Donnerstag,28.März 2024
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Neues Geldwäschegesetz: Was Goldanleger und Händler wissen müssen

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention betrifft eine ganze Reihe von Einzelgesetzen.

Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention abgesegnet. Goldreporter erklärt die aktuelle Situation für Edelmetallhändler und ihre Kunden.

Zunächst einmal die Entwarnung: Anleger können prinzipiell weiterhin Edelmetall im Wert von bis zu 15.000 Euro einkaufen, ohne beim Händler vor Ort einen Ausweis vorlegen zu müssen. Auch auf Edelmetallhändler kommen keine neuen Verpflichtungen zu. Mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention treten jedoch einzelne Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ausgabe von so genanntem E-Geld tangieren.

Unter E-Geld versteht der Gesetzgeber elektronische Zahlungssysteme wie Wirecard, Paysafecard und ähnliche virtuelle Bezahlmöglichkeiten.

Zunächst einmal unterliegen dem Gesetzesbeschluss eine ganze Reihe von Änderungen und Ergänzungen in verschiedenen Einzelgesetzen. Am Geldwäschegesetz selbst wurden im Grunde gar keine wesentlichen, für den Edelmetall-Handel relevanten Änderungen vorgenommen. Eine Zusammenfassung der für Goldkäufer und -Händler wichtigsten Regelungen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Die neuen E-Geld-Verordnungen kommen in einer Ergänzung des Kreditwesengesetzes zum Tragen. Hier wurde § 25i eingefügt: „Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft“.

Der Paragraph 25i sieht vor, dass Institute bei der Ausgabe von E-Geld unter anderem die Pflichten des Geldwäschegesetzes, insbesondere §8 zu erfüllen haben. Hier geht es um die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Zuge der Geldwäscheprävention.

Kurz: Diesen Pflichten laut §8 unterliegen E-Geld-Emittenten, sofern der an den E-Geld-Inhaber ausgegebene und auf dem E-Geld-Träger gespeicherte Betrag 100 Euro pro Kalendermonat überschreitet.

So gesehen sind Händler (also Zahlungsempfänger) von der Neuregelung gar nicht betroffen. Denn Benutzer der genannten Zahlungssysteme werden künftig bereits beim Aufladen ihrer Karten (ab 100 Euro) von den E-Geld-Anbietern erfasst.

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention wurde am 2. Dezember 2011 vom Bundesrat angenommen und trat am 29. Dezember 2011 in Kraft.

 Für den Edelmetallverkauf gelten nach wie vor folgende Regeln:

Edelmetallanbieter gelten im Sinne des Geldwäschegesetzes als „Verpflichtete“ (Sorgfaltspflicht, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht) im Sinne von § 2 Absatz (1) Nr. 12. Das heißt: Personen, die gewerblich mit (hochwertigen) Gütern handeln. Wir fassen die wesentlichen Pflichten und Erkenntnisse aus dem Geldwäschegesetz zusammen:

  • Edelmetallhändler müssen bei Transaktionen über 15.000 Euro (Annahme von Bargeld, gemäß §3), die Identität des  Käufers feststellen (Ausweis zeigen lassen) und die Informationen aufbewahren (Ausweiskopie anfertigen) (§8).
  • Diese Betragsschwelle kann auch durch mehrere Käufe zustande kommen, wenn der Käufer dem Händler bekannt ist (§3).
  • Bei anonymen elektronischen Zahlungssystemen (Auftraggeber und Begünstigter müssen nicht dieselbe Person sein) gilt die Sorgfaltspflicht gemäß § 3 bereits bei Beträgen von mehr als 1.000 Euro.
  • Die meldepflichtigen Daten müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 8).
  • Der Händler muss keinerlei Daten automatisch melden, es sei denn es liegen gemäß § 11 Tatsachen vor,  die auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung hinweisen. Wie und an wen gemeldet werden muss, steht im Geldwäschegesetz genau beschrieben.
  • Sofern von den zuständigen Behörden angeordnet, muss der Edelmetallhändler einen Geldwäschebeauftragten bestimmen (§ 9 Abs. 4).

Die erfassten Daten dürfen laut § 12 übrigens nur zum Zweck der Verhinderung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung verwendet werden. Die Daten gehen das Finanzamt demnach nichts an.

Hinweis: Für die in diesem Artikel dargestellten Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich im Detail selbst über die vorliegenden Gesetzestexte. Die wichtigsten Dokumente haben wir nachfolgend für Sie verlinkt.

Gesetzeslinks

Geldwäschegesetz (aktuelle Fassung)

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

VERORDNUNG (EG) Nr. 1781/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers

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16 Kommentare

  1. ..und hierzu sage ich nur Folgendes:“ Herr Schäuble wäscht das Schweizer Schwarzgeld deutscher Steuerflüchtlinge und ebenso von anderen Kriminellen. Bankgeheimnis ade. Wir wollen alle Namen von Helfern und Flüchtigen wissen! Bitte die komplette Liste veröffentlichen. Es steht hier das öffentliche Interesse vor dem Namensschutz“. Wer das STGB studiert, erkennt hier wahrscheinlich einige Vergehen,welche Herr Schäuble anscheinend im Amt,bewusst in Kauf nimmt, oder nicht? Warum nur?

  2. Das ist doch eine gute Nachricht für Goldanleger. Man kann also bei verschiedenen Händlern für 1499€ Gold kaufen, ohne registriert zu werden.
    Vielen „Vermögenden“ ist bis heute nicht klar, dass man sein Eigentum dritteln muss:
    – 30 % Beton
    – 30% Industrieaktien
    – 30% physische Edelmetalle.
    Die eigene Hütte zählt nicht, ist aber sehr vorteilhaft, falls bezahlt.

    Zwei mal wurden wir bereits enteignet, zuletzt 1948. Wer die alte Reglung beherzigt hatte, konnte sich retten.

        • Korrekt.
          Liquide Mittel sind extrem wichtig, sonst steht man plötzlich trotz reichlich Anlagevermögen mit dem Satz da: Ich bin heute nicht liquide.
          Empfehlenswert: auch Devisen in bar, falls man dem Euro nicht so recht traut.
          Immobilien im eigenen Land können durchaus mit einem Lastenausgleich belegt werden (Da wird dann von Amtswegen einfach eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen, wer die nicht bezahlen will oder kann, zahlt dann per Gerichtsvollzieher).Gabs nach 1945 ! hier im Lande. M.E. ist es egal, ob man Gold anonym oder nicht anonym kauft, wenn es nicht gerade Tonnen sind. Im Zweifel meldet man es einfach als verloren gegangen, beim Umzug. Oder man hat es für einen Verwandten gekauft.Den Namen muss man nicht angeben (Zeugnisverweigerungsrecht). Ein Anwalt hilft dann auch weiter.
          Ausnahme: Diktatur. Aber dann ist es besser, vorher das Land verlassen zu haben.
          Übrigens: danke für die Info an cpa

  3. Das mit dem anonymen Kauf ist leider auch
    nicht garantiert.

    Bei proaurum ist es mir passiert, dass der Kassierer,
    nachdem er mein Geld sicher hinter seiner dicken
    Glasscheibe in den Händen hielt, meinen Ausweis
    verlangte.

    Echt blöde Situation!

    • Was heißt echt blöde Situation??
      Wenn ich dem meine Daten nicht geben will,dann sage ich, gib mir die Kohle zurück und behalte deinen Mist,wer zwingt mich denn den Kauf abzuschließen???
      Den möchte ich sehen der dann mein Geld nicht mehr raus rückt und wenn ich das Silber schon habe bekommt er auch keine Daten mehr von mir,das ist die leichteste Übung bei einem Händler,….gibt er mir nichts kaufe ich wo anders.
      Man muss schon sehr Obrigkeitshörig sein um da ein Problem zu sehen.

      • @Tron
        Vielleicht hätte, ohne die Situation eskalieren zu lassen, der freundliche Hinweis beim Kassierer genügt, dass bis zu einem Betrag von Euro 14.900
        der Kauf anonym durchgeführt werden kann und soll.Falls der Kassierer dann nicht darauf eingeht, einfach den Geschäftsführer verlangen.Kassierer sind manchmal nur einfache Angestellte und kennen die Rechtsvorschriften nicht allesamt so genau.Gut, wenn man sich das Procedere aber vorher überlegt, Im Falle eines Falles kann man dann noch immer vom Geschäft zurücktreten..

          • @0177translator
            Vielen Dank.Ich habe eine größere Anzahl von Büchern vom Kopp Verlag, darunter die von Ferdinat Lips, Bruno Bandulet, Martin Weiss, Dirk Müller und auch die von Günter Hannich und Udo Ulfkotte sowie Max Otte u.a.Daraus kann man sich zusammen mit seiner Lebenserfahrung eine Meinung bilden, ohne gleich als Spinner,Verschwörungstheoretiker oder Esoteriker verschrien zu werden.
            Sicher, in einigen Themen (Medzinischen Z.B.) lehnt sich der Kopp Verlag etwas weit aus dem Fenster,doch so ganz Unrecht hat er auch da nicht.
            Zum Thema:Genauso wird es geschehen.Der Staat wird mit allen Mitteln versuchen, dem Bürger sein privates Gold abzunehmen, wenn seine Währung gescheitert ist.Das passiert in jedem Jahrhundert.Lustig oder traurig,je nach dem wie man es nimmt, die Argumente dazu.Man appeliert erst an die Bürgerehre, an die Solidarität, die Steuerehrlichkeit und nimmt zuletzt auch noch die Hilfe der Kirchen in Anspruch.Mit allen Tricks und der Tränendrüse.
            Ich sehe schon die Plakate: „Fussball-Bundestrainer liefert sein Gold bei der Bank ab, sie sollten es auch tun“ Tun sie was für das Land usw.
            Ich kann nur hoffen,dass nicht allzuviele darauf reinfallen. Erst kommt die Goldsteuer, dann das Gold-Besitz-Verbot.Wer noch kann, kauft jetzt und versteckt es gut.Aber bitte nicht das ganze Vermögen,denn es kann sein,dass man Gold längere Zeit nicht wird nutzen können.Erst nach dem komplett-Zusammenbruch kommt dann die Stunde des Goldes.So war es immer, so wird es auch diesmal sein.
            Frohe Ostern nach Brandenburg

    • Aha, gut zu wissen. Pro Aurum ist eh etwas teurer als andere. Und dann noch Ausweisdaten erfassen? Oh.. gut zu wissen…..
      Warum bist du nicht vom „vertrag“ zurückgetreten? Hätte geasagt, Ausweis verloren, ok, Geld zurück, komm dann mal wieder.. muss nochmal mit meiner Frau reden..haha

  4. Sagt mal, ne‘ Frage: Was hindert denn den Gesetzgeber, im Notfall (der bald eintreten könnte), die Banken zu zwingen, nur noch dann Gold anzunehmen und in Zahlungsmittel zu tauschen, wenn das Gold namentlich registriert ist?
    Dann müßt Ihr Euer Gold auf Euren Namen registrieren lassen, oder es unregistriert behalten.
    Wenn dieser Punkt eintritt, was geschieht dann wohl mit dem Preis von unregistriertem Gold? Und wer hindert den Staat dann, eine Besteuerung auf das registrierte Gold vorzunehmen, ganz genauso, wie auf Immobilien?

    Na gut, die Hartgesottenen werden antworten: Nicht registrieren, vergraben und hoffen, daß man es noch erlebt, wenn der Umtausch unregistrierten Goldes in Zahlungsmittel wieder zugelassen wird. Wie alt darf man jetzt sein, um auf diese Strategie realistisch setzen zu können, Eurer Meinung nach? Der Zusammenbruch kann doch durchaus in Zeitlupe erfolgen und sich noch bis 2016 hinziehen. Dann kommt erst mal eine ordnende Chaosphase bis die „Karten neu verteilt“ werden, vielleicht 2020? Und bis dahin, soll man wovon leben? Hühner im Hinterhof halten?
    Na gut, gebe zu, keine viel aussichtsreichere Alternative formulieren zu können.

    • @Skeptisch
      Nichts hindert den Staat daran, genau das zu tun. Genausowenig wie wenn er ein Kriegsrecht verhängt und Dich an die Front schickt oder wenn er Notstandsgesetzte, Zwangsabgaben oder Steuererhöhungen oder Frondienste verabschiedet.Oder die Scharia hier einführt oder Amok läuft.
      Richtig, Gold vergraben und auf bessere Zeiten warten.Gold verrottet nämlich nicht, im Gegensatz zu Immobilien, Nahrungsmitteln und anderen werthaltigen Anlagen. Doch all diese Gesetze wären nicht für die Ewigkeit und Gold kann „nachher“ ausgegraben werden. Immobilien sind in Schutt und Asche oder enteignet, Aktien meist auch, und von Sparbüchern und anderen Anlagen gar nicht zu reden.
      Es gibt einfach keine Alternative zu den Edelmetallen, ich denke seit Jahren darüber nach.Wenn irgendjemand eine vernünftige und realisierbare Alternative kennt, bitte raus damit.
      Edelmetalle als Anlage sind wie eine scharfe Waffe. Man hat sie und hofft doch, sie niemals gebrauchen zu müssen.

  5. Schon vor ca. 15 Jahren schrieb Herr KONZ
    in seinem Steuerratgeber “ GOLD KAUFEN UND SICHER LAGERN“.
    Am besten irgendwo im Garten verstecken.
    Damals dachte ich , so schlimm wird es nicht kommen.
    Aber es ist noch schlimmer gekommen .

  6. Bin kein Jurist, aber mit dem Geldwäschegesetz wurde ein fundamentales Rechtsprinzip über Bord geworfen. Und zwar daß der, welcher anklagt, auch beweisen muß. Und wenn er das nicht kann – Pech gehabt, in dubio pro reo. Nunmehr liegt die Beweislast beim Beschuldigten, und das ist kraß! Das hat Mittelalter-Niveau.
    In Rußland gibt es eine populäre Redewendung, die stammt wohl aus einem Zeichentrickfilm für Kinder. „Beweise, daß du kein Kamel bist. Und bring eine Bescheinigung vom Zoodirektor mit.“

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