Donnerstag,28.März 2024
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Gold im September: 10 Jahre nach der Lehman-Pleite

Gold, Lehman
Vor zehn Jahren tobte die Weltfinanzkrise. Lehman Brothers ging am 15. September 2008 pleite- Gold explodierte (Foto: Wikimedia)

Der September gehört statistisch gesehen nicht zu den allerbesten Gold-Monaten des Jahres. Allerdings ereignete sich vor zehn Jahren einer der größten Goldpreis-Sprünge der jüngeren Geschichte.

In diesem Monat jährt sich die Lehman-Pleite und die dramatische Weltfinanzkrise zum zehnten Mal. Im September 2008 hatte der Euro-Goldpreis um mehr als 10 Prozent zugelegt. Es war einer der größten Kursgewinne in einem September seit 1970. Mehr dazu hier: Goldhistorie: Als der Goldpreis um 100 Dollar explodierte. Der vergangene Monat brachte dagegen erneut ein kleines Minus. Mit 1.033 Euro notierte Gold 0,96 Prozent tiefer als Ende Juli.

Der September schneidet in der Statistik der vergangenen 48 Jahren mit einem durchschnittlichen Kursgewinn von 0,84 Prozent ab. Damit rangiert er auf Rang sechs unter den besten Gold-Monaten des Jahres. Immerhin sprang 26- von 48-mal ein Monatsgewinn heraus, also in 54 Prozent der Fälle.

Gold, September

In den vergangenen sechs Jahren gab es regelmäßig Buchverluste, mit der Ausnahme des Jahres 2016 (+0,43 %).

Die beste September-Performance seit 1970 (Top-5)

  • 1979: +19,52 %
  • 1999: +16,28 %
  • 2005: +11,22 %
  • 2008: +10,17 %
  • 1976: +9,72 %

Die schlechteste September-Performance seit 1970 (Top-5)

  • 1975: -11,45 %
  • 2013: -7,14 %
  • 1993: -7,00 %
  • 1985: -6,78 %
  • 1988: -6,75 %

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Goldpreis in Euro jeweils am Monatsende, basierend auf dem Goldpreis-Fixing London P.M. / LBMA-Kurs. Bei der Ermittlung der Datensätze vor Einführung des Euro (2001) wurden die DM-Kurse (1 Euro = 1,955 D-Mark) sowie die Londoner Fixing-Kurse zugrunde gelegt.

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3 Kommentare

  1. So entwickelt sich die Bundespolitik im September:

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article181404610/Automatisch-Organspender-Wie-beurteilen-Sie-Jens-Spahns-Vorstoss.html

    Mein Tipp:

    Patientenverfügung erstellen und bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Kostet 20 € und im Falle eines Falles sind Gerichte bzw. die Ärzte verpflichtet, dort nachzufragen ob es eine Regelung gibt.

    Im Übrigen kann eine Widerspruchsregelung nur angewendet werden wenn der Staat Rechte an der Person hat. Und das ist hier wohl der Fall denn sonst bräuchte er die explizite Zustimmung, kann man mal drüber nachdenken.

    Denn wo keine Rechte vorhanden sind gilt: Ohne ausdrückliche Zustimmung auch kein Zugriff. Das ist elementarste Juristik.

    Im Übrigen kann man einem Toten zwar Organe entnehmen aber die sind wertlos, weil auch bereits abgestorben. Transplantierbare Organe können nur Lebenden entnommen werden. Wer sich näher mit diesem Thema beschäftigt wird sehr schnell ablassen denn es ist absolut grauslich.

    • Es kommt noch besser. Wer sorgt eigentlich dafür, dass Personen die nicht spenden sollten so einen Ausweis mit Widerspruch bei sich tragen? Mit meiner Vorerkrankung (die unter Kontrolle und zur Zeit nicht nachweisbar ist) darf ich gar nicht spenden. Bei einer Spende muss aber alles ganz schnell gehen.
      Da denkt jetzt noch keiner dran, wird aber in Zukunft ein großes Problem werden.

      Als nächstes werde ich dann dazu verpflichtet einen Ausweis mit meiner Krankengeschichte mit mir rumzutragen oder wie?

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