Dienstag,16.April 2024
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BVerfG: Anleihenkäufe der EZB sind „kompetenzwidrig“

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Vormittag mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (PSPP) stattgegeben. In dem Urteil heißt es, Bundesregierung und Deutscher Bundestag  hätten es unterlassen, „dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.“ Das BVerfG erklärt aber auch: „Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen.“ Weiter heißt es: „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten.“ Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise seien aber nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen. Mehr

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6 Kommentare

  1. Das heißt dann im Klartext:

    „Der Bundesbank ist es demnach untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist, heißt es in dem Urteil.“

    Aber wozu die Aufregung?

    Gegen den Maastricht-Vertrag wird doch jeden Tag verstoßen:

    „Muß Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?

    *Ein ganz klares Nein*! Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich,
    daß die Europäische Union oder die anderen EU-Partner für die Schulden
    eines Mitgliedstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags
    und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, daß die
    Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsprodukts begrenzt
    wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher auf Dauer ohne Probleme
    ihren Schuldendienst leisten können.
    *Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaates kann daher von*
    *vornherein ausgeschlossen werden*.“

    [von einem Wahlplakat der CDU 1998]

    • @Klapperschlange

      Die Auflösung Deiner Frage ist vergleichsweise simpel. Solange das deutsche Exportkapital die europäischen Märkte abgrasen und dabei glänzende Gewinne einfahren konnte, hatte Karlsruhe nichts dagegen. Allerdings hat das Ganze auch eine Kehrseite, denn in einem gemeinsamen Währungsraum sind die Gewinne Deutschlands identisch mit den Verlusten der Anderen, was heißt, dass die Gewinne soziale Kosten zur Folge haben, an denen sich Deutschland ums Verrecken nicht beteiligen mag. Deshalb rudert Karlsruhe, das jahrelang überhaupt nichts dagen hatte, dass die Maasstrich Kriterien verletzt wurden , nunmehr zurück.

      Freilich hat dies überhaupt nichts mit formaljuristischen Überlegungen zu tun, die sind nur vorgeschoben, es geht ausschließlich um das worum es immer geht, ums liebe Geld.

      ……………………………………………………….

      Als sich der Ochs im Paradies langweilte erfand er die Rechtswissenschaft.

      Hans Litten

      • @Krösus
        Euro-Corona-Bonds? Frankreich und Italien haben jeder >2.400 Tonnen Gold. Ich kann ja auch nicht zum Sozialamt gehen, wenn mir ein Haus und 900m² Garten gehören. Am schäbigsten fand ich die Hitler- und 6Mio.-Keule vom Salvini. Wobei man den Mussolini wieder mal unterschlägt. Der dem Führer den Wahlkampf mit finanzierte. Diese italienischen Katzelmacher sind für mich das Allerletzte. Ich kann Russen und Chinesen nur raten, die Finger von solch einem „Verbündeten“ zu lassen. Wie wär’s denn, wenn diese hysterisch schreienden Zigeuner selber mal Wiedergutmachung für den WK2 leisten an Belgrad, Tirana und Athen? An Addis Abeba und Tripolis. Ach ja, die haben ja mitgeholfen, Oberst Gaddafi zu stürzen. Zum Teufel mit diesem dreckigen Gelumpe!

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