Samstag,20.April 2024
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Schuldenkrise: Griechenland muss Gehaltskürzungen zurücknehmen

Griechenland hat im Prozess der auferlegten Haushaltskonsolidierung einen Rückschlag erlitten. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes hat die Gehaltskürzungen bei Polizei und Militär laut Presseberichten für rechtswidrig erklärt. Das könnte den griechischen Staat 500 Millionen Euro kosten. Mehr

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5 Kommentare

  1. Der griechische Staat hat jahrzehntelang nicht nur viel zu viele Beamte eingestellt, sondern auch diese viel zu gut bezahlt (15 Monatsgehälter, zu hohe Pensionen, etc.). Wenn dieser Misstand beseitigt werden soll (wegen Staatsbankrott), kommen die obersten Richter (sprich Beamte) und verweigern sich der Realität – garantiert, weil sie Angst haben um die eigenen Gehälter und Pensionen.

    Fazit: So lange staatlich beamtete und bezahlte Richter das Sagen haben, gibt es keine Besserung. Wir sollten dringend über alternative Modelle der Justiz nachdenken, da die heutigen für jedermann sichtbar gescheitert sind. GR zeigt exemplarisch, dass der allgemeine sozialistische Wohlfahrtsstaat gescheitert ist, und dieselbe Erkenntnis reift in I, F, D usw….

  2. Um den Staat zu st/sch/ützen…

    Alles eine Verarsche von diesen fett werdenden Parasiten.

    Welcher Bürger in z.B. Deutschland, darf über seine steuerliche Belastung entscheiden,die nach „Griechenland“ fliest?!?
    Der Bürger zahlt,die Politik entscheidet (+kassiert)
    *egal*

    • Nur Geduld – es kommen noch mehr Pakete.
      Endlich: der ESM-Rettungsschirm ist nach allen Seiten „offen“, und Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) wird das ESM-Gesetz durchwinken,
      http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/02/karlsruhe-wird-anleihe-kaeufe-durch-die-ezb-zulassen/

      denn SERBIEN als nächster EU-Pleite-Wunschkandidat wartet schon „ungeduldig“ mit leeren Staatskassen auf deutsche Steuergelder.

      Fragt Lieschen Müller:
      „Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?
      Ein ganz klares Nein! Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich,
      dass die Europäische Union oder die anderen EU-Partner für die
      Schulden eines Mitgliedstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien
      des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vornherein
      sichergestellt, dass die nettoneuverschuldung auf unter 3% des
      Bruttoinlandsproduktes begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten
      werden daher auf Dauer ohne Probleme ihren Schuldendienst leisten
      können.
      Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaates kann daher
      von vornherein ausgeschlossen werden.“

      (Originaltext eines CDU-Wahlplakates aus dem Jahr 1999)

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