Freitag,29.März 2024
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Gold: „Angebot aus Minenproduktion kollabiert“

Goldmine
Förderband einer Goldmine im Tagebau. Auch mit den Fördermengen geht es  bergab (Foto: Andrey-Bannov-Fotolia.com).

Die großen Minenbetriebe fördern immer weniger Gold. Neue Vorkommen werden kaum mehr entdeckt. Hinzu kommt, dass der Edelmetall-Sektor von großen Kapitalgebern praktisch ignoriert wird.

In einem Bericht auf der US-Seite The Daily Coin hat Autor Roy Hall auf einen dramatischen Rückgang der Goldförderung hingewiesen.

In seinem Artikel mit der Überschrift „Gold Mining Supply IS Collapsing“ (frei übersetzt: „Angebot aus Goldminen-Produktion kollabiert definitiv“) weist er darauf hin, dass die Fördermengen bei einer ganzen Reihe großer Goldproduzenten massiv rückläufig sind. Unter anderem nennt er den Branchenprimus Barrick Gold, der für das erste Quartal 2018 die niedrigste Goldproduktion seit 16 Jahren meldete.

Barrick Gold, Fördermenge
Goldfördermengen des Branchenriesen Barrick Gold seit 2011 in Millionen Unzen

 

Zudem macht der Autor darauf aufmerksam, dass die Ausgaben für Goldexploration innerhalb der vergangenen zehn Jahre um 60 Prozent gestiegen seien. In dieser Zeit hätten die Bergbauunternehmen aber nur 221,5 Millionen Unzen bei 41 neuen Vorkommen entdeckt, während in den 18 Jahren davor 1,72 Milliarden Unzen in 222 neuen Funden belegt sind.

Außerdem sei mehr als die Hälfte der Entdeckungen in den vergangenen Jahren auf 10 Funde der chinesischen Minengesellschaft Zhaojin Mining entfallen.

Hinzu kommt, dass es für viele Betriebe weiterhin schwierig ist, sich Kapital zu berschaffen. „In den letzten fünf und mehr Jahre haben wir eine Minenindustrie erlebt, die durch einen Mangel an Kapitalzuflüssen geradezu ausgebrannt ist“, heißt es in einem weiteren Artikel.

Während viel Geld in Kryptowährungen geflossen sei, gäbe es in den westlichen Märkten praktisch ein vollständiges Desinteresse an Edelmetallen.

Goldreporter

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79 Kommentare

  1. Es gibt so viele gegensätzliche Nachrichten über Goldfunde und den Goldpreis.
    Jedenfalls soll Verwirrung erzeugt werden.

    In Euro ist Edelmetall heuer gestiegen.

    • mein lieber bua,

      da ich stundenlang an erster stelle stand,
      obwohl du schon 10.33 deine worte veröffentlichen wolltest……

      …. geht der alte schussel davon aus ….

      …. die klügsten der klügsten bei unseren goldreporter mussten deinen
      verschlüsselten inhalt erst einmal überprüfen!!!!!

      • @ alter Sack.

        Das hast Du richtig beschrieben.

        Deshalb bin ich sehr selten hier.

    • @ Bauernbua

      Hatte es ohnehin vor und habe bei den Nachrichten noch ein paar Unzen geordert:

      https://www.ps-coins.com/index.php?page=product&info=2173

      https://www.ps-coins.com/index.php?page=product&info=3796

      Der Aufpreis ist nicht mehr so wichtig, wenn in vertretbaren Spielraum.

      Der Schwan von letztem Jahr war auch nicht viel günstiger, wird aber bereits über 120€ Spot teurer verkauft ohne Einfluss des aktuellen Kurses.

      Und wie taipan schon sagte: Das Gold ist teurer geworden.

  2. ideen muss man haben:

    VORSICHT ENTEIGNUNG! – Werden Zwangsabgaben auf Immobilien bereits heimlich vorbereitet?

    „Der Staat soll dem Papier zufolge Eigentümer eines Teiles der Bauflächen des Landes werden, und wer sein Haus auf dem Grundstück stehen hat, muss für den staatlichen Anteil am Grundstück ein jährliches Entgelt zahlen. So etwas ähnliches gibt es in der Bundesrepublik schon und heißt „Grundsteuer“. Nur ist es bei uns bisher nicht so, dass eine explizite, also im Grundbuch eingetragene, Eigentümerschaft des Staates an den Grundstücken besteht. Sollte das umgesetzt werden, und jeder Immobilienbesitzer bekäme zwangsweise einen Eintrag ins Grundbuch, dass X% seines Grundstückes jetzt dem Staat gehört, für dessen Nutzung er ein Entgelt zu zahlen hat, wäre dies tatsächlich als eine Enteignung zu sehen“

    – aus:

    http://www.schildverlag.de/node/1149

    – oder hier : https://www.gevestor.de/details/geheimer-europa-umbau-so-soll-die-eu-reformiert-werden-812689.html

      • Krösus,

        mit christoff hatte ich diese bezüglich email verkehr.

        – wir haben unsere erfahrungen geteilt.

        – ich habe vom katasteramt mit allen notwendigen unterschriften
        diesen eigentumsnachweis (glaube ich zu mindest)

        – auch alle nachbarn mit geburtsnamen werden angegeben.

        – vielleicht das letzte noch wirkliche amt ???

        http://schaebel.de/allgemein/eigentumsurkunde-haus-die-2/001834/

        – das ist ein beispiel wie es nicht sein sollte

        – bei mir wurde stempel und unterschrift ohne probleme geändert

    • @alter schusseler

      Als Eigentümer ist im Grundbuch die juristische Person Max Mustermann eingetragen. Und diese Person gehört und wurde erschaffen vom Staat mit Ausstellung der Geburtsurkunde. Damit dürfte die Eigentumsfrage für die allermeisten bereits geklärt sein. Wenn der Staat nun hergeht, und einen Teil seines Eigentums nochmal, und zwar diesmal direkt ohne den Umweg über die registrierte Person, eintragen lässt, ändert das nichts an den wahren Eigentumsverhältnissen. Es ist nur eine Erklärung für die Unwissenden um weitere Abgaben generieren zu können ohne dass die wahren Eigentumsverhältnisse offen gelegt werden müssen.

      Versuch mal ein Grundstück zu kaufen ohne dass Du im Grundbuch eingetragen wirst – unmöglich, wenn man sich da nicht genauestens auskennt. Denn sobald der Notar im Boot ist, dem per Kaufvertrag eine Generalvollmacht erteilt wird, kommst Du an einer Registrierung im Grundbuch, und damit einer Überschreibung an den Staat, nicht mehr vorbei.

      Trotzdem gibt es z.B.den § 22 (2) im brandenburgischen Vermessungsgesetz der wie folgt lautet:

      (2) Eigentümerinnen und Eigentümer eines im Grundbuch nicht eingetragenen Grundstücks sind verpflichtet, der Katasterbehörde Dokumente, aus denen sich das Eigentumsrecht ergibt, auf Anforderung vorzulegen.

      Nanu, das gibt es offensichtlich. Nicht im Grundbuch eingetragene Grundstücke ! Sowas. Was könnten das für Dokumente sein ?

      Vielleicht ein Dokument das belegt, dass die Person im Liegenschaftskataster als Deutscher mit Abstammung nach „ius sanguinis“ und als natürliche Person zu führen ist ?

      Dann steht da auf den Katasterauszügen plötzlich auch nicht mehr Max Mustermann (wie im Grundbuch) sondern Mustermann, Max, die natürliche Person.

      Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Eigentumsnachweis über das Grundbuch zu führen ist. In Deutschland sind die Katasterämter für den Eigentumsnachweis zuständig wie der o.a. Paragraph ziemlich eindeutig beweist.

      • @Christof123
        Ein bisschen abseitig das Thema, aber na gut. Ist alles nicht so tragisch. Man ist als MENSCH eine „natürliche Person“ oder man ist z.B. als Firma oder Verein eine „juristische Person“. Diese Personen „gehören“ nicht dem Staat, sondern sind einfache juristische Definitionen. Beide Arten von Personen können Eigentümer sein und damit im Grundbuch auftauchen.
        Sorry, aber Du siehst Gespenster, wenn Du sagst, dass mit dem Eigentum an der Person auch die Immobilien bereits dem Staat gehören. Du verschreckst doch nur die Leute.
        P.S.: Ein Recht auf Eigentum ergibt sich auch schon über einen Kaufvertrag. Vielleicht muss das Grundstück noch vermessen werden, bevor es im Grundbuch eingetragen wird? Das sollte man natürlich nachholen.

        • @Falco – was soll den dem Staat den gehören? Erst mal muß ein Staat existieren, damit ihm was gehören kann! Zu allererst muß mal eine gültige Verfassung her. Dieser Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, (vulgo auch „Regierung“ genannt) ist alles zuzutrauen.
          https://www.youtube.com/watch?v=qHF14iNgKrU

          • @Papillon
            Das musst Du schon Christof fragen bzw. das müsst Ihr unter Euch Reichsbürgern ausmachen. Offensichtlich gibt es da verschiedenen Strömungen. Ist nur fraglich, ob Ihr das in einem Goldforum diskutieren müsst.

      • @Cristoff

        Als Eigentümer im Grundbuch ist der Eigentümer z.B. Lieschen Müller oder Kai-Uwe Lehmann eingetragen. Wie bereits vor einigen Tagen als Du Passiva und Aktiva einer Bilanz nicht verstanden hast, willst Du die Einträge im Grundbuch nicht verstehen. Mitnichten sind die Katasterämter für den Eigentumsnachweis zuständig, sondern lediglich für die Lage, Größe und falls notwendig für Vermessung der Grundstücke. Nichts Anderes ist dem Brandenburgischem Vermessungsgesetz zu entnehmen. Am Besten nochmal genau und in Ruhe nachlesen.

        Mit dem Eigentumsanspruch – den Du Dir hier zusammen reimst – hat das nichts zu tun. Der Eigentümer steht im Grundbuch, woran ein sogenannter öffentlicher Glaube besteht ( 892 BGB ) . Dieser Eigentumseintrag kann allerdings unter bestimmten Umständen erschüttert und das Grundbuch zugunsten des wahren Eigentümers berichtigt werden ( 894 BGB ). Zuständig ist hier zuallererst das Grundbuchamt. Wenn z.B. meine mir Mutter Ihr Grundstück vererbt, steht meine Mutter auch nach Ihrem Versterben nach wie vor als Eigentümer im Grundbuch. Zu Unrecht nach 894 BGB, da Sie nach Ihrem Tod weder Träger von Rechten noch Geschäftsfähig ist. Als amtlich bestätigter Erbe kann ich nunmehr eine Grundbuchberichtigung mit mir als Eigentümer vornehmen lassen.

        Als Eigentümer ist auch mitnichten zwingend eine juristische Person eingetragen, dies ist zwar möglich aber keineswegs zwingend.
        Möcht mal wissen, wie Du darauf kommst, dass mit dem Grundbucheintrag
        meiner Person, automatisch der Staat Eigentümer ist.

        Ich habe weder zu DDR Zeiten noch danach ein behördliches Schreiben adressiert an Max Mustermann bekommen. Wie soll das konkret funktionieren, wenn alle deutschen Staatsbürger Max Mustermann heißen.
        In meinem Personalausweis bin ich höchstselbst eingetragen und zwar als natürliche Person. Mir scheint dass Du den Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person sowenig verstehst, wie die Passiva und Aktiva einer Bilanz.

        @Papillon

        Am Besten Du legst Dich mal mit der staatlichen Gewalt der BRD konkret an, dann wird man Dir sehr schnell glaubhaft machen, dass dieser Staat real existiert.

        Ich möcht mal wissen, was euch Reichsbürger treibt um hier solche Phantastereien zu entfalten. Was versprecht Ihr euch davon ? Selbst wenn alles was Ihr schreibt, formaljuristisch korrekt wäre, die realen objektiven und materiellen Macht und Gewaltverhältnisse sind nun einmal andere als von euch gewünscht.

        • @Krösus
          „… in Ruhe nachlesen.“
          Schaue Personalausweisverordnung § 28 Abs. 1 a) und b)
          und dann schaue in den Perso …
          soviel zu natürlicher und juristischer Person.

          • @Falco
            Nennst Du das sachlich?
            Was hat die Personalausweisverordnung von 2010 mit dem Reichbürgergesetz von 1935 zu tun?
            Wenn einem keine Argumente mehr einfallen, dann wird irgendeine ideologische Todschlagkeule herausgeholt.
            Die Personalausweisverordnung ist ordnungsgemäß von Bundesministerium des Innern verordnet worden und damit für alle Perso-Träger gültig, ohne wenn und aber.

          • @EGO
            Nein, das war nicht sachlich, sollte es auch nicht sein.
            Wäre ich zusätzlich böse, würde ich sagen, dass bei etlichen Reichsbürgern schwerwiegende kognitive Probleme vorliegen. Aber eigentlich will ich gar nicht boshaft sein. Daher meine Bitte: Ihr habt so viel kritische Energie – lenkt sie doch auf REALE Probleme. Wir brauchen JEDEN MANN (und natürlich jede Frau!).

          • @EGO

            Ich habe jetzt im § 28 Personalausweisverordnung nachgeschaut. Wer oberflächlich darüber hinweg liest, kann natürlich schon etwas durcheinanderkommen. Natürliche und juristsiche Personen können einen Personalausweis beantragen, …so hat es jedenfalls den Anschein.

            Aufklärung kann sich ergeben, wenn nochmals langsam Stück für Stück die Überschrift durchliest. Diese Überschrift klärt auch darüber auf, wer oder was mit juristischen Personen gemeint ist. Wenn man dann weiter liest…ganz…ganz ..langsam, dann macht die Sache auch Sinn und die Vermutung der Reichsbürger beruht auf der Unfähigkeit Gesetzestexte richtig lesen und interpretieren zu können.

            Vielleicht versuchst Du einmal selbst nachzulesen, falls sich dann immer noch Schwierigkeiten ergeben sollten, werde ich Stück für Stück für ganz konkrete Aufklärung sorgen. aber ich bin sicher, dies kannst Du auch ohne meine Hilfe hinbekommen. Viel Glück.

          • @Krösus

            Darf ich Dir mal ein wenig helfen ?

            Im § 28 der Personalausweisverordnung geht es nicht um die Beantragung von Personalausweisen (dafür gibt es das Personalausweisgesetz) sondern darum, dass private Diensteanbieter eine Berechtigung zur elektronischen Identitätsabfrage beantragen müssen. Die Antragsbedingungen
            für so eine Berechtigung sind im besagten § 28 der Personalausweisverordnung niedergeschrieben. Mit dem Personalausweis an sich hat das nichts zu tun.

            Ist die Grundannahme falsch, sind auch alle Ableitungen logischerweise falsch.

            Ich denke, dass @EGO mit dem Hinweis auf den § 28 lediglich auf den Unterschied zwischen dem NAMEN (Firma) und dem Familiennamen (natürliche Person) hinweisen wollte, was völlig richtig ist.

            § 5 PAuswG

            (2) Der Personalausweis enthält …. ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

            1. Familienname und Geburtsname,
            2. Vornamen,
            3. Doktorgrad,
            4. Tag und Ort der Geburt,
            usw.

            Nun schau nochmal in Deinen Perso und siehe nach, was dort steht:

            NAME oder Familienname ?

          • Nachtrag zur Bedeutung Name:

            § 17 HGB:

            (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

          • @Cristoff

            Du kannst mir jederzeit helfen, zumal auch ich nicht vor Irrtümern gefeit bin. In diesem Falle liegst Du allerdings falsch. Deine Unterstellung, ich hätte etwas über die Beantragung von Personalausweisen erklärt, trifft nicht zu.

            Wenn Du meinen Beitrag nochmals lesen wolltest. Und am Besten noch den von EGO. Letzterer war der Ansicht, dass der von Ihm zitierte Paragraph etwas mit dem PERSO ( wortwörtlich ) und der Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen zu tun hat. Ich habe diese Ansicht defintiv NICHT vertreten, sondern darum gebeten nochmals nachzulesen Stück für Stück.

          • christof777……. stimmt:

            „Der Begriff der „Firma“ sollte im Arbeitsrecht am besten vermieden werden, da er zu Missverständnissen führt. Firma ist der handelsrechtliche Name eines Kaufmanns (sowohl für Einzelkaufleute als auch für juristische Personen). Arbeitsrechtlich hat der Begriff keine Bedeutung.“

            – aus:

            https://www.anwalt.de/rechtstipps/betrieb-unternehmen-konzern-oder-firma_031297.html
            ——————————

            – oder ….

            „Was sind Unternehmen, Firmen und Betriebe? Wo liegt der Unterschied? – GENIAL EINFACH“

            -aus:
            https://www.youtube.com/watch?v=1IHnL2rr5R0

          • @Krösus
            ich arbeite in einem Planungsbüro.
            Wir hatten eine Klage von über 2 Millionen an der Backe.
            Das ging bis ganz oben.
            Die Klage war völlig widersinnig. Wir sind aber raus gekommen, weil bei der Klageschrift ein Wort falsch gesetzt war … ein Wort.
            In diesem Rechtsystem kommt es auf bestimmte Schlüsselworte an. Die entscheiden über „Hopp oder Top“.
            Und nun zurück zur Personalausweisverordnung:
            Nun könnte man ja sagen, „Name oder Familienname, was spielt das für eine Rolle?“
            In Deinem Perso steht Name und wenn Du den Perso vorzeigst, outest Du Dich als juristische Person, Punkt.(mit allen Konsequenzen). Bei solch einem klaren Punkt kann man nichts hineininterpretieren, das Wort steht. Das Handelsgesetz §17 sieht das ähnlich.
            Es hat schon einen Grund, warum man es den Leuten nicht erklärt. Eine offizielle Aufklärung wirst Du nie erfahren.

            Man muss ganz klar sagen, dass man i.d.R. als juristische Person in Deutschland nicht schlecht lebt, zumindest, wenn alles „normal“ läuft.
            Recht haben und Recht bekommen, sind hier und heut zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Es ist aber nicht schlecht, wenn man weiss, was rechtens ist.
            In einem Staatsfragment (Carlo Schmidt, „Vater des GG“ 1948, SPD), in dem die oberste exekutive Gewalt (BK Merkel) das Grundgesetz (GG) und andere Passkontrollgesetze einfach beiseite schiebt und in Eigenermächtigung außer Kraft setzt, ist jeder Gedanke an ein rechtstaaliches System widersinnig. Das wäre (in einem funktionierenden Rechtsystem) ein Fall für den Generalstaatsanwalt.“Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken.“

          • @EGO

            Deinen konkrten Fall kann ich natürlich nicht beurteilen. In Zivilprozessen hingegen herrscht die Hinweispflicht des Richters § 139 ZPO. Ist ein Antrag unklar gestellt, muss der Richter zwingend darauf hinweisen. Ein simpler Fehler in der Wortwahl führt nicht einfach so zur Klageanbweisung. Wo kämen wir dahin ?

            Das Handelsgesetzbuch regelt ausschließlich – wie der Name dies bereits erkennen lässt – das Handelsrecht und DEFINTIV NICHTS darüber hinaus. Es ist MITNICHTEN einfach so auf das bürgerliche Recht, das Familienrecht, das Personenstandsrecht übertragbar.

            Im PERSO ich habe gerade nochmal nachgeschaut ist sowohl mein Familienname, sind auch meine Vornamen, ist auch mein Geburtsdatum eingetragen. Der PERSO regelt meine Identifikation, ohne allerdings im Zweifelsfall ein eindeutiger Nachweis meiner Staatsangehörigkeit zu sein. Es ist wie beim Grundbuchamt, der Personalausweis regelt den öffentlichen Glauben ( bis zum Beweis des Gegenteils ) an die richtige Identität der eingetragenen Person. Wer 12 Jahre lang anstandslos Inhaber eines solchen PERSO war, erwirbt damit rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach alldem steht fest, dass der PERSO dem Ausweis der zutreffenden Identität einer natürlichen Person bedeutet.

            Juristische Personen sind etwas völlig anderes. Juristsiche Personen sind z.B. die Allianz Versicherungs AG oder auch die Siems AG, oder die Heizungsbau GBR Lehmann und Müller. Dass diese einen Personalausweis beantragen können müssen oder sollen, wäre mir neu, ich wüsste auch nicht wozu.

            Ganz einfach erklärt – auch wenn dies ungenau sein sollte – Natürliche Personen sind einzelne Individuen, juristische Personen sind Gruppen von Personen oder Gesellschaften.

            Was da im PERSO steht entspricht dem Identitätsnachweis eines einzelnen Individuums ergo einer natürlichen Person, im allgemeinen Rechtsverkehr.

          • @Krösus
            … wieder das Lesen …
            Unsere Klage ging bis zum Bundesgerichtshof und der Kläger hat in letzter Instanz verloren. Wenn man bei dieser Stufe angelangt ist, dann gibt es keine Klageabweisung. Da gibt es nur noch ein Urteil oder ein Vergleich. Die Klageabweisung findet in der ersten Abteilung statt.

            Oh, ich würde gern Deinen Perso sehen, wo ausdrücklich “ Familienname“ drauf steht. Da wärst Du der erste, bei dem §5 des Personalausweisgesetzes stimmt. Bei allen anderen (meinen Bekannten) steht – Name -.
            Der „Name“ ist so ein Schlüsselwort im Rechtsverkehr.
            Zitat: „Was da im PERSO steht entspricht dem Identitätsnachweis eines einzelnen Individuums ergo einer natürlichen Person, im allgemeinen Rechtsverkehr.“
            Hier kann ich nur sagen: „Träum weiter…“

            Übrigens, hast Du bei der Unterschrift zum Perso-Antrag die dazugehörigen AGBs gelesen? So wie Du argumentierst, könnte man das glatt glauben.
            Es geht nicht darum, was Du glaubst, sondern was in den Gesetzen steht.
            Und im Rechtsverkehr ist die deutsche Sprache sehr präzise.
            Bei meiner letzten Klageschrift Stand: „In Sache … / … “
            Seit wann bin ich als Mensch eine Sache?
            Eine juristische Person jedoch hat den rechtlichen Status einer Sache.
            Weist Du, dass sich die englisch Presse über die Deutschen lustig macht, weil sie zu dämlich sind, ein Adjektiv von einem Substantiv zu unterscheiden.
            Die dummen Deutschen laufen mit einem Personalausweis herum, in dem bei Staatsangehörigkeit ein Adjektiv steht: – deutsch -. Kennst Du den Staat „Deutsch“?
            Die im Ausland haben es schon längst geschnallt, nur wir Deutschen sind zu dämlich.
            Das ist das Resultat der Gehirnwäsche der letzten 70 Jahre.

          • @EGO

            Thanatos hat offenbar Recht. Vernunft und Rationalität nicht zugänglich. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe deutlich genug geschrieben, dass ich Deinen konkreten Fall nicht beurteilen kann. Dass wegen einem falschem Wort oder einer falschen Begrifflichkeit ein millionenschwerer Rechtsstreit mal eben so verloren geht, glaube ich Dir schlichtweg nicht. Im bürgerlichem Recht, herrscht ab Landgericht aufwärts Anwaltspflicht. Damit sollen Menschen wie Du offenbar einer bist, vor sich selbst geschützt werden. Ich habe lange Zeit geglaubt, das wäre Willkür, seit ich Dich kenne, denke ich doch etwas anders darüber.

            Das Gericht hat nach 139 ZPO die Sach und Rechtslage mit den Parteien zu erörten und gegebenfalls Hinweise zu erteilen. Dies gilt auch für den BGH.

            Ich Dich nun lange und oft genug über Deine formaljuristischen Schwierigkeiten aufgeklärt. Du bist nicht in der Lage und vermutlich auch nicht Willens, die simpelsten juristischen Begrifflichkeiten korrekt wieder zu geben und reimst Dir dabei etwas zusammen, was weder Hand noch Fuß hat, wie ich ja auch nachgewiesen habe. Dir fehlt jedewedes juristische Grundwissen oder Handwerkszeug um eine halbwegs vernünftige Debatte zu führen.

            Erkundige Dich erst einmal was im juristischem Sinne eine Sache ist. Menschen können als Rechtssubjekt d.h. Träger von Rechten und Pflichten, nicht gleichzeitig Rechtsobjekte also Sachen sein. Erkundige Dich des Weiteren was AGB`s überhaupt sind und realisiere warum die mit dem PERSO objektiv nichts zu tun haben können. Vor Gericht streiten auch nicht Sachen – die können objektiv gar nicht streiten oder hast Du schon mal erlebt, dass ein Auto von einem Fahrrad verklagt wird – sondern Parteien, welche im Rubrum als solche auch aufgeführt sind.

            Wenn dennoch in einem Rechtsstreit von Sachen ( Müller gegen Meier ) die Rede ist, dann ist der Streitgegenstand ERGO der Sachverhalt der dem Rechtsstreit zu grunde liegt, gemeint.

            Es gibt 2 Arten von Menschen, Menschen die etwas wissen wollen
            und Menschen die unbeirrbar glauben wollen. Ich gehöre zu ersten Sorte, Du offenbar zur zweiten.

          • @ERGO

            Einem Staat als Angehöriger anzugehören ist im Übrigen ein Adjektiv kein Substantiv.

            Ich bin Deutscher ( substantiv ) ergo bin ich deutsch ( adjektiv )

            Ein Gebildeter ( Subjektiv ) ist gebildet ( adjektiv ) .

            Als Staatsangehöriger bin ich Deutscher ( Substantiv ) der die Eigenschaft hat als Angehöriger einem Staat anzugehören diese Eigenschaft ist ein Adjektiv in diesem Falle DEUTSCH. Nunmehr sollte auch klar sein, warum unter Staatsangehörigkeit DEUTSCH steht.

        • @Krösus

          Hier ein Artikel aus der taz zu Wohnungsenteignungen in Hamburg:

          http://www.taz.de/!5353348/

          Und jetzt bitte ganz genau hinschauen, den vierten Absatz lesen und vielleicht dann verstehen:

          „Wir hatten keine andere Möglichkeit, als dem Vermieter das Eigentum an seinem Besitz zu entziehen“, sagt Droßmann [Bezirksamtsleiter]. „Ich bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist.“

          Klarer und deutlicher kann man es doch nicht mehr zum Ausdruck bringen:

          …das Eigentum an seinem Besitz….

          Da Du ja ausgewiesener Experte in Bezug auf Gegensätze bist wirst Du den bedeutenden Unterschied zwischen Eigentum und Besitz sicher kennen.

          Wer etwas entzieht, hat es vorher gegeben und hat die Macht darüber. So einfach ist das.

          Deine Annahmen zum Personalausweis sind grundfalsch.

          • @Krösus

            Spielt formaljuristisch doch eine Rolle ?

            Krösus 15:42

            „Selbst wenn alles was Ihr schreibt, formaljuristisch korrekt wäre, die realen objektiven und materiellen Macht und Gewaltverhältnisse sind nun einmal andere als von euch gewünscht.“

            Trotzdem bin ich gespannt auf Deine Einschätzung.

          • Formaljuristisch dürften in Deutschland auch nur Personen mit gültigem Pass bzw.und gültigem Visum einreisen,willkommen in Hosenanzugsdeutschland.

          • @materialist

            Die völkerrechtliche Stellung des Staates ist, dass es sich anscheinend um ein Land handelt, welches heute noch immer einen Waffenstillstand hat, obwohl es nie Krieg geführt hat.

          • Lieber @Krösus,

            die Reichsbürger wollen doch genau diese Diskussionen. Leider führen sie zu nichts. Widersprüche, wo es keine gibt. Probleme, die keine sind. Verwirrung, die von den wirklich wichtigen Dingen ablenkt!

            Meine Meinung. Trotzdem ALLEN
            LG

          • Lieber @Krösus,

            die Reichsbürger wollen doch genau diese Diskussionen. Leider führen sie zu nichts. Widersprüche, wo es keine gibt. Probleme, die keine sind. Verwirrung, die von den wirklich wichtigen Dingen ablenkt!

            Meine Meinung. Trotzdem ALLEN
            LG

          • @Ulrike
            Denk daran. 2 mal 10 Euro Praxisgebühr macht 20 Euro.
            Wieso könnt Ihr Sozialisten bloß alle nicht rechnen?

          • @0177translator

            Mein Lieber, in erster Linie bin ich Feministin. Allerdings nicht eine von der Sorte „Kampf- und Terrorlesbe“, sondern eher die ganz Entspannte. Deshalb vermute ich ja auch eine Art Seelenverwandtschaft zwischen uns. Pflege Deine weichen Seiten. Die Südstaatenfahne hast Du doch nicht nötig!
            LG

          • @Ulrike
            Hier poste ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir.
            The Hated Blue Flag
            https://www.youtube.com/watch?v=GOFtpzdJc3E

            We are a band of goldbugs and native to the soil.
            Fighting for our property we gained by honest toil.
            And when our gold was threatened, the cry rose near and far,
            Let’s fight against the European flag that bears the golden stars!
            Hurrah! Hurrah! For Savers rights, hurrah!
            Let’s fight against the European flag that bears the golden stars!

            As long as the Union was faithful to her trust.
            Like friends and like brethren, kind we were, and just.
            But now, when Brussels treachery attempts our rights to mar,
            We’re tearing down that hated blue flag that bears the golden stars.
            Hurrah! Hurrah! For Savers rights, hurrah!
            We’re tearing down that hated blue flag that bears the golden stars.

          • @Ulrike, wie findest Du das hier?
            https://www.youtube.com/watch?v=FN7r0Rr1Qyc
            Der morgige Tag ist mein

            Der Ausblick für Aktien ist sommerlich warm,
            der Dax läuft in Hochform waldein.
            Doch sammelt Euch alle, der Sturm ist nah,
            der Goldschatz im Schrank ist mein.

            Die Euros und Dollars sind frisch und sind schön,
            das Gold geht nach Asien hinein.
            der schwarze Schwan, der ist noch ungeseh’n,
            das Silber im Schrank ist mein.

            Die Anleger alle sind selig im Schlaf,
            die Wall Street holt Silber herein.
            Doch bald weckt ein Erdbeben jedes Schaf,
            das glaubte dem schönen Schein.

            O Banken, Regierungen, ihr steht bereit.
            zu plündern landaus und landein.
            Mein Gold kriegt ihr nicht, das ist gut versteckt,
            der morgige Tag, der morgige Tag, der morgige Tag ist mein.

          • @Cristoff

            Da bin ich wieder. Was der Bürgermeister da von sich gegeben hat ist aus formaljuristsicher Sicht Blödsinn. Politiker sind nun einmal nicht unbedingt auch juristisch versiert. Man kann einem Besitzer das Eigentum am Besitz nicht entziehen, wenn dieser lediglich Besitzer und nicht auch Eigentümer ist. Eigentümer und Besitzer sind 2 verschiedende juristische Kategorien.

            Wenn Du z.B. Eigentümer eines Hauses bist und dieses vermietest, dann ist der Vermieter Besitzer obwohl du Eigentümer bist und trotz Vermietung auch bleibst. Der Besitzer ist nach Maßgabe des Mietvertrages zum Besitz Deines Hauses berechtigt, Du kannst Ihm diesen Besitz trotz Deines Eigentumsrechts im Grundsatz nicht streitig machen. Die Details regelt der Mietvertrag.

            Was der Bürgermeister unter Umständen machen kann – auch hier liegt der Teufel im Detail – er kann dem Eigentümer das Besitzrecht streitig machen. Aber auch dies nicht ohne Weiteres.
            Wenn der Eigentümer z.B. sein Mietshaus trotz allgemeiner Wohnungsnot aus spekulativen Gründen leer stehen lässt, dann kann die Staatsmacht schon mal einschreiten und die Wohnung gegen den Willen des Eigentümers zwangsweise belegen. Dies ist noch keine Enteignung, denn natürlich bleibt der Eigentümer, Eigentümer und kann selbstverständlich Miete verlangen.

            Bin für weitere Fragen offen

            Beste Grüße in die Lausitz

          • Nachtrag….Schreibfehler

            Nicht der Vermieter, sondern der Mieter Deines Hauses, ist für den Zeitpunkt der Miete rechtmäßiger Besitzer und zwar ohne dass Dein Eigentum am Mietshaus davon tangiert wird.

          • @Krösus

            „Wenn Du z.B. Eigentümer eines Hauses bist und dieses vermietest, dann ist der Vermieter Besitzer obwohl du Eigentümer bist und trotz Vermietung auch bleibst.“

            Unverständlich.

            Gegen den Willen eines Eigentümers kann niemand, auch nicht der Staat, einschreiten. Es sei denn, mit Willkür.

            Lassen wir es dabei bewenden.

          • @Cristoff

            Besseres Beispiel. Du leihst Dir ein Buch in der Bücherei. Während der vereinbarten Leihfrist hast Du das Buch in deinem Besitz ohne Eigentümer zu sein, Eigentümer bleibt die Bücherei.

            Du leihst Dir ein Auto von Sixt. Während der Leihfrist bist Du Besitzer, Sixt bleib aber Eigentümer.

            Was daran ist so schwierig ?

            Zum Eigentum

            GG.-Art. 14

            Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

            Art 14

            (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

            (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

            (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

          • @Cristoff

            Habe jetzt den TAZ Artikel gelesen, zumindest die ersten 2 Abschnitte, diese lauten wie folgt.

            1.)

            Zum ersten Mal wird in Hamburg einem Immobilienbesitzer die Verfügungsgewalt über sein Eigentum zeitweilig entzogen, weil er leer stehende Wohnungen seit Jahren nicht vermietet. „Das können wir uns angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nicht länger bieten lassen“, sagt der Bezirksamtschef von Hamburg-Mitte, Falco Droßmann (SPD), der die „Zwangsenteignung“ auf Zeit anordnete.

            2.)

            Damit werden zum ersten Mal die 2013 in das Hamburger Wohnraumschutzgesetz aufgenommenen Paragrafen 12a und 12b angewendet, die eine Zwangsenteignung auf Zeit erlauben.

            ……………

            Der erste Abschnitt ist eingermaßen korrekt. Entzogen wird nicht das Eigentum, sondern die Verfügungsgewalt darüber.

            Der 2te Abschnitt ist freilich Quatsch und wiederspricht dem ersten Abschnitt. Eine Zwangsenteigung auf Zeit ist juristischer Blödsinn, so etwas gibt es gar nicht. Entzogen wird die Verfügungsgewalt über das Eigentum ergo dessen Besitz. Diese Entziehung geschah aus guten vom Gesetz auch gedeckten Gründen. Du empfindest dies als Willkür, eine sehr vereinfachte Ansicht. Denn ist es nicht auch Willkür mit dem Leerstand von dringend benötigtem Wohnraum die Mietpreise in die Höhe treiben zu wollen und sich damit an anderen Leuten, d.h. den potentiell möglich Mietern bereichern zu wollen.

            Was hier geschehen ist, man hat 2 verschiedene Rechtsgüter nämlich das Eigentumsrecht, gegen das Allgemeinwohl ( GG.-Art 14 ) gegeneinander abgewogen. Und man hat sich wahrlich große Mühe gegeben, die Damen und Herren freiwillig zur Vernunft zu bewegen, was die abgelehnt haben. So kam was kommen musste.

        • Werter @ Krösus
          Bis heute konnte ich nirgendwo eine Erklärung , von „offizieller Seite“, finden, wo „Reichsbürger erklärt ist! Offensichtlich wissen Sie, wenn Sie von „Reichsbürger sprechen, um wen es sich da handelt. Bitte teilen Sie hier doch mir einmal mit, wo ich (im BGB oder so) die Definition des „Reichsbürger“nachlesen kann. Ich möchte doch nicht dumm sterben!
          Gruß MM

          • @MikkiMaus

            Da kannst Du auch lange suchen, nicht jedes Wort nicht jede Begrifflichkeit ist auch eine juristische Kategorie. Reichsbürger ist eine im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Begrifflichkeit für die es keine juristische Definition gibt.

            Wo kämen wir auch hin wollte man für ein jedes Wort das die deutsche Sprache kennt, einen Gesetzestext anfertigen. Haben wir nicht schon weiß Gott mehr als genug Gesetzestexte oder Bücher.

            Ich hoffe meine Antwort hilft Dir bei Deinem Anspruch nicht dumm sterben zu wollen, etwas weiter.

            Lernen, lernen nochmals lernen

            Lenin

          • @ Krösus
            Leider wurde ich offensichtlich mißverstanden. Wenn doch Reichsbürger justiziabel sein soll, dann müsste doch das irgendwie festgeschrieben worden sein. Ein paar lächerliche Links (oder so) sind da wenig hilfreich!
            Gruß MM

          • @Krösus
            leider liegst Du da falsch, siehe Wikipedia (ausnahmsweise schreiben die hier die Wahrheit):
            „Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, „Angehörige rassefremden Volkstums“,[1] andererseits…“ ein.
            Dabei ist zu beachten, dass die BRD Rechtsnachfolger des Dritten Reiches ist, siehe folgendes Video:

            https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

            lesen, hören und verstehen …

            meine Wenigkeit

          • Werter @Falco, lieber @Krösus,

            mein eindringlicher Rat, lasst es – lasst Euch nicht weiter auf die fruchtlosen Diskussionen der Reichsbürger ein. Dein Furor, Falco, und auch Deine unermüdlichen Bemühungen, Krösus, deren unhaltbaren Behauptungen auf einer rationalen Ebene zu widerlegen, werden ohne jeden Ertrag bleiben.

            Während die Diskussion als solche von selbigen bereits als Erfolg verbucht wird. Das habe ich in ähnlicher Systematik in einer langjährigen Auseinandersetzung mit Scientology erfahren müssen. Das Ziel ist letztlich die substantielle Zersetzung des jeweiligen Objektes.

            Entscheidend ist: Das Narrativ des Reichsbürgers hat keine Relevanz.

          • Thanatos
            Sehe ich auch so. Ich bin an Edelmetallen interessiert. Ein Sammelbecken für Querulanten braucht kein Mensch.

          • @Thanatos

            Im Grundsatz hast du freilich recht. Solche Leute sind mit Logik und Vernunft nicht von Ihrem fragwürdigen Traumtänzereien abzubringen.

            Ich gebe allerdings zu bedenken, dass nachdem Sie nun juristisch widerlegt wurden, sich keiner mehr von denen blicken lässt. Was widerrum zur Folge haben könnte, dass sich die Zahl jener die sich vom Narrativ der sogenannten Reichsberger anstecken lassen, möglicherweise rückläufig wäre bzw. werden könnte.

            Die verlieren mit der Widerlegung
            Ihrer kruden Vorstellungen ganz einfach an Glaubwürdigkeit und dies hat doch durchaus etwas für sich oder ?

            Um Scientology ist es auch ziemlich ruhig geworden. Aufklärung kann also nicht schaden, würde ich mal sagen.

          • @Krösus

            Da hast Du natürlich Recht. Da fehlte die Differenzierung.

            Die Reichsbürger werden trotz Deiner klaren Ausführungen keinen Jota von ihren Donquichotterien abweichen. Deren selbstgewählte weltanschauliche Quarantäne ist schon ein dickes Brett.

            Aber für die geneigten Leser dürften sich dadurch schon Fragen nach der Sinnhaftigkeit des Reichsbürger-Schmarrns ergeben. Sorry, einen Appell hätte ich daher besser an deren Adresse richten sollen.

          • @Translator

            Den amerikanischen Terroristen das Führen Ihrer Weltordnungskriege von deutschen Boden aus zu verunmöglichen, ist kein rechtes sondern ein linkes Anliegen.
            Dies lässt sich auch an der Haltung der Parteien erkennen.

            Während die LINKE die einzige Partei ist, die dies zur Sprache bringt, steht die selbsternannte ALTERNATIVE FÜR TOITSCHLAND hingegen, fest zum westlichen Bündnis und hält lammfromm das Maul.

            Was zu erwarten war.

    • Irgendwann wird’s schon mal genug sein. Man sollte nicht die eigene Bevölkerung unterschätzen und im Endeffekt gibt es keinen Schutz vor dem Mob.

  3. Alles in allem wird es in einem Engpass enden und bei der nächsten größeren Krise, in der die Kryptowährung kein Rettungsanker sein wird, wird Gold vermutlich sehr teuer werden.

    Da ist die derzeitige Gelegenheit günstig und wer kann bestelle ein paar Unzen.

    • Gold wird bestimmt ein wesentlicher Rettungsanker sein. Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass Kryptos das nicht sein können. Wenn es das bewährte Geldsystem zerfranzt wird man etwas suchen, das ähnlich einfach funktioniert als das gewohnte System und das wäre bei Gold und Silber nicht gegeben.

      Auch wenn ich ein Fan von Silber und Gold bin, so glaube ich nicht, dass ich in ein Geschäft gehen werde und mir für Silberunzen Dinge kaufen werde. Das ist zu kompliziert.

      • @Los wochos
        Wenn das passiert, dass Sie mit einer Silbermünze bezahlen müssen,
        dann brennt die Hütte lichterloh und Sie können froh sein, überhaupt ein Geschäft für Käufe zu finden.
        Glauben Sie nicht ?
        Empfehle Urlaub in Lybien oder auch mal in Syrien.
        Schöne Länder, sehr erholsam auch für Familie und Kinder.

  4. @Christoph777 – Korrektur gefällig? Maas Mustermann gem. Grundbuch/ Personalausweis wäre richtig geschrieben Max MUSTERMANN.
    MUSTERMANN=FIRMA

    • @Papillon

      Korrekturen sind immer willkommen.

      Nun, in vielen Schreiben, Rechnungen etc. wird ja auch MAX MUSTERMANN angeschrieben, dann ist es offensichtlich, wie z.B. im Personalausweis. Da steht eindeutig die juristische Person drin und sie muss es auch denn der Personalausweis muss eindeutig sein. Wer ihn vorzeigt kann anschließend nicht behaupten, eine natürliche Person zu vertreten.

      Wenn nun Max Mustermann angeschrieben wird so stellt sich die Frage, weiß der Adressat um die Bedeutung der juristischen / natürlichen Person, und wenn ja, mit welcher wird er sich identifizieren ? In der Regel weiß er es nicht. Auch gut, denn der Staat vermutet immer die juristische Person solange kein Einspruch stattfindet. Und das muss man ja auch nicht tun wenn Max Mustermann z.B. eine Stromrechung bekommt oder seinen Nachwuchs in der Schule anmeldet.

      Daher wird der Verwaltungsangestellte, Polizist, Richter oder Notar immer, solange man nicht klarstellt mit welcher Person man sich in einer Sache identifiziert, aber auch wirklich immer, die juristische Person vermuten (die sogenannte „Rechtsvermutung“ auf der die ganze Juristerei aufgebaut ist).
      Von daher ist die Schreibweise im Alltag eigentlich nebensächlich (Ausnahme: s.o.), es kommt in manchen Sachen eben darauf an, wer man zu sein vorgibt.

  5. krösus,

    – ja, es gibt eine definition des reichsbürgers.

    – das schreibe ich ohne eine wertung vornehmen zu wollen:

    „Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, „Angehörige rassefremden Volkstums“,[1] andererseits. Damit wurde faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten und Reichsangehörige mit geringeren Rechten. Im engen Zusammenhang dazu steht das gleichzeitig erlassene „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz), das hinfort Eheschließungen von Juden und „Deutschblütigen“ verbot und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen unter Strafe stellte. “

    – aus:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgergesetz
    ———————————–
    „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes
    und der deutschen Ehre “

    – finde ich nicht toll.
    —————————————————-

    – gibt es so etwas noch … mit der blutreinheit????

    http://www.sueddeutsche.de/leben/heiraten-in-israel-jawort-ohne-jahwe-1.156671

  6. @alte Schusseler

    Ich fürchte Du bringst die Grammatik durcheinander.

    https://deutsch.lingolia.com/de/grammatik/zeitformen

    Es gibt HEUTE meines Wissens nach keine juristische Defintion Reichsbürger…aber…es gab mal eine. Was ich nie bestritten habe.

    Der heutige Begriff des Reichsbürgers im allgemeines Sprachgebrauch, unterscheidet sich doch vehement von der damaligen formaljuristischen Defintion..ODER ???

    MikkiMaus hatte nach dem BGB oder anderen Gesetzestexten gefragt, wo dieser Begriff geklärt ist. Ich ging davon aus, dass MM vom heute, hier und Jetzt ausging.

    Was da in Israel geltendes Recht sein soll, ist freilich eine Sauerei, aber leider, leider, gibt es auch in Deutschland durchaus Ähnliches.

    https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-09/arbeitsrecht-streikrecht-kirchen-mitarbeiter

    • Krösus,

      alles ok.

      – wenn aber menschen zum Bsp. die GEZ und vieles andere
      auch in zweifel ziehen,
      weil rechtlich nix logisch ist, …zu mindest für mich ..
      …. (ja, GEZ, zahle ich auch ganz brav und widerwillig) ….

      ….SIND DAS NUN REICHSBÜRGER???

      – kann denn unser staat diese GEZ kacke nicht einfach so lösen
      das es möglicherweise immer noch ungerecht aber rechtskonform ist ???

      • @alte Schussel

        Selbstverständlich ist keineswegs ein jeder der die GEZ oder sonstige Gesetze hinterfragt deshalb automatisch ein Reichsbürger, um Gottes Willen, wo kämen wir dahin.

        Der Staat kann im Grundsatz Gesetze erlassen und damit freilich auch die GEZ, und auch wieder aufheben oder reformieren, abändern oder Ähnliches, das passiert ja auch laufend.

  7. – gibt einen unterschied zwischen

    ZUCHTHAUS und GEFÄNGNIS?

    – die frage stellte ich mir schon beim hauptmann von köpenik.

    – in den kommentaren fand ich interessantes:

    https://www.stern.de/noch-fragen/frueher-gab-es-gefaengnis-und-zuchthaus-was-war-der-unterschied-und-wer-musste-wo-rein-3000057669.html

    „Zwischen 1864 und 1891 wurde er viermal wegen Diebstahls und zweimal wegen Urkundenfälschung verurteilt und verbrachte viele Jahre im Gefängnis. Zuletzt hatte er 1890 mit einer Brechstange versucht, die Gerichtskasse in Wongrowitz in der damaligen preußischen Provinz Posen zu berauben, und erhielt dafür 15 Jahre Zuchthausstrafe. “

    – aus:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptmann_von_K%C3%B6penick

    ————————————-
    – ich bin lediglich wieder beim lesen der deutschen gesetze
    von 1935 darauf gestossen.

    • @AS
      „Er wurde zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.“ Auf Englisch heißt das: „He was sentenced to 15 years hard labour.“ Vielleicht ist das die Erklärung, dort mußten sie arbeiten und schuften. Addi GröFaZ mußte das nach seiner Verurteilung nicht, er hat nicht mal Tüten geklebt. In seinen knapp 9 Monaten Haft in Landsberg langweilte sich der Kerl. In der Zelle, die er mit anderen Knallschuß-Nazioten teilte, hatte er eine Schreibmaschine. Rudolf Heß tippte, und Addi diktierte ihm den ersten Teil von Mein Krampf. In sein Urteil hatten die Richter geschrieben: „Der Verurteilte AH ist nach Verbüßung der Haft nicht nach Österreich abzuschieben.“ Tolle Justiz, damals wie heute. Hatten geschworen, die Republik zu schützen. hatten einen Eid geleistet auf die Weimarer Verfassung. Ich teile nicht das Vertrauen anderer Foren-Schreiber in diesen „Rechtsstaat“ hier, Justitia ist genauso eine Hure wie die Journaille.

      • 0177@Translator

        Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Weisst Du noch wer dies gesagt hat ?

        Ein blindes Vertrauen zu wem auch immer, ist freilich grenzenlos naiv. Die Richter die dem GRÖFAZ gewähren ließen, waren eben sehr weitblickend.

        Der Rechtsstaat ist lediglich eine zum großen Teil agitatorsche Angelegenheit, genau wie die angebliche Unabhängigkeit der Richter.
        Dennoch wer sich dazu äußern will, sollte hier nichts herein stellen, was nicht halbwegs qualifiziert ist. Blinde Wut tut selten gut.

        • @Krösus
          Du solltest nicht vergessen, was ich selbst erlebt und am eigenen Leib erfahren habe und welchen Beruf ich ausübe. Und mit wem ich es daher öfter zu tun habe. Bitte hör doch damit auf, anderen ihre Lebenserfahrung abzusprechen und als unreif oder unterqualifiziert hinzustellen.

          • @Translator

            Da hast Du offenbar nicht richtig gelesen. Ich halte die Bezeichnung Rechtsstaat für eine agitatorische und die im Gg festgelegte angebliche Unabhängigkeit für nicht gegeben, für eine Illusion.

            Dennoch kann ich nicht so einfach hinnehmen wenn gewisse Leute hier völlig unqualifizierte vermeintlich juristisch korrekte Tatsachen verbreiten, die sich dann als reine Vermutungen und sonstige Hirngespinste erweisen. wer das Recht kritisieren will, der muss es kennen, damit fängt es an.

            Ich habe sowohl mit der DDR-Justiz als auch mit der bundesdeutschen Justiz reichhaltige Erfahrungen. Bei allem Übel an beiden Justizsystemen die bundesdeutsche Justiz ist meiner Erfahrung nach das kleinere Übel. Vor allem im Zivilrecht halten sich die bundesdeutschen Gerichte wenigstens einigermaßen an das geschriebene Gesetz, während das geschriebene Gesetz in der DDR
            keine wirkliche Bedeutung hatte. Die Genossen haben gemacht was Sie wollten.

  8. Ich will mal wieder auf den Artikel zurückkommen:

    „Angebot aus Minenproduktion kollabiert“ … „die niedrigste Goldproduktion seit 16 Jahren“

    Vermutet: Kosten und Preise.

    Fehler: der Goldpreis richtet sich nach dem Spielcasino Wall Street. Würde sich der Realwert entkoppeln, dürfen die an der Wall Street unendlich weiter zocken !

    • @Hans

      Der Goldpreis hat sich längst vom Wert des Goldes entkoppelt, deshalb auch keine Förderung mehr. Der wert des Goldes ergibt sich aus dem Kapital und Arbeitsaufwand der benötigt wird um das Gold zu fördern zu scheiden und zu veredeln. Da der künstlich nach unten gehaltene Goldpreis nicht ausreicht um eine weitere Goldförderung zu finanzieren, wird die Förderung eingestellt.

      Es ist praktisch wie in der DDR. Die Warenpreise wurden unabhängig von ihrem objektiven Wert d.h. von Ihren Herstellungskosten per Parteitagsbeschluss festgelegt, die Konsequenz war eine flächendeckende Mangelwirtschaft.

      • @Hans

        Nachtrag

        Die Konsequenz aus der künstlich verursachten flächendeckenden mangelwirtschaft war freilich, dass die objektiv und real gehandelten Preise in der DDR deutlich höher als die staatlich festgelegten Preise waren.
        Dies könnte sich beim Gold langfristig auch so ergeben. Ich würd mal sagen, die Mathematik und mit ihr das Wertgesetz, setzt sich langfristig immer durch.

        Adam Smith nannte dies die unsichtbare Hand und ein anderer Ökonom das automatische Subjekt, aber gemeint haben die dasselbe.

  9. @Krösus
    Vielen Dank für diese logischen Worte. Hättest Du das nicht geschrieben, so hätte ich es geschrieben.

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