Freitag,29.März 2024
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Schweizer Großbanken erhöhen Gebühren für Goldkonten

Goldlagerung kann unallokiert und allokiert erfolgen. Im zweiten Fall sind die Barren dem Kunden direkt zuordenbar.

Medienberichten zufolge wollen UBS und Credit Suisse Besitzer großer unallokierter Goldkonten in der Schweiz verstärkt in direkt zugewiesene Goldverwahrung umleiten, um ihre Bilanz zu verkürzen.

Laut einem Bericht des Nachrichtensenders CNBC haben die Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse die Gebühren für die Lagerung von Edelmetallen in Metallkonten deutlich erhöht.

Das soll insbesondere die Verwahrung von Gold und Silber in sogenannten „unallocated accounts“ betreffen. Hierbei wird dem Goldanleger eine Anteil an der gelagerten Gold- oder Silbermenge garantiert. Das Edelmetall kann dem Kunden aber nicht direkt zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu gibt es bei einem „allocated account“ eine direkte Zuordnung eines spezifischen Barrens zum Kunden.

Die Maßnahme der Schweizer Banken wird als Hinweis darauf gewertet, dass man Kunden verstärkt in „allocated accounts“ umschichten möchte. Das hat bilanztechnische Gründe. So müssen Banken unallokiertes Gold in ihrer Bilanz aufführen und vor dem Hintergrund der neuen Basel-III-Eigenkapitalvorschriften entsprechende Kapitalreserven für diese Positionen aufbauen.

Bei Gold, das dem Kunden direkt zugewiesen ist, agiert die Bank nur als Depotstelle. Sie muss für das im Kundenauftrag verwahrte Gold keine Rücklagen bilden.

Die Gebührenerhöhung fällt laut CNBC-Informationen nicht einheitlich aus. Man geht aber im Schnitt von einer Anhebung um etwa 20 Prozent aus. Großkunden zahlten normalerweise etwa 0,05 bis 0,1 Prozent des Goldwertes in „unallocated accounts“. Die Lagerung in „allocated accounts“ ist alleine aufgrund des höheren logistischen Aufwands teurer.

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5 Kommentare

  1. Meine Erfahrung mit den schweizer Banken
    1979 kaufte ich über die Deutsche Bank Frankfurt und deren Filiale in Genf einen Paltinbarren zu 500g. Um die damalige Mehrwertsteuer zu sparen, riet man mir, den Barren in Genf verwahren zu lassen. Anfängliche Depotgebühren: 18 DM /Jahr. bis 1990 stieg die Depotgebühr ins Unermessliche. Als ich dort anrief,sagte man mir, es läge dort kein Platin ich hätte nur Anrecht auf 500 g Platin und man zog die Depotgebühr vom Wert ab. Ich habe mir ausgerechnet, dass bereits 1998 der Wert 0 wäre,da durch Depogebühren aufgebraucht.Also verkaufte ich den zu DM 14.000 oder so.Heute ein Wahnsinn,aber ich hätte nach Genf fahren müssen und das Teil rüberschmuggeln.Dass ich das nicht tat, bestätigte sich 10 Jahre später, da kam das Finanzamt drauf und ermittelte wegen eines Auslandsdepots gegen mich.Erst als ich die Verkausbescheinigung und die Depotauszüge vorlegte, wurde das Verfahren eingestellt. Genf hatte alles dem deutschen Finanzamt gemeldet. Nie,aber auch nie wieder schweizer Banken. Seien Sie sicher, im Ernstfall sitzen Sie bloss auf Papier. Gerade in der Schweiz.

    • Na ja, die Dt. Bank ist aber auch keine wirkliche Schweizer Bank, auch wenn die Schweiz Niederlassung „offiziell“ eine ist. Genau dasselbe Problem gabs in den 90ern mit den deutschen Banktöchtern in Luxemburg, auch hier wurde Daten an die Zentralen in D gegeben und die Probleme fingen an. Wer damals wirklich überlegt gehandelt hat, hat in Luxemburg eine Luxemburger oder Schweizer Bank gewählt und in der Schweiz auch eine Schweizer Bank (nicht die Niederlassung einer deutschen Bank!). Zudem ist es mir unverständlich, auf diese Weise das Edelmetall (das es ja nicht mal gab) zu lagern. Man mietet sich halt bei einer Schweizer Bank einen Tresor und legt es da selber hinein. Das kostet auch kein Vermögen. Für ein kleines Schliessfach zahlt man zB meist 200 CHF/Jahr.

      Grüsse aus der Schweiz.

  2. Für den unbedarften Leser erscheint diese Meldung hier absolut sinnfrei. Wenn aufgrund von Basel III die Banken höhere Anteile Eigenkapital vorhalten müssen, so ist das zunächst richtig. Aber Gold ist ja ein Wertgegenstand per se. Warum sollte die Bank also zusätzliche Reserven als Eigenkapital bilden? Das Gold an sich ist ja in vollem Wert vorhanden und die Einlage des Kunden bereits dadurch zu 100 % abgesichert.

    Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht das Problem unseres Fiat-Geldsystems: Das Gold ist genau wie Bargeld oder Wertpapiere ein Vermögensgegenstand. Bargeld wäre beispielsweise die Einlage auf einem Tagesgeldkonto. Wertpapiere werden normalerweise nur verwahrt (Depot). Deshalb sind sie für diese Betrachtung an dieser Stelle uninteressant. Gold ist ebenfalls ein Wertgegenstand. Unallokiertes Gold kann man wie die Einlage auf einem Tagesgeldkonto sehen. Da habe ich als Sparer ja auch kein Anspruch auf exakt die Geldscheine, die ich einmal eingezahlt habe. Ich habe nur einen Anspruch auf den nominalen Wert dieser Geldscheine (zzgl. Zinsen).

    Halte ich als Sparer aber nun unallokiertes Gold (oder eben Tagesgeld) in meinem Eigentum, dann kann die Bank ab dem Moment der Einzahlung oder bei Gold ab Moment der eigentumsrechtlichen Zuweisung neunmal mehr Geld/Gold als ich selbst besitze als Kredit verleihen. Die sogenannte Giralgeldschöpfung. Im Moment der Kreditvergabe hat die Bank dadurch die vorhandene Geldmenge oder bei Gold den vorhandenen Gegenwert in Geld verneunfacht. Die Bank muß bzw. mußte bisher nur 10 % des verliehenen Geldes als Eigenkapital halten. Im Beispielfall also als Tagesgeldeinlage oder als unallokiertes Gold.

    Das wäre alles noch nicht so schlimm, würden die Notenbanken nicht ständig Geld drucken. Denn dann könnte alles Geld maximal verneunfacht werden, vorausgesetzt jeder Mensch auf der rErde bringt sein gesamtes Geld einmal zur Bank und läßt es dort auch. Denn bei Abhebung oder bei Lieferung von Gold muß die Bank ihr Kreditvolumen entweder in neunfacher Menge zurückfahren oder sich anderweitig das benötigte Eigenkapital wieder beschaffen, was durch meinen Geldabzug plötzlich fehlt.

    Da die Zentralbanken aber ständig Geld drucken und dieses auch noch – zum Glück – bisher komplett bei den Banken blieb, vervielfachen sich die Auswirkungen des Gelddruckens also dadurch noch einmal neunfach.

    Das eigentliche Problem ist also nicht die Giralgeldschöpfung, die ohne das Gelddrucken der Notenbanken schnell zum Ende kommen würde. Das Problem ist das Gelddrucken der Notenbanken. Und das haben allein die beiden größten – FED und EZB – in den vergangenen vier Jahren billionenfach (!) getan. Gnade uns Gott, wenn die Banken irgendwann beginnen, dieses Geld, was sie jetzt noch in den Bilanzen horten, einmal tatsächlich als Kredite zu vergeben.

  3. Unallokiertes Gold am Konto ist Papiergold und die Bank ist nicht verpflichtet die Goldmenge auch physisch zu erwerben und einzulagern. Mit einem unallokiertem Goldkonto hat der Kunde nur den Anspruch, dass die Bank ihm auf Verlangen das EM aushändigt oder den gegenwärtigen Wert ausbezahlt. Bei einem Bankencrash hat der Insolvenzverwalter vollen Zugriff auf das unallokierte Goldkonto. Fazit: Nur physisches Gold im Schließfach oder im eigenen Safe, alles andere ist Betrug.

    • Richtig. Aber es gibt eben auch allokierte Goldkonten, bei denen der Kunde Miteigentum an Barren erwirbt. Ein Barren gehört dann 10, 20 oder mehr Leuten gemäß ihren Anteilen.

      In einem solchen Fall ist das Gold Sondereigentum und fällt nicht in die Insolvenzmasse.

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