Dienstag,19.März 2024
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Deutsche Inflationsrate rauscht nach oben

Die Inflationsrate in Deutschland ist laut erster Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli auf 3,8 Prozent angestiegen. Im Vormonat hatte die jährliche Teuerung noch bei 2,3 Prozent gelegen. Analysten hatten für Juli immerhin bereits mit +3,3 Prozent gerechnet. Die deutsche Inflation ist damit auf den höchsten Stand seit Dezember 1993 geklettert. Größte Preistreiber laut Destatis waren zuletzt die Bereiche Energie (+11,6 %), Waren (+5,4 %) und Lebensmittel (+4,3 %). Mehr

Inflation, Inflationsrate, Deutschland

Goldreporter

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23 Kommentare

  1. Der Anstieg der Inflationsrate auf fast 4% ist aber – darauf sei explizit hingewiesen – wie in den
    USA nur „vorübergehend !

    https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/statistisches-bundesamt-inflationsrate-in-deutschland-springt-im-juli-auf-fast-vier-prozent-hoechster-stand-seit-1993/27465128.html

    Hat schon mal jemand die Kurse der „Kaffee-Futures“ an den Terminmärkten kontrolliert?
    Diese gehen seit dem 13. Juli durch die Decke…
    Alles wird rasant teurer…

  2. Die knapp 4% Inflationsrate sind natürlich nur vorübergehend es folgen nämlich 5 bis 6% Inflationsrate.

  3. Wenn das der Weselsky von der Gewerkschaft der Lokführer hört wird er sich wahrscheinlich nicht mehr mit 5% mehr Lohn begnügen,sondern aufkohlen.Solche Typen wie ihn brauchte es viel mehr in diesem Land.

  4. Endlich ist sie da, die heiss ersehnte Inflation.
    10 lange Jahre mussten wir darben, den Gürtel enger schnallen, aber nun ist es vorbei.
    Überall glückliche Gesichter.
    Stolz erzählte mir eine Hausfrau an der Ladentheke, endlich darf sie 30 Euro mehr bezahlen. Ein glücklicher Tag.Wie hat sie die Türkei oder Argentinien all die Jahre beneidet.
    Nun geht es auch hier bei uns aufwärts.
    Ich fordere das Bundesverdienstkreuz mit Eichenlaub und Diamanten für Mario Draghi.
    Die Benzinpreise müssen noch rauf, mein Bruder will seinen Porsche wieder richtig ausfahren können.
    Bei leeren Autobahnen, ohne all die Trödelkutschen.
    Bankgebühren rauf, Kontogebühren rauf, Verwahrgeld auf 10% ab 800 Euro und Inflation auf 12%, Löhne und Gehälter und Sozialleistungen um mindestens 20% absenken, Ab 200.000 Euro Einkommen völlige Steuerfreiheit, dann läufts wieder im Lande.

  5. @Goldreporter

    Betrifft: Urteil des Bundesgerichtshofes

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit informiere ich Sie, dass der Bundesgerichtshof in seinem gestrigem Urteil, Sperrungen von Forenteilnehmern, das Löschen unliebsamer Beiträge usw.-usw. im Wesentlichen und bis auf ganz wenige berechtigte Ausnahmen für rechtswidrig erklärt hat. Für die Details wollen Sie bitte ( soweit vorhanden ) Ihre Rechtsabteilung bemühen.

    Ein pauschales Löschen unliebsamer Beiträge von dem Sie leider immer wieder mal Gebrauch machen dürfte somit rechtswidrig sein. Ich möchte Ihnen allerdings ausdrücklich anerkennen, dass die vom Goldreporter ausgeübte Zensur im Vergleich zu z.B. Telepolis u.a. Online-Foren vergleichsweise moderat verläuft.

    Dennoch bitte ich Sie in aller Form und im Sinne des gestrigen Urteils des Bundesgerichtshofes, die von Ihnen ausgeübte Zensur/Moderation, bis auf wenige berechtigte Ausnahmen z.B. volksverhetzender Rassismus,
    nicht völlig aber doch weitestgehend zu unterlassen. Es dürfte auch in ihrem Sinne sein, somit von einem erheblichen Aufwand von Moderation weitestgehend befreit zu werden. Eine Moderation im Sinne von Stichproben sollte ausreichend sein.

    Hochachtungsvoll Krösus

    https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Bundesgerichtshof-bekraeftigt-Meinungsfreiheit-__a82166.html

    • Vielen Dank für den Hinweis. Da User auf Goldreporter.de aber vollkommen anonym kommentieren, keine persönliche User-Registrierung erfolgt und sie sich auf einem rein privaten Server befinden, besitzen wir auch das uneingeschränkte Hausrecht. Deswegen gibt es hier auch nichts an Meinungsfreiheit einzuklagen. Alles Weitere ist in den „Forenregeln“ nachzulesen.

      • Im Vergleich ist anzumerken, dass die redaktionelle Kontrolle hier beim GR vergleichsweise zivil erfolgt.
        Im Spiegel Forum beispielsweise wird so ziemlich alles gelöscht, was nicht mindestens 95 % auf Redaktionslinie liegt.
        Die haben da offenbar eine automatische Worterkennung drin, die Kritik filtert.
        Wenn man in einem Text zusammen mit den Worten Annalena oder Barbock noch die Worte Lügnerin oder Hochstaplerin unterbringen will, ist der Text weg.
        Da muss man geschickte Rechtschrei Fehler einbauen.
        Von mir ist z.B . Hier letztens nur ein Text rausgeflogen, wo ich beim Thema Tresore noch eine alternative Sicherung des Eigentums vorgeschlagen habe.
        Das war (ich gebe es zu) wohl etwas, was man ausserhalb von Afghanistan (oder Florida),
        für übertrieben halten kann. Kommt nicht wieder vor.

        • Das Interessante ist, dass es in den Foren der Zeitungen Teilnehmer gibt, die ständig präsent sind und bei denen eine Vielzahl von Beiträgen zu einzelnen Themen stets durchgehen (z.B. “Dieter N.“ beim Spiegel-Online). Merkwürdigerweise sind das Teilnehmer, die regelmäßig die Regierungsmeinung vertreten.
          Früher habe ich hin und wieder die Aktuelle Kamera gesehen und mich gewundert, wie frech dort gelogen wurde. Heute läuft es cleverer und subtiler. Und wir müssen heute Gebühren bezahlen, um uns belügen zu lassen. Insofern hätte die DDR von der heutigen BRD noch lernen können.

  6. @Goldreporter

    Na, da bitte ich mal kurz um die Rechtsgrundlage, die Ihre Auffassung deckt.
    Das interessiert mich wirklich, schließlich möchte ich hier weiterhin RECHTSKONFORM schreiben.
    Ich würde denken, dass Sie trotz Ihres Hausrechts, zur öffentlichen Debatte einladen und damit den Grundsatz der freien Meinungsäußerung anerkennen. Ich lasse mich aber gern belehren. Das BGH-Urteil gibt Ihre Rechtsauffassung jedenfalls nicht her. Ich danke im Voraus für die Aufklärung.

    • Naja, was ist die Alternative? Wir sind ein Nachrichtendienst. Die Kommentarfunktion ist ein freiwilliges Angebot von uns. Wir können das jederzeit einstellen. Mal anders gefragt. Sind Sie verpflichtet, andere Leute auf ihrem Hof Mittelungen plakatieren zu lassen? Ich denke nein. Bei Sozialen Medien im Internet ist das anders. Die sind (ausschließlich) als Kommunikationsdienst für angemeldete User konzipiert. Man hat das Recht, dort zu posten, sofern es gesetzeskonform ist. Ohne Kommentare und Userbeiträge ergäbe eine solche Plattform auch gar keinen Sinn. Darf der Betreiber dann beliebig Kommentare streichen oder löschen? Sicher nicht. Dort kann man dann tatsächlich von Zensur sprechen, genau wie bei einem Telefondienst, der Post oder Internet-Messengern oder anderen dedizierten Kommunikationsmitteln. Das ist meine (ungeprüfte) Rechtsauffassung. Sollte uns der Gesetzgeber andere vorgaben machen, dann schalten wir die Kommentarfunktion eben ab. So siehts aus. Viele Grüße, Jürgen Fröhlich

      • @Alle
        Wir (Eder und ich) halten dieses Forum für eine Bereicherung. So wie es ist.
        Es gibt Niveau, der Umgang insgesamt ist gut, gelegentlich gibt es nette Ablenkung vom schnöden Mammon (alte Autos, Whiskey……..) und die gelegentlichen Versuche aus Venezuela oder Minsk, uns die Welt zu erklären sind eher Belustigung.
        Wenn mal die Pferde mit uns durchgehen (z.B. unser ballistisches Hobby) , dann verstehen wir auch, wenn mal ein Text weg ist.
        Unterm Strich bleibt ein Erkenntnisgewinn durch den Austausch hier .

        • @Pumuckl

          Scheinkritik, die sich als bloße Steuerflucht der Wohlhabenden entpuppt, ist eben nicht abendfüllend.
          Grüße aus Minsk

          • @Maja
            Ich habe ja nun viele tausende richtige Majas, besser organisiert als Menschen und sehr fleißig. Zum Glück hat es die Natur nun so eingerichtet, das es im Volk keine Drohne gibt, die sie jeden Morgen überzeugen möchte, welche Flugrichtung nun die richtige sei. Für mich war das immer das Handlungsbeispiel für selbstbestimmtes Denken.

          • @maja,
            Wenn es echte Steuergerechtigkeit gäbe, wären wir sofort dabei.
            Es gab Jahre , da haben wir über 100.000 an Steuern bezahlt. In einem Jahr.
            Auch für den Berliner Nicht-Flughafen und Andi Scheuers Nicht-Maut.

            Wenn aber wir oder unsere Kinder die Steuern zahlen sollen, die unsere korrupten Politiker den Amazons und Ikeas schenken , dann ist Schluss mit lustig.
            Soll ich Ihnen mal in 20 Zeilen erklären, wie Amazon und Ikea die Steuer in Dummland auf Null drücken und wie man 1 Mio. EURO an eine Partei oder 100.000 an einen Politiker zahlt, ohne dass es als Parteispende auftaucht ?
            Zu 100 % legal natürlich.
            KEINE Partei und Kein Politiker tut was dagegen.
            ZERO

      • @Goldreporter

        Jetzt habe ich bei nochmaliger Lektüre, den Unterschied zwischen Nachrichtendienst und Kommunikationsdienst verstanden. Dies war mir bisher nicht klar. Ansonsten steht fest, dass Sie vergleichsweise moderat agieren, habe ich in meinem ursprünglichen Beitrag auch ausdrücklich gewürdigt. Danke

  7. @Goldreporter

    Danke für die Info Ihrer persönlichen Rechtsaufassung. Ich weise allerdings darauf hin, dass nach Ihren eigenen Worten, eine Online-Plattform wie die Ihrige ohne Kommentarfunktion keinen Sinn macht. Ein abschalten ist freilich Ihr gutes Recht, doch ist dies wirklich in Ihrem Interesse. Verstehen Sie mich Recht, ich will hier keinen Streit anfangen und Sie auch nicht belehren, glaube aber dass eine großzügige Moderation als bisher auch in ihrem Interesse sein dürfte. Schon der Arbeitaufwand wäre erheblich geringer. Davon abgesehen liegt es auch in meinem Interesse und ist auch völlig in Ordnung wenn rechtswidrige Beiträge z.B. von Rassismus, Volksverhetzung e.c.t von Ihnen gelöscht werden.

    Freundlichst Krösus

    • Krösus:
      Das Grundrecht der Meinungsfreiheit greift im Zivilrecht (in der Regel) nicht, weil es ein Abwehr- und Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat ist. Im Zivilrecht gibt es keine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
      Der Anbieter eines Online-Informationsdienstes ist daher nicht an Art. 5 GG gebunden. Ihm steht ein sog. “ virtuelles“ Hausrecht zu, weswegen er z.B. einzelne Mitteilungen löschen oder gar nicht erst veröffentlichen muss, wenn diese z.B. seinen Nutzungsbedingungen widersprechen.
      Anders ist es bei den social-media-Plattformen (Fb, Twitter, Whatts-App, etc.). Hier wird eine Drittwirkung der Grundrechte bejaht. Methodisch erfolgt dies über § 241 BGB. Deswegen dürfen diese Dienste Mitteilungen nicht ohne weiteres löschen. Im Grunde genommen ist das nichts Neues. Der BGH hat es in seinem jüngsten Urteil praktisch nochmal klargestellt.
      Das ist wohlgemerkt die Theorie. In der Praxis ist es natürlich so, dass nicht jede Meinung durchgeht. Es gibt halt Meinungen, die pc und woke sind. Und dann gibt es Meinungen, denen man keine Plattformen bieten will, weil sie unbequem sind.
      Wir haben zwar die tollsten technischen Möglichkeiten, aber unsere Freiheitsrechte werden Stück für Stück rückentwickelt.

      • @RACEW

        Danke Herr Rechtsanwalt. ( Sie sind doch Einer ? ) Ich wusste bisher nicht, dass es zwischen social Media Plattformen und Onlineinformationsdiensten einen rechtlichen Unterschied gibt. Vielleicht könnten Sie dies auch mit Hinblick auf 241 BGB mal näher erklären. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lerne gern dazu.

        • Krösus:
          Salopp gesagt ist § 241 BGB ein Gummiparagraph. Er sagt aus, dass kraft eines Schuldverhältnisses der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung zu fordern berechtigt ist, die auch in einem Unterlassen bestehen kann. Diese Norm beinhaltet also keine konkrete Rechtsfolge, sodass man auf den ersten Blick damit nichts anfangen kann. Außerdem liest sich der Inhalt wie eine Selbstverständlichkeit. Die Bedeutung erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Der Gesetzgeber trifft den Nagel nicht immer auf den Kopf. Gesetze sind z.B. nicht selten zu eng oder zu weit gefasst. Es gibt im Zivilrecht z.B. keine Vorschrift, die glasklar sagt, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit bei social-media-Plattformen mittelbar, bei reinen Informationsdiensten aber nicht gilt. Deswegen greifen Gerichte mitunter auf sog. Generalklauseln zurück. Im Wege der Auslegung dieser Vorschriften gelangt man dann zu Ergebnissen wie in dem vorliegenden Fall. Die Drittwirkung der Grundrechte im Zivilrecht hat man auf diese Weise geregelt.
          Mit anderen Worten: man bedient sich einer Generalklausel wie § 241 oder § 242 BGB, um zu sachgerechten Ergebnissen zu belangen. Und das passiert nicht selten. Zu diesen Vorschriften gibt es jede Menge Literatur. Diese Auslegung des Rechts mag auf den ersten Blick einen komischen Eindruck hinterlassen. Aber hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, dass die Rechtssprechung auf Veränderungen dynamisch reagiert. Es gibt Vorschriften im BGB, die seit dem 01.01.1900 unverändert sind. Damals hatte niemand eine Vorstellung von den heutigen Lebensbedingungen und deshalb wird man auch nicht erwarten können, dass man heutige Probleme mit damaligen Vorstellungen lösen kann. Dies nimmt der eingangs erwähnten Vokabel “Gummiparagraph“ die Brisanz.

  8. Es bringt jetzt nicht so viel sich am kleinen Goldreporter abzuarbeiten wenn der Hauptfeind woanders sitzt.In Memorium zu Trnaslators Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd koennte man zeitgemaess ergaenzen Wer die Wahrheit sagt braucht eine dicke Brieftasche.

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