Donnerstag,28.März 2024
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Gold kaufen: Haben Händler eine Meldepflicht?

Haben Edelmetallhändler eine Meldepflicht, wenn Anleger für 10.000 Euro und mehr Gold und Silber kaufen? Kettner Edelmetalle räumt mit einem Missverständnis auf.

Wer in Deutschland bei einem stationären Händler Edelmetall im Wert von mehr als 9.999,99 Euro kaufen will („Tafelgeschäft“), muss seine persönlichen Daten hinterlassen. Im Juni 2017 wurde diese Anonymitätsgrenze für Barzahlungen abgesenkt. Zuvor waren es 14.999,99 Euro. Die Anpassung erfolgte im Rahmen der Verschärfung des Geldwäschegesetzes.

Nun treten in diesem Zusammenhang immer wieder Missverständnisse auf, was den Kauf von hochwertigen Gütern wie Gold, Silber, Diamanten oder Luxusuhren angeht – insbesondere, wenn man diese Waren in einem Onlineshop kauft. Händler haben keine Meldepflicht gegenüber den Behörden bei höheren Transaktionen, es sei denn es besteht der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung. Aber natürlich sind die Daten des Kunden bei der Auftragsabwicklung über den elektronischen Zahlungsverkehr bekannt.

Dominik Kettner von Kettner Edelmetalle erklärt die Zusammenhänge in einem Video.

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23 Kommentare

  1. Man muss berücksichtigen, dass auch der Edelmetallhändler steuerlich geprüft wird.Und damit auch die Kundendaten offen liegen.
    Der Steuerprüfer ist durchaus imstande, die Kundendaten samt Kaufsbelege als Kontrollmitteilung dem örtlichen Finanzamt des Käufers zukommen zu lassen.
    Dieses wiederum kann eine Prüfung ansetzen, ob das dazu verwendete Geld ordnungsgemäss versteuert wurde und im Falle eine Vermögenssteuer ( gibts noch nicht) auch angegeben wurde.
    Daraus kann man seine Rüchschlüsse ziehen.
    Jedoch, anonymes Vermögen ist dem Finanzamt nicht gleichgültig.
    Ein Beispiel: Privatinsolvenz, Ehescheidung, Gläubigeransprüche, Offenbarungseid.
    Die Daten sind bekannt und lebenslang abgespeichert.
    Eine einzige Rückfrage im Rahmen der Amtshilfe reicht und man weiss, wieviel Gold jemand vor 5 Jahren gekauft hat.
    Dann greifen die Gläubiger zu.

  2. Auf dem Weg der Digitalisierung und somit bargeldloser Gesellschaft, und dem darauffolgendem Wegfall des Tafelgeschäfts ist spätestens DANN beim Kauf /Wiederverkauf von Gold, eine ordentliche Steuer fällig.

    Die Finanzämter reiben sich jetzt schon die Hände.

    Hoffentlich kracht vorher der Euro, samt einem riesigen Marktcrash.
    Die Umschichtung von Gold, wird in einer Nacht und Nebelaktion von statten gehen.

    Mit Silber schläft sich’s da echt ruhiger.

    Golds Tage der Unantastbarkeit sind gezählt.

    • @ex
      Halten Sie die Goldanleger für naiv ?
      Glauben Sie, dass sich beim Waffenhandel, Drogendeals, Schmiergeldern und Prostitution das Finanzamt auch die Hände reibt ?
      Allesamt auch verboten.
      Ersteres ist sogar dem Schäuble aus eigener Erfahrung bekannt. Nur Ihnen offenbar nicht.Digitalisierung des Bargeldes werden wir beide nicht mehr erleben. Unsere Urenkel vieleicht.
      Silber, da haben Sie recht, war schon immer Geld, das der Edelleute.Gold das der Könige, Tausch das der Bauern und Handwerker und Dchulden war das Geld der Sklaven. Ist es heute immer noch. Bank- Sklaven.

      • Es ist doch gar kein problem EM anonym zu kaufen. Man muss nur die Wertgrenzen einhalten und nicht digital kaufen. Dann trommelt man seine Familie zusammen und geht in Düsseldorf Gold shoppen. Da kann man an einem Tag soviel kaufen, dass den meisten hier vermutlich das Fiat Geld ausgeht.

      • @Taipan

        Der Exikator schliesst offenbar von sich auf Andere.
        Er glaubt wenn er zu bescheidenen Verstandes ist, sich gegen Goldverbot, Bargeldabschaffung e.c.t. zu wehren, kann dies bei anderen Leuten auch nicht anders sein.

        • @krösus
          Offensichtlich. Ich jedoch denke, er nutzt jedes noch so an den Haaren herbeigezogene Argument um sich gegen Gold zu positionieren.Und er will, dass es andere gefälligst auch so handhaben.Erreicht aber damit das Gegenteil. Besonders bei den Neueinsteigern.
          Zumindes positioniert er sich für Silber, wenigstens etwas.

  3. Es ist 14.30 Uhr. Woher weis ich das? EM wird verbilligt! Natürlich ist das keine Manipulation, sondern das sind die freien Marktkräfte! Ha, ha, selten so gelacht!

    • @Stillhalter
      Hat nur wenig genützt. Da muss man schon tiefer in die Taschen greifen.
      Ich hoffe nur, dass ein paar Russen und Chinesen die Chance genutzt haben, der Comex ein paar hundert oder rausend Kilo zu entreissen.

      • @watchdog

        Danke, das ist mir auch schon aufgefallen. Ehrlicher Weise muss man aber auch zugeven, dass Silber zuvor mehr gefallen ist. Ratio jetzt ca 1 zu 76.

  4. Ich habe meine vor einiger Zeit durchgeführten Goldkäufe anonym getätigt.
    Wie ?
    Ich habe mir den Ausweis eines Bekannten ausgeliehen. Der wohnt nicht mal in der EU.
    Man leihe sich gehen 50 Euro den Ausweis eines Penners etc aus oder beschaffe sich beim freundlichen Türken einen Fake Personalausweis ( gibts, man muss nur fragen) und kaufe sein Gold.
    In meinem Falle guckte der renomierte EM Händler nur kurz drauf, notierte dann nach meinen Angaben die Adresse und Name und das wars auch schon.
    Der Witz war noch, dass der Ausweis seit 5 Jahren abgelaufen war.
    Es kann doch nicht so schwer sein, sich irgendeinen Ausweis zu besorgen !

    • @B.Hönl
      Dafür findet sich im Forum immer einer, der sagt was Sache ist. Ohne Rücksicht auf Behörden, Drohungen oder Staatsanwälte.
      Welches Rattennest vertreten die eigentlich ?

    • Zusatz: Und dieser „certified psycho“ wäre beinahe Präsident geworden, er verlor ja gegen den Friedens-Hobelpreisträger.

    • @hans
      Nur wenn Sie ein Einkommen über 500.000 Euro pro Jahr haben.
      Als Firma 5 Jahre und als Privatperson gar nicht.
      Normalerweise hebt man Qittungen 2-3 Jahre auf, wegen Garantie und Gewährleistungen.
      Der Goldhändler allerdings muss 5 Jahre aufbewahren, da kommerziell.
      Unlängst gab es bei t-online Richtlinien.

    • Da auf keiner Münze der Eigentümername steht ist es für mich keine Pflicht, sondern der einzige Nachweis der Rechtmäßigkeit. Es wird eine Zeit kommen, in der man davon ausgeht, dass man alles, was man nicht nachweisen kann als Diebesgut gilt. Natürlich sollte man die Kaufbelege diskret aufbewahren.

      • @hoffender
        Danke für das Argument. Da haben Sie recht.
        Ich bewahre meine Kaufbelege etc verschlüsselt auf CD.
        Die Orginale eingeschweisst in Folie in einem Versteck.
        Letztlich kann man jedoch nur für etwas belangt werden, das bekannt ist.Insofern ist das mit Gold weniger kritisch als sichtbare Güter.
        Bei einer goldenen Rolex am Arm eines kleinen Angestellten könnte schon einer nachfragen, ob das nicht Hehlerware ist.

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