Freitag,29.März 2024
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Sondengänger findet 1.000 Jahre altes Wikinger-Gold

Kessel Silber Schatz
Goldschatz im Silbertopf aus dem Mittelalter

In Schottland hat ein Geschäftsmann mit Metalldetektor einen wertvollen Goldschatz gehoben. Zwei wichtige Erkenntnisse für Goldanleger!

Mit einem Metalldetektor ist ein schottischer Geschäftsmann auf einen 1.000 Jahre alten Goldschatz gestoßen. Das berichtet unter anderem das Wirtschaftsmagazins Forbes. Man spricht von einem der wichtigsten Wikinger-Schätze, die jemals in Schottland gefunden wurden.

Enthalten sind dem Bericht zufolge 300 mittelalterliche Münzen und Artefakte aus Edelmetall, die Wikinger auf ihren Beutezügen in Britannien zwischen dem 8. und 11. Jahrhundert geraubt und dann vor Ort vergraben haben sollen. Das Ganze wurde in einem Silberkessel aufbewahrt.

Zwei wichtige Erkenntnisse daraus:

1. Gold und Silber erhalten ihren Wert über Tausende von Jahren.

2. Wenn Sie Gold vergraben, dann tun Sie es so, dass es mit Metalldetektoren nicht aufzuspüren ist. Wie sagen, wie: Ratgeber „Gold vergraben aber richtig!“

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9 Kommentare

  1. 3. Machen sie den Fund nicht publik, sondern lassen sie die Artefakte einzeln über mehrere Jahre verteilt bei Sotheby’s oder Christie’s versteigern. Bodenfunde von aussergewöhnlicher kultureller und geschichtlicher Bedeutung werden vom schottischen Staat entschädigungslos beschlagnahmt.

    • @Christian
      Genau. Deshalb ist dieses Gold auch „verbraucht“ Insofern verbraucht sich Gold schon.Denn niemand wird diese Artefakte einschmelzen und an der Comex verkaufen.Auch nicht, wenn der Goldpreis bei 10.000 $ stehen würde.
      Interessanter wäre aber, in welcher Tiefe die Teile vergraben waren.Wegen der Metalldetektoren.Vielleicht bekommt das der Goldreporter raus.

  2. @anaconda
    Heute ist was los bei den Aktien. Der DAX schmiert ab. Und Gold fängt an zu steigen…

  3. Christian@
    The hoard falls under the Scots law of treasure trove, and is currently in the care of the Treasure Trove Unit. The law provides for a reward to be made to the finder which is judged equivalent to the market value of the items.
    Cheers

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