Mittwoch,24.April 2024
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„Goldmünzen beim Zoll nicht angemeldet“ (SK)

Südkurier: „Goldmünzen im Wert von knapp 13 000 Euro hat ein 72-Jähriger beim Grenzübertritt dem Zoll nicht angemeldet. Der Mann war diese Woche bei einer Kontrolle beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn aufgefallen, als er aus der Schweiz einreiste.“

Kommentar: Bußgeldverfahren eingeleitet, weil er mit unangemeldeten „Barmitteln“ über die Grenze ging. Gold ist Geld, das weiß selbst der deutsche Zoll.

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3 Kommentare

  1. Wie passt denn dieses Vorgehen des deutschen Zolls bei Goldmünzen mit der Aussage von dem Artikel „Die Folgen einer privaten Goldbarren-Überführung aus der Schweiz zusammen“? In besagtem Artikel hieß es, dass Gold NICHT zu den Barmitteln zählt! Hat der Zoll da also Narrenfreiheit? Oder wie ist die tatsächliche Rechtslage?

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