Donnerstag,28.März 2024
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Indien zieht große Banknoten aus dem Verkehr

Indien schafft große Banknoten ab. Mit sofortiger Wirkung hat die Regierung alle 500- und 1.000-Rupien-Scheine für ungültig erklärt. Besitzer können die Noten noch bis zum Jahresende auf ihre Bankkonten einzahlen. Begründung der überraschenden Maßnahme: Bekämpfung von Schwarzgeld und Korruption. Es wird kurzfristig mit einem Engpass bei der Bargeldversorung erwartet. Mehr

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12 Kommentare

  1. €500,- werden auch weg müssen. Dann halt sehr bald für €3.000,– jetzt noch 2 Philis! Bald dann mal auch nur mehr ein Phili……

  2. Hab ich auch mal erlebt. War 1990/91 ein Jahr Austausch-Student in Moskau. In meinem Heimaturlaub zum Jahreswechsel erklärte Finanzminister Pawlow von jetzt auf gleich alle 50- und 100-Rubel-Banknoten für ungültig. Jeder konnte bzw. mußte sie binnen 72 Std. bei einer Bank oder Sparkasse einzahlen UND DIE KOSCHERE HERKUNFT NACHWEISEN. Drei Tage lang stand das ganze Land Schlange vor irgendwelchen Banken – niemand arbeitete, das öffentliche Leben war zum Stillstand gekommen. In den Hintern gekniffen waren die vielen Omas (Babuschkas), die ihre 3.000 oder 4.000 Rubel ins Kissen eingenäht hatten. Für ein anständiges Begräbnis. Die Ganoven nahmen mal kurz die Bankdirektoren zur Seite, und es wurden einfach die Einzahlungen zurückdatiert. Zum gegenseitigen Nutzen, versteht sich. Anstatt der Mafia eins reinzuwürgen, wie man es den Leuten erzählt hatte, hat die UdSSR-Regierung ihr eigenes Volk gegen die Wand laufen lassen und die kleinen, ehrlichen Leute praktisch enteignet. War auch der letzte Nagel in den Sarg von Gorbatschows Beliebtheit im Volk.
    P.S.: Habe heute noch zwei grüne 50-Rubel-Scheine mit Lenins Bild drauf.

    • @0177translator
      Ein gutes Beispiel dafür, dass eine Regierung in vermeintlicher Not jedes Gesetz und jeden Vertrag zu seinen Gunsten beugen kann und auch darf.
      Einen kleinen Vorteil hat der Euro hier und das hat man wohl übersehen:
      Es müssten alle Euroländer einig sein,eine riesen Hürde.
      Aber möglich wäre es, nur nicht über Nacht, das würde durchsickern.
      Ich meine, der Schuldenschnitt läuft anders, über leicht greifbare Papiere.
      Bondcrash, Aktienmanipulation nach unten, Euroabwertung und Strafzinsen.
      Reichensteuer und Immobilien Zwangshypotheken.
      Das kennt man von früher.
      Alles sozial ausgewogen natürlich.

  3. Sollte mich nicht wundern,wenn der wirkliche Grund der Abschaffung der 500 und 1000 Pupien-Scheine darin liegt den Goldverkauf zu drosseln,denn alles andere hat bis jetzt nichts gebracht und da Indien ein riesiger Goldkonsument ist und das System kein Gold mehr hat,versucht man eben unter dem Vorwand der Korruptionbekämpfung mit Banknotenverbot,den Goldkonsum zu drosseln.

  4. Die GEZ pfändet seit Herbst verstärkt die Konten. Das ganze anscheinend ohne Rechtsgrundlage. Alleine das ist ein Grund sich von den Banken abzuwenden. Man sollte sich so unabhängig wie möglich machen, um auf solch eine Situation vorbereitet zu sein.
    Das ist alles nur noch unglaublich, so eine Willkür wird von den Banken einfach abgesegnet.

    https://youtu.be/xjGEJBFY800

    • …nicht nur offensichtlich, @Silbereule.
      Die haben keine Rechtsgrundlage dafür.
      Allerdings ist es eine „Grauzone“, wenn man auf haltlose
      Forderungen nicht immer per Widerspruch und Klageandrohung reagiert.
      Dann kommt es zu einem „Versäumnisurteil“ auf dessen „Grundlage“ dann „kassiert“ wird.
      Solange man Widerspricht hat eine Pfändung keinerlei Rechtsgrundlage.
      Schlau machen, bitte:
      GEZ-Boykott

      Rechtsbehelfsbelehrung:

      § 58 VwVfG
      Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

      §241a BGB
      Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

      §138 BGB
      Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
      Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

      §119 BGB
      (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

      §125 BGB:
      Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.
      Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

      §123 BGB:
      1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
      (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

      § 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
      Eine Zensur findet nicht statt.

    • Richtig: Es ist das wichtigste überhaupt, seine Liquidität ausserhalb des Bankensystems zu lagern. Natürlich muss man auf Bargeldabschaffungen vorbereitet sein.
      Das Geld, das man an Lager hat, sollte also in jedem Falle schnell
      „umtauschbar“ sein.
      Wer in Grenznähe wohnt, sollte von der Diversifikatiosmöglichkeit,
      Bargeldbeträge in einer anderen Währung zu halten, zudem Gebrauch machen.

      Diversifikation scheint wichtiger denn je.

      Was Indien anbelangt, kann ich mir vorstellen, dass die Massnahme nebst den zu recht aufgezählten negativen Konsequenzen positive Folgen haben könnte:
      Tatsächlich ist ja in vielen Ländern, nicht nur Entwicklungsländern, die Korruption eins der Hauptprobleme (NICHT die [organisierte] Kriminalität).
      Die Auswirkungen auf die Korruption dürfte allerdings vorübergehender Natur sein.
      Die Korruption ist allerdings auf die Staatstätigkeit selbst zurückzuführen.
      (Gute Beispiele sind hier fast alle Länder, ein plakativ gutes Beispiel ist
      Griechenland).
      Hier kann höchstens die direkte Einmischung in Politik etc. durch die Bürger/Innen Abhilfe schaffen. Solange diese schlafen, geht es überall so weiter wie bisher.
      Dazu wären / sind polititsche Interessensgruppen (auch) ausserhalb des etablierten Parteiensystems notwendig.

      Grüsse, NOtrader

      • @notrader
        Leider hat sich die EU hier selbst Fesseln angelegt. Denn im Beispiel Indien mit nur einer Regierung, müssten hier alle Regierungen und alle Jeweliere mitmachen.
        Bei den deutschen und Schweizern, Schweden und Dänen kein Problem, im Italien und Portugal oder Spanien nicht so ganz einfach.
        Tja, lieber Schäuble, die EU hat auch ein paar Nachteile für Sie, nicht nur für uns.

  5. @Goldtaler

    Vielen Dank für die Zusammenfassung der zutreffenden Gesetze. Leider werden sie vom Beitragsservice gerne ignoriert, aber man hat etwas, auf das man sich berufen kann.

  6. „Juweliere wurden nach Informationen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten angehalten, alle Kunden an die Steuerbehörden zu melden, die größere Beträge in Gold umtauschen wollten. Den Juwelieren wurde gedroht, man werde die Überwachungskameras in den Läden nutzen, um die Kunden auszuforschen, sollten sich die Händler weigern, die Kunden zu melden. Auch das Abheben vom Konto und die Ausstellung von “
    AUS:
    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/11/13/bargeld-rationiert-die-raffinierteste-banken-rettung-seit-langem/?ls=ap

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    • ergänzung:
      „In Mumbai haben sich die Preise für Salz über Nacht verzehnfacht.“

      – ergänzung aus DWN

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