Donnerstag,28.März 2024
Anzeige

Die Einlagensicherung der Banken ist im Zweifel nichts wert

Wenn Banken pleitegehen, kann es für vermögende Sparer teuer werden. (Foto: El Gaucho - Fotolia.com)

Goldreporter warnte schon vor einem Jahr. Nun bestätigte das Landgericht Berlin unsere These. Bei einer Bankenpleite kann man sich nur auf die gesetzliche Einlagensicherung verlassen. Die freiwilligen Versprechen der Banken sind im Zweifel wertlos.

Geht eine Bank pleite, dann greift in Deutschland die gesetzliche Einlagensicherung. Laut dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz beträgt die Mindestdeckung 50.000 Euro. Ab dem 31. Dezember 2010 wird diese auf 100.000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Was geschieht jedoch, wenn Anleger mehr Geld auf dem Konto haben und das Institut zusammenbricht?

Bereits vor rund einem Jahr haben wir gewarnt. „Gefahr für Ihr Erspartes: Warum die Einlagensicherung bei einer deutschen Bankenpleite im Zweifel nicht zahlt“ lautete unser Artikel. Im Rahmen dieser Veröffentlichung wiesen wir darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf die freiwilligen Sicherungsleistungen der Banken gibt. So werben Banken in ihren AGBs teilweise mit ganz erheblichen Sicherungsgarantien. Beispiel: „Aufgrund der Eigenkapitalausstattung der ING-DiBa sind über diesen Fonds die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu 1,18 Milliarden Euro pro Kunde abgesichert.“

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sorgt nun für Aufsehen (Aktenzeichen 10 O 360/09). Die Richter bestätigten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach § 13 der Satzung des Bundesverband deutscher Banken (BdB) gibt. Mehr dazu in einem aktuellen Artikel der Süddeutschen Zeitung.

Und: Wenn die Kanzlerin, wie 2008, vor die Presse tritt, und die Spareinlagen der Deutschen ohne Gesetzesgrundlage garantiert, dann sollte man skeptisch sein. Denn alles womit sie garantieren kann, sind die Steuereinnahmen des Staates. Man garantiert damit quasi unsere Einlagen mit unserem eigenen Geld!

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse ist vermögenden Sparern anzuraten, das Geld auf verschiedene Geldhäuser und Konten bis zum gesetzlichen Maximalbetrag von jeweils 100.000 Euro aufzuteilen.

Goldreporter

Immer bestens über den Goldmarkt und Finanzkrise informiert: Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter!

Anzeige

Goldreporter-Ratgeber

Genial einfach, sicher und günstig: Gold vergraben, aber richtig!

Was tun bei Goldverbot oder Goldengpass? Notfallplan für Goldanleger

Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter und erhalten Sie den Spezial-Report "Vermögenssicherung mit Gold" (PDF) kostenlos! Weitere Informationen?

1 Kommentar

  1. Kennen Sie zu diesem Thema aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds der Banken den § 6 Umfang der Einlagensicherung u. hier speziell Punkt 10 ?
    Das ist die Kernaussage zur Einlagensicherung !!! Sicher ist, dass Sie kein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds haben! Testen Sie es beim nächsten Bankencrash!
    MfG LM

Keine Kommentare möglich

Anzeige

Letzte Beiträge

 

Unsere Spezialreports und Ratgeber sind erhältlich im Goldreporter-Shop!

Anzeige