Wem gehört das deutsche Gold?

8.6.2015 – Eine Analyse von Peter Boehringer exklusiv für das Ludwig von Mises Institut Deutschland zu dessen wichtiger Frage, wem das „Staatsgold“ eigentlich gehöre, das die Deutschen Bundesbank bei sich bilanziert? Jene 3400 Tonnen also, die die Initiative „Holt unser Gold heim“ in voller Höhe und zeitnah in Deutschland sehen möchte. Im April diesen Jahres ist im Finanzbuchverlag Peter Boehringers Buch Holt unser Gold heim: Der Kampf um das deutsche Staatsgold erschienen.

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Peter Boehringer

Die Frage nach der originären Eigentümerschaft des „Staatsgolds“ bei der Deutschen Bundesbank ist eine sehr berechtigte. Wir haben diese Frage darum schon 2011 aus guten Gründen ganz direkt und offiziell auch Herrn Weidmann gestellt: „Wie genau ist die Rechtsauffassung der Bundesbank bzgl. der Eigentümerschaft des deutschen Goldes? Sehen Sie das Gold als Eigentum der (unabhängigen) Bundesbank als eigenständiger juristischer Person? Wer genau hätte dann, nach welchen Kriterien, die letzte Verfügungsgewalt über das Gold? Oder sehen Sie die Bestände als ‚Staatsgold‘ – und damit die Verfügungshoheit bei der Bundesregierung? Oder als ‚Volksgold‘ – wer hat dann die Verfügungsgewalt und wem genau stünde bei einem Verkauf der Erlös zu?“

Leider liegt trotz Einschreibebrief bis heute keine zufriedenstellende Antwort auf diese Fragen vor. Dabei sind sie im keinesfalls ausschließbaren Fall von Währungs- oder Staatskrisen in Deutschland oder in den das Gold für uns verwahrenden Staaten hoch relevant! Offiziell sieht sich die Bundesbank formal korrekt als „Treuhänderin“ des bei ihr bilanzierten goldenen Staatsvermögens. Leider ist sie nicht so klar bezüglich der bei einem monetären Sachwert wie Gold mindestens ebenso wichtigen Frage nach der Verfügungsgewalt über das Gold. Dies hat uns schon früh sehr irritiert – und ist bis heute einer der Gründe, warum wir neben dem logistisch-geographischen Verbleib und dem hoffentlich unverliehenen Zustand vor allem auch die Verfügungsgewalt über unser Auslandsgold so hartnäckig hinterfragen. Hier eine der irritierenden Antworten der Bundesbank:

„Die … Verwaltung der Währungsreserven [inkl. Goldreserven] wurde der Bundesbank übertragen. Diese Aufgabe übt die Deutsche Bundesbank … unabhängig aus.“ Diese Antwort ist eine Paraphrasierung der einschlägigen §§ 3 und 12 des Bundesbankgesetzes: „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit, … hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland. … [Sie ist…] von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.“ Leider werfen diese als Antwort gedachten Gesetzestexte selbst wiederum sehr heikle und wichtige neue Fragen auf. Man „wirkt“ also irgendwie „mit“ bei der Goldverwaltung – ist aber als Bundesbank zugleich „integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken“, was übrigens bereits seit 1999 im offiziellen Logo der Bundesbank auch eindeutig zum Ausdruck kommt:

Und in der Tat: Auch die EU-„Verfassung“ (AEUV) enthält ein klares Statement zur Verwaltung der Währungs- und Goldreserven EUropas. Die Verwaltung ist nach dem eindeutigen Wortlaut sowohl des Art 127 (2) AEUV als auch des gleichlautenden Artikels 3 der ESZB-Satzung bereits EUropäisch vergemeinschaftet (!): „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, … die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten.“. Wir halten die oben stehende Antwort der Bundesbank zu ihrer „unabhängigen“ (und damit suggeriert „exklusiven“) Goldverwaltungs-Kompetenz somit für juristisch zumindest umstritten, wenn nicht gar falsch! Nebulös sind die Zuständigkeiten in jedem Fall – und in der Praxis wird es noch erheblich unklarer, denn ganz eindeutig reden unsere internationalen „Treuhänder“-Banken bzw. die lagernden „Partner-Notenbanken von einwandfreier unzweifelhafter Integrität“ (Bundesbank-Terminologie zu Federal Reserve und Bank of England) bei unserem Gold seit Jahrzehnten auch noch mit hinein. Im Buch zeige ich diese Historie seit mindestens den 1960ern eindeutig auf – übrigens ohne Rekurs auf (staatsrechtlich ohnehin theoretisch nichtige) „Geheimvereinbarungen“, die es zum Gold aber durchaus auch noch geben mag.

Bruno Bandulet fasst das Ergebnis im Vorwort zu meinem Buches so zusammen: „Obwohl [bilanztechnisch] im Eigentum der Bundesbank, ist dieser unvergleichliche Schatz als Lohn des deutschen Wirtschaftswunders deutsches Volksvermögen.“. Ein Treuhänder ist (selbst wenn er die zu verwaltenden Gegenstände bei sich bilanziert) keineswegs frei von Rechenschaftspflichten. Leider geriert sich die Bundesbank seit Jahrzehnten in Wort und Tat ganz anders – und verschanzt sich bei Kritik meist hinter ihrer angeblichen „Unabhängigkeit“.

Letztlich stellt sich beim Gold dieselbe Frage, die sich bei jedem Staats- oder „Volks“-Vermögen stellt: Wem wird es zugerechnet? Wir vertreten hier die Auffassung: uns allen! Wäre es anders, dürften wir ja auch die Haftung für die Staatsschulden und die Schuldzinsen darauf ablehnen, sprich: einen großen Teil unserer Steuerzahlungen einstellen! Darüber könnte man bei 2,3 Billionen Euro expliziter und über 7 Billionen Euro impliziter Staatsverschuldung der BRD (inklusive ungedeckter künftiger Leistungsversprechen des Staates) durchaus diskutieren. Alles noch ohne künftige Billionenlasten aus EZB-, EFSF- und ESM-Garantien und Target2-Abschreibungen gerechnet, die ich bereits 2010 und noch höchst konservativ in „Versailles ohne Krieg“ auf ca. 1,25 Billionen Euro oder 40.000 Tonnen Gold hochrechnete![1] Doch da wir nun mal nolens volens ebenso Staats-Bürger wie Staats-Bürgen sind, muss uns mit den Staats-Schulden auch das Staats-Vermögen zugerechnet werden! Insbesondere so extrem wichtiges Volksvermögen wie Gold, über das wir dann rechtslogisch auch die letztinstanzliche Verfügungsgewalt beanspruchen! Treuhänder dürfen hier wenig – außer völlig passiv lagern und Rechenschaft ablegen.

Historisch wurde der Großteil unseres Goldes von der Bundesbank im Zuge des „Bretton Woods“ Systems in den USA erworben. Deutsche Exporteure in den Dollarraum reichten zwischen 1951 und 1967 ihre Dollarerlöse bei der Bundesbank ein und erhielten dafür frisch gedruckte DM. Die Bundesbank wiederum schickte die Dollar zurück in die USA und erhielt dafür Gold(zubuchungen) zum Fixkurs 35 Dollar pro Unze. Ganz ähnlich lief der Goldzugang bei Exportüberschüssen im europäischen Raum: Im Rahmen der „Europäischen Zahlungsunion“ erhielt die Bundesbank für die von ihr vereinnahmten Devisen Gold zugebucht. In beiden Fällen schöpfte sie die DM, mit der sie die Exporteure bezahlte, jedoch faktisch aus dem Nichts. Man kann und muss darum in jedem Fall festhalten, dass die Bundesbank natürlich keine eigene „Sparleistung“ oder gar „Arbeit“ vollbracht hat, was Voraussetzung für die Schöpfung echten Geldes wäre, sondern ausschließlich kraft der ihr durch die Arbeit des Volkes und durch Monopolgeldgesetze ermöglichten Kreditgeldschöpfungskraft das Staatsgold ankaufen konnte. Sie ist darum eine uns allen rechenschaftspflichtige „Treuhänderin“ des Goldes!

Für Austrians sei noch ergänzt: Ja, natürlich ist das ganze Konzept einer Deckung von zentralbankemittierten Währungen mit Staatsgold nur die zweitbeste Lösung: Nach Menger und Mises war schon die bloße Existenz von Zentralbanken mit Spareinlagen-multiplizierender (Falsch-)Geldschöpfungsmacht eine Abweichung vom natürlichen Marktprozess der Geldentstehung und damit ein planwirtschaftliches Übel[2]. Hayek prägte 1976 in seinem gleichnamigen Buch den Begriff der „Ent-Nationalisierung des Geldes“[3] (besser übersetzt als: „Ent-Staatlichung“) und plädierte für staatsfreien Geldwettbewerb. Und Rothbard lehnte in „Das Scheingeldsystem – Wie der Staat unser Geld zerstört“ ja schon 1963 ohnehin jede staatliche Einmischung beim Geld (und nicht nur da) ab.[4] Die vier relevantesten Vertreter der Österreichischen Schule sind sich damit in der Geldfrage alle einig: keine staatlichen Monopol- und Zwangsgeldgesetze! In diesem Sinne wäre auch ein staatlich verfügter Goldstandard ggü. dem freien Geldwettbewerb bzw. ggü. dem sich daraus vermutlich ergebenden „privaten Goldgeldstandard“ inferior. Second-best eben. Trotzdem war er bis 1914 nun einmal real sehr bewährt. Und es ist mein Dauercredo seit Jahren, dass die heute real existierende Planwirtschaft und der inzwischen allumfassende gesellschaftliche Totalitarismus mit goldgedecktem Geld niemals hätten entstehen können: Der heutige geldsozialistische Leviathan wäre ohne die Aufgabe der Golddeckung 1914/1971 niemals finanzierbar gewesen.

Für libertäre Staatskritiker sei noch ergänzt: Ja, die knapp 3400 Tonnen deutschen Volksgoldes können und sollten in einer hoffentlich kommenden Zeit des wieder extrem schlanken Minimalstaats mit freiem Währungswettbewerb ohne Monopolgeldgesetze an die heutigen Bürger ausgeschüttet werden, deren Vorfahren es vor 50 bis 60 Jahren ursprünglich auch einmal erarbeitet haben, was sich aber leider nicht mehr individuell zurückverfolgen lässt. Doch rein pragmatisch gesehen, müssen wir es erst unkompromittiert bei uns haben und den Minimalstaat und den Währungswettbewerb zunächst erkämpfen. Falls es dann (!) post Euro und post Parteiendemokratur wirklich keinen Bedarf mehr für eine teilweise goldgedeckte neue DM gibt, dann schütten wir meinetwegen auch gerne bis zu 42 Gramm Staatsgold an jeden Bundesbürger aus. Doch lasst uns das Fell des Bären bitte erst aus dem Ausland hier haben, dann die Sozialisten und korrumpierbaren Parteifunktionäre aus den Parlamenten vertreiben, den Staat massiv verschlanken und das Staatsgold dann erst an die Bürger verteilen. Der Minimalstaat braucht nur wenig Gold zur Deckung einer stabilen Währung; eventuell dann gar keines mehr. Doch die Rothbard-Hayek´sche Welt der staatsfreien, privaten Währungsemission ist eben noch Zukunftsmusik – heute hat Staatsgold darum durchaus noch eine Bedeutung.

[1] http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/2010/11/19/gabor-orwell-zum-euro-versailles-ohne-kr
[2] http://www.misesde.org/?p=2540
[3] https://mises.org/library/denationalisation-money-argument-refined
[4] https://mises.org/library/what-has-government-done-our-money

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Weitere Informationen zum Buch finden Sie beim Finanzbuchverlag.

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Peter Boehringer, Gründungsvorstand der Deutschen Edelmetall-Gesellschaft, ist seit 2003 einer der meistgelesenen Autoren der deutschsprachigen Goldszene. Er ist vielbeachteter Referent und Verfasser Hunderter Fachaufsätze zu Edelmetallen, zum Geldsystem und zu anderen ökonomischen und gesellschaftspolitischen Themen. Er ist Träger der Roland Baader-Auszeichnung und Mitglied der Friedrich August von Hayek-Gesellschaft. Als Hauptinitiator der Bürgerinitiative »Holt unser Gold heim!« (seit 2011) setzte er einen Präzedenzfall im Kampf um Transparenz beim Staatsgold, der vielfache Beachtung in den internationalen Medien sowie globale Nachahmung fand und seit 2013 gegen alle Erwartungen zu signifikanten Heimholungen von Staatsgold geführt hat.

Zusammen mit dem Europäischen Steuerzahlerbund hat er 2011 neben »Holt unser Gold heim!« auch die von über 50.000 Bürgern namentlich mitgezeichnete Kampagne »Stop ESM« initiiert. Vor 2003 war Boehringer zehn Jahre in verschiedenen Funktionen tätig für internationale Unternehmen, u.a. für Booz & Co Inc., 3i plc und für die European Telecom Holding AG. Boehringer ist Diplom-Kaufmann und Diplom-Informatiker (European Business School u.a.).

 

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