Freitag,19.April 2024
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Emirate machen Gold-Besteuerung rückgängig

Goldmünze Burj Khalifa
Goldmünze Burj Khalifa: In Dubai hofft man, dass die Goldnachfrage in den Shops wieder steigt (Foto: Goldreporter)

Nach der Mehrwertsteuer-Einführung in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Goldverkäufe stark eingebrochen. Eine Steuerentlastung des Großhandels soll die Nachfrage wieder stabilisieren.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird die erst kürzlich aufgenommene Besteuerung von Konsumprodukten in Teilen rückgängig gemacht.

Gold, Diamanten und Schmuck sollen zumindest auf Großhandelsebene steuerlich wieder begünstigt werden. Anfang des Jahres war erstmals eine 5-prozentige Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen eingeführt worden (Goldreporter berichtete). Für Goldimporte fielen zudem 5 Prozent Einfuhrsteuer an.

In den folgenden Wochen kam es zu einem starken Rückgang der Umsätze im Schmuck- und Goldhandel. Die Rede ist von einem Einbruch der Geschäfte von bis zu 40 Prozent gegenüber Vorjahr.

Die Verantwortlichen hoffen nun, dass der Großhandel die Kostenentlastung an die Shops weitergibt und die Nachfrage nach Gold und Diamanten wieder ansteigt. Denn beim Verkauf an Endkunden wird die Mehrwertsteuer weiterhin fällig.

Goldreporter

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5 Kommentare

  1. Das wird der FED weh tun.
    Billigers Gold für die Emirate aus den FED Beständen.

  2. „Besteuerung rückgängig“ – Eine egal auf was, oder noch welche zukünftige Steuer, wird man in Deutschland so nie zu lesen bekommen.

    • @eX
      Richtig. Wahl 2005 SPD keine MWSt.-Erhöhung, CDU 2%.
      Ergebnis: 3% Darf es ein bischen mehr sein?

    • @eX

      Sei Dir da mal nicht so sicher. Ein kleine Liste steuerlicher Folterwerkzeuge, die tatsächlich abgeschafft wurden:

      – Die preußische Jungfernsteuer (Strafsteuer für unverheiratete Frauen)
      – Katzensteuer (das Pendant zur Hundesteuer)
      – Die preußische Perückensteuer
      – Salzsteuer (1993 abgeschafft)
      – Spatzensteuer (Strafsteuer für zu wenig abgelieferte tote Spatzen)
      – Speiseeissteuer (in Bayern 1972 abgeschafft)
      – Zündholzsteuer (in Deutschland gültig bis 1981)

      https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_nicht_mehr_erhobener_Steuerarten

      Aber vor allem wurde die VERMÖGENSSTEUER 1996 abgeschafft. Man sieht, die Entlastung der Großkopferten ist ohne Weiteres möglich.
      https://www.cecu.de/vermoegenssteuer.html
      Aber kein Grund, sich jetzt zu erschrecken. Die im Gespräch befindlichen Konzepte zur Wiedereinführung sind bloße Millionärssteuern.

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