Freitag,29.März 2024
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Diese Goldmünzen sollten Sie nicht kaufen!

Gold, Goldmünze (Foto: Goldreporter)
Nicht alles was Gold und rund ist, gilt als Goldmünze. Das Goldstück muss offizielles Zahlungsmittel sein. Ansonsten spricht man von Medaille (Foto: Goldreporter).

Für Einsteiger ist es oft schwierig, gute von schlechten Gold-Anlageprodukten zu unterscheiden. Es gibt einige Goldmünzen und Goldangebote, die Sie unbedingt meiden sollten.

Welche Goldmünzen sich zur Geldanlage besonders eignen, müsste sich mittlerweile herumgesprochen haben. Mit weltweit bekannten Stücken wie Krügerrand, Maple Leaf, American Eagle, Känguru aber auch dem Wiener Philharmoniker kann man nicht viel falsch machen. Immer wieder gibt es jedoch Angebote, die weniger erfahrenen Investoren verlockend erscheinen.

Wer keine Erfahrung beim Kauf von Goldmünzen zur Geldanlage besitzt, sieht sich oftmals zweifelhaften Versuchungen ausgesetzt. Es gibt zahlreiche Produkte, von denen Sie die Finger lassen sollten. Dazu zählen unter anderem Mini-Goldmünzen aus dem TV-Shopping, goldene Rundlinge, bei denen es sich genau genommen nicht um Münzen handelt sowie numismatische Münzen, deren tatsächlichen Sammlerwert Sie nicht einschätzen können. Dominik Kettner von Kettner Edelmetalle gibt in einem Video dazu seine Expertise ab. Er nennt fünf Münzen, die Anleger seiner Ansicht nach niemals kaufen sollten.

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13 Kommentare

  1. Bei Euromünzen meint Herr Kettner sicher solche mit Polymerring oder eben wie benannte 2 Euro. Da das Thema Goldkauf heißt, etwas verwirrend.

    Und das Thema MWSt. (besonders bei Pt-Münzen). Wenn ich etwas weiter verkaufe gebe ich doch idR. die MWst. weiter? EVP nennt man das. Können dann Händler nach Gusto entscheiden, ob sie die MWSt. zahlen oder nicht?

    • @Kronos Wir Privaten haben mit der Umsatzsteuer (im Sprachgebrauch Mehrwertsteuer) nichts am Hut. Je häufiger und schneller Dinge gekauft und auch wieder verkauft werden, ist ein Indiz dafür, dass man sowohl im Sinne der Einkommensteuer aber auch der Umsatzsteuer gewerblich unterwegs ist. Diese Betrachtung mündet u.U. in der Umsatzsteuerpflicht. Der Händler hat die Wahl bei der Umsatzbesteuerung.

      Reguläre Besteuerung: Händler kauft von Privat ein Ding für 100 zwangsläufig ohne Umsatzsteuer und verkauft das Ding für 119. Im Kauf steckt dann keine Umsatzsteuer und im Verkauf 19% Umsatzsteuer. 19 von 119 muss er an den Fiskus abführen (119 : 119 x 19 = 19). Schlechtes Geschäft.

      Der Händler wählt unter Einhaltung gewisser Aufzeichnungspflichten die Differenzbesteuerung. Dann wäre im obigen Beispiel folgende Umsatzsteuer zu blechen: 119 – 100 = 19 (Differenz) daraus folgt 19 : 119 x 19 = 3,03 wäre die abzuführende Umsatzsteuer an den Fiskus. Besseres Geschäft.

      Der Händler hat also, legales Handeln im Sinne des Steuerrechts vorausgesetzt, nie die Wahl zwischen mit oder ohne Umsatzsteuer. Er hat aber den Beispielen nach die Wahl, ob er Scholz oder sich happy macht.

    • Ah ja, liebe Mitleser – jetzt habe ich die Antwort auf die o.a. Frage bei der US-Finanzaufsicht CFTC gefunden:
      diese wird bei Kursmanipulationen am EM-Terminmarktnur dann aktiv, wenn der Kurs der Edelmetalle nach oben manipuliert wird.

      Das macht Sinn.

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