Donnerstag,28.März 2024
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Hochrisiko-Papiere: Womit die EZB den Euro „deckt“

Nachdem „erfolgreichen“ Bankenstresstest werden Irland-Anleihen weiter als „Pfand“ für EZB-Geld zugelassen. Dabei stehen die Chancen auf eine irische Staatspleite bei rund 42 Prozent.

Knapp 10 Prozent Zinsen muss Irland mittlerweile zahlen, wenn sich das Land am Kapitalmarkt Kredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren besorgen will. Die Anleihen-Rendite enthält damit einen gehörigen Risikoaufschlag.

Die Marktforscher von CMA bezifferten die Ausfallwahrscheinlichkeit von Anleihen Irlands am Montag auf 41,8 Prozent. Damit liegt das Land auf Platz 4 in der CMA-Liste von Staaten mit den größten Insolvent-Chancen (CPD = Cumulative Probability of Default), nach Griechenland (57,34%), Venezuela (50,52%) und Pakistan (46,37%). Siehe folgende Tabelle.

Höchste Ausfall-Wahrscheinlichkeiten, Quelle: CMA Vision, 04.04.2011

 

Für die Europäische Zentralbank ist das kein Hindernis, die Anleihen Irlands erneut als Sicherheit für die Vergabe von Liquidität an Geschäftsbanken des Euro-Systems zuzulassen. Nach dem absolviertem Bankenstresstest, der eine Kapitalerhöhung von 24 Milliarden Euro für vier irische Banken fordert, zeigt die EZB ihre bekannte Großzügigkeit im Umgang mit überschuldeten Euro-Ländern.

Im EZB-Jargon heißt das: „Der EZB-Rat hat beschlossen, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf marktfähige von der irischen Regierung begebene oder garantierte Schuldtitel auszusetzen.“

Auf gut Deutsch: Wer der EZB als Geschäftsbank irländische Schrott-Anleihen als „Sicherheit“ ins Depot legt, bekommt Euros ausgezahlt. Das ist also die Deckung, die Stabilität der Europäischen Gemeinschaftswährung sichern soll.

Die Rating-Agentur S&P hat das Kreditrating Irlands zuletzt auf BBB+ herabgestuft. Die EZB akzeptiert im Ausnahmefall sogar Papiere bis BBB- (S&P / Fitch) als Sicherheit. Ab der nächsten Stufe (BB-) gelten Finanzpapiere als „spekulativ“.

Die Regelung wurde im Zuge der  Lehman-Pleite am 22. Oktober 2008 geändert und bis heute nicht wieder revidiert. Zuvor hatte der Bonitätsschwellenwert für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten  A- getragen.

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