI) 2015 2894 bereits wie folgt geäußert: „c. Die im Zollgesetz vorgesehenen Möglichkeiten der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sind im konkreten Fall systematisch auszuschöpfen. Gegenüber ausländischen Staaten wird hinsichtlich der in Zollfreilagern und offenen Zolllagern eingelagerten ausländischen Waren Amts- und Rechtshilfe geleistet“.

Kunden von Zolllagern können ihr Edelmetall oder ihre anderen dort gelagerten Waren jederzeit in ein normales Inlandslager überführen. Dazu muss die Ware allerdings verzollt werden. Ludwig Karl: „Bei Gold fällt keine Mehrwertsteuer an. Bei Weißmetallen (Silber, Platin, Palladium) fallen derzeit 8 Prozent Mehrwertsteuer an. Wir sind gerne jederzeit bei der Verzollung und Umlagerung in ein Inlandslager behilflich“.

Goldreporter

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7 Kommentare

  1. Hatte auch eine Zeit lang überlegt ob man die EM in der Schweiz lagern könnte. Jetzt ist man froh dies unterlassen zu haben.

    • Danke.
      Gut kommt die Meldung hier beim Goldreporter;
      In der Schweiz ist die Meldung zwar schon älter, hat aber natürlich
      wieder so gut wie keine Beachtung erfahren.
      Es sieht immer mehr so aus, als ob relevante Meldungen
      übersehen werden.
      Was die Spezifizierung der Daten beim CH-Zollamt tatsächlich bedeuten,
      müsste näher analysiert werden. Trotzdem scheint auch hier die Schweiz
      einmal mehr erpresst worden zu sein.

      Grüsse NOtrader

  2. Und wie weil die Zollfreilager auch schon unter Beobachtung stehen überrascht diese interne Meldung des drittgrößten Tresorbauers in Südeuropa überhaupt nicht :
    In den letzten 5 Jahren wurden soviel Europäische Mittel.-u. Großtresore privat gebaut wie in den letzten 20 Jahren nicht. (Davon ca. 60% Sicherheitsklasse 9-12 Kb = Versicherungswert 5-50 Mill.€ ,für Juweliere, Edelmetallgroßhändler, Regional.-u. Landesbanken Werttransportfirmen ) u. ca. 40% Klasse 12-20 KB ( Versicherungswert 50- 250 Mill. € u. mehr = internationale Edelmetallhändler wie z.B. Hereaus National,-u. Znetralbanken etc.)

  3. Ha!! Jedes Lager wo ich keine persönlichen Zugriff habe ist Scheisse.Da können die Betreiber der Zollfreilager reden was sie wollen,denn natürlich verdienen sie daran.Und im Falle eines Falles ist alles ruck zuck beschlagnahmt.

  4. Die börse ist ne Achterbahn….nur für Insider….alle anderen werden früher oder später bestohlen betrogen und getreten. Früher oder später

    Ich empfehle leuten die ich nicht leiden kann dow aktien zu kaufen … am besten nasdaq werte :D …..
    . Ganz heisser tipp…nicht weiter sagen… SAG ICH DANN IMMER zu denen … :)))

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