Donnerstag,28.März 2024
Anzeige

Immer mehr Menschen sind überschuldet

Das Geldvermögen der einen sind die Schulden der anderen. Während die Wirtschaft in Deutschland boomt und die Privatvermögen zuletzt neue Rekordhöhen erreicht haben, gibt es auch immer mehr Menschen, die Tief in Schulden versinken. Wie das bayerische Sozialministerium auf Anfrage der SPD-Fraktion nun bekanntgegeben hat, ist die Anzahl der überschuldeten Menschen in Bayern im vergangenen Jahr auf 790.000 Personen angestiegen. Gegenüber Vorjahr entsprach dies einer Steigerung um 4,6 Prozent. Mehr

Goldreporter

Immer bestens über den Goldmarkt und Finanzkrise informiert: Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter!

Anzeige

Goldreporter-Ratgeber

Genial einfach, sicher und günstig: Gold vergraben, aber richtig!

Was tun bei Goldverbot oder Goldengpass? Notfallplan für Goldanleger

Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter und erhalten Sie den Spezial-Report "Vermögenssicherung mit Gold" (PDF) kostenlos! Weitere Informationen?

47 Kommentare

  1. Immer mehr sind überschuldet.
    Wie ist das möglich?

    Unsere “Qualitäts – Medien“ wie der linke Standard kennt den Unterschied zwischen Billionen und Milliarden nicht.

    Österreicher lassen 64 Billionen Euro ungenutzt.
    Bei einem BIP von etwas über 300 Mrd. Euro im Jahr.

    http://derstandard.at/2000065246926/Oesterreicher-lassen-64-Billionen-an-Erspartem-fast-ungenutzt-liegen

    Jedenfalls das glaube ich – Amerikaner vermehren ihren Vermögenszuwachs mit Aktien.

    Österreicher und Deutsche durch erspartes Einkommen.

    Irgendwann wann alles kracht, werden wir die Doofen sein.

  2. Das ist überhaupt nicht nötig, denn an der Börse lässt sich gut verdienen und wohlhabend werden ( ex).
    http://mobil.teleboerse.de/private_finanzen/Jetzt-kommen-die-guten-Boersenmonate-article20062403.html
    Und dazu jetzt noch. Aber wenn man Gold statt Investmentpapiere kauft, muss man ja überschuldet sein.
    So, was tun ?
    Ein überschuldeter Goldhorter mit 10 Kg Gold und 70 Kg Silber.?
    Privatinsolvenz anmelden, nach britischem Recht. Da ist man innerhalb 3 Monaten die EU Schulden los und kann neu durchstarten.Start up sozusagen, mit neuem EU Kredit. Und erst mal hilft ja ALG 2 weiter.
    Aber pssst. Nichts vom Gold und Silber verlautbaren lassen. Muss man auch nicht.
    Das Zeug ist eh wertlos, unnötig und archaiisch. Essen kann man es nicht und Dividende wirft es auch keine ab. Kann man also ruhigen Gewissens verschweigen.

    • @ Taipan

      Leider erschließt sich mir -auch bei mehrmaligem Lesen- nicht im geringsten was Ihren Kommentar mit dem obigen Artikel verbindet??

      Was hat denn die Börse mit der Überschuldung von Privathaushalten zu tun? Die Anzahl der „armen Irren“ die wegen Börsenspekulationen in die Privatinsolvenz rutschen ist wohl eher gering. Weiterhin ist dieses ewige und einseitige „Bashing“ auf Aktienanleger wirklich sehr ermüdend und irrational.

      Wenn Sie mit Aktienanlagen nicht leben können und wollen, dann ist dies doch Ihre eigene Entscheidung, es zwingt Sie niemand an der Börse zu handeln. Aber seien Sie doch (wie ich es auch nicht bin) nicht so überheblich zu meinen, dass Sie den alleinigen „Weg der Weisheit“ gefunden haben. Unterliegen Sie doch nicht (wie einige Edelmetall-Freaks) der Illusion, dass bei erfolgreichem Edelmetallinvestment alles der eigenen „Weitsicht und Intelligenz“ geschuldet ist und an fallenden Edelmetallkursen immer nur die „bösen,bösen“ Spekulanten und Golddrücker schuld sind.

      Sofern Sie mit einer wohl fast ausschließlichen Anlage in Edelmetalle glücklich und zufrieden sind, dann machen Sie -für sich selbst- doch alles richtig. Aber lassen Sie doch andere Menschen -ohne Häme- machen was diese wollen. Wer Recht hat wird erst die Zukunft weisen! Auch mit Gold und Silber spekulieren Sie (und ich) ebenso. Gut, ein Totalverlust ist faktisch unmöglich, was aber auch bei einem breit gestreutem Aktiendepot (und viel Zeit zum Aussitzen von Verlusten) der Fall ist.

      Ihre Satz „Aber wenn man Gold statt Investmentpapiere kauft….) entbehrt auch jeglicher inhaltlicher Logik. Überschuldet ist derjenige, der weniger Aktiva (Edelmetalle, Immobilien, Geld, eigene Forderungen, eigenes Einkommen usw) als Passiva (Private Schulden, Kredite usw.) hat. Wenn man hierbei eigenes Vermögen (z.B. Edelmetalle) vor den Gläubigern versteckt, dann ist dies (speziell natürlich mit Edelmetallen und Bargeld) möglich, aber halt auch Betrug. Deswegen wird Ihnen in einem solchen Szenario auch das englische Insolvenzrecht nicht helfen, sofern Sie bei einem solchen Betrug erwischt werden. Weiterhin bezweifle ich, dass Ihnen (zumindest als Privatperson, nicht als englische Limitid) das englische Insolvenzrecht -ohne Wohnsitz dort- wirklich weiterhilft.

      • Danke für deine interessante Sichtweise!!

        @ Goldreporter: mir ist der Artikel zu „einfallslos, leer & ohne Fundament“ geschrieben. Sorry aber was genau ist „überschuldet“? Wer als Privatperson hat die Finanzkraft und kann sein Wohneigrntum, Unikredit, Auto etc alles in bar bezahlen. Mir fehlen hier Vergleiche, Trends….

        Danke
        F.

        • @ Fledermaus

          Eine einheitliche Definition für den Begriff der Überschuldung gibt es wohl nicht. Da ergeben sich schon Unterschiede zwischen verschiedenen Staaten und auch ob es sich um Privatpersonen, privatwirtschaftliche Unternehmen oder (halb-)staatliche Organisationen handelt.

          (Sehr) einfach ausgedrückt ist überschuldet, wer dauerhaft seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. So kann eine Privatperson durchaus mehr Schulden als Vermögen angehäuft haben, ohne deswegen gleich formal „überschuldet“ zu sein. Kann z.B. so sein, dass ein laufendes und dauerhaftes hohes Einkommen ausreicht um eine (rechnerische) Überschuldung begrifflich auszuschließen.

          • @Noby
            Ich versuch’s mal. Überschuldet bin ich, wenn mit keiner mehr Kredit gewährt. Siehe:
            http://www.zeno.org/Literatur/M/Busch,+Wilhelm/Bildergeschichten/Maler+Klecksel/Viertes+Kapitel
            Doch eh die Abendglocke klang, macht er den hergebrachten Gang
            Zur Susel und vertilgt bei ihr so seine vier, fünf, sechs Glas Bier.
            Da eines Abends sagt ganz plötzlich, grad als der Kuno recht ergötzlich,
            Dies sonst so nette Frauenzimmer: »Jetzt zahlen, oder Bier gibt’s nimmer!«
            Ach! reines Glück genießt doch nie, wer zahlen soll und weiß nicht wie!
            Nach diesem mit Wehmut gemachten Vermerke
            Fahren wir fort im löblichen Werke.

          • @0177translotor

            So kann man(n) „Überschuldung“ auch kurz und prägnant umschreiben :-) ! Danke für den Link!

          • Ich denke eher dahingehend dass jmd überschuldet ist wenn er so hohe finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zum Tragen kommen kommen kann.

      • @noby
        Sorry, vielleicht sollte ich hin und wieder „ Satire“ anfügen.
        Wir haben im Forum hin und wieder Goldbasher , da sollte auch ein Aktienbasher nicht zu kurz kommen.
        Übrigens, die englische Privatinsolvenz geht wirklich. Es gibt eigene Büros dafür. Sie brauchen keine Limited. Ein Wohnsitz pro forma wird gestellt und los gehts.
        https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/insolvenz-england-insolvenz-in-england-anmelden/
        Aber noch vor dem Brexit bitte entschulden.
        Nach Gold werden Sie micht gefragt.
        Dann gibts noch das Buch
        „ der Gläubigerschreck“
        Auch interessant.
        Was das mit Aktien zu tun hat ?
        Ich kenne genug insolvente Aktionäre. Verspekuliert.
        Und das Depot hat nun der Gläubiger, die Bank.
        Das Golddepot hätte in diesem Fall der Schuldner.
        Betrug ? Ein hässliches Wort.
        Notwehr klingt schon besser.

        • @taipan

          Das mit der englischen Privatinsolvenz habe ich nicht gewusst. Hatte auch glücklicherweise dafür bisher keine Notwendigkeit. Wer Aktien (oder auch Gold) auf Kredit kauft ist selbst schuld. Dummheit gehört bestraft. Und das mit dem „Betrug“ war von mir bewusst provokant gemeint. Es ist nun mal menschlich (und da würde ich auch mich nicht ausschließen) dass man in der Not zu jedem Strohhalm greift welcher das eigene Überleben (und natürlich das der Familie) sichert.

          • @noby
            Vorausschauendes Wissen kann niemals schaden.
            Auch wenn man meint, brauche ich nicht, kann mit nicht passieren.
            Besser ist es, man weiss es. Denn Murphy lauert überall und shit happens.

          • @taipan

            Da haben Sie vollkommen recht. Der „schwarze Schwan des Lebens“ lauert überall und man sollte nicht so anmaßend sein zu glauben, dass es immer nur die Anderen trifft (weil man selbst ja „ach so schlau“ ist).

        • @Taipan
          Das mit dem Insolvenz-Tourismus in England ist mittlerweile zu einer Seuche geworden. Habe hier einen Fall im weiteren Bekanntenkreis. Insolvenz in D-land verwehrt, Anwalt gab Tip, pro-Forma-Adresse in London, nach einem Jahr gewährt dort ein Gericht Insolvenz. Die Anmeldung einer Limited dort machen auch viele, da brauchst Du kein Stamm- oder Grundkapital einzahlen, oder wie das heißt. Anders als bei uns.

          • @0177translator

            Nach meiner Kenntnis muss man nur ein sehr geringes Stammkapital in Höhe von einem Pfund einzahlen. Deswegen wurde in Deutschland später auch die UG (eine Art Mini-GmbH) eingeführt.

            Info:

            Grundkapital = bei Aktiengesellschaft
            Stammkapital = bei GmbH und UG

    • @ Taipan
      Es ließ sich gut verdienen an der Börse, das stimmt. Was in der Zukunft liegt ist was anderes. Ich habe für die nächsten Generationen vorgesorgt durch „all in“ in Aktien (Nebenwerte).

      • @Dieter
        All in, heisst wohl alles Vermögen in einem Aktiendepot einer Bank.
        Okay, kann man machen, nur passieren darf nichts. Denn sonst ist das Depot weg.Denn Zugriff auf Ihr Depot haben eine ganze Menge Leute. Darunter auch welche, von denen man gar nichts ahnt.
        Ab einem gewissen Alter allerdings, spielts keine Rolle, denn mitnehmen kann man auch ein Depot nicht und die Erben sollen nal schön Erbschaftssteuer bezahlen. Vom Depot. Den Erblasser wirds nicht jucken.
        Selbst wenn alles weg ist, bisher hat noch jede Generation ihr Vermögen verloren.Und so ein Depot bietet sich wie Spargroschen geradezu an.

        • @Taipan
          ja, ich weis wie der Staat (D) in Konten/Depots reinschaut. Ich bin vom Fach.
          Natürlich nicht nur bei einer Bank, verteilt International. Das Risiko ist zu groß.
          All in heißt bei mir eine Aktienquote von 100% die ich hatte. Und bei Gold ist es bei der Erbschaftssteuer so eine Sache. Mehr brauche ich nicht zu schreiben. Auch hängt es davon ab, wo die Erben steuerpflichtig sind.

  3. @Bamboo und @Boa Constrictor
    Es stimmt. Ich wurde ja auch an der Kalaschnikow ausgebildet. 20 Minuten Dauerfeuer und 500 Leute umnieten, das schafft kein Einzelner körperlich. Und das hält auch keine Waffe auf Dauer durch, sie überhitzt. Hier wurde der Welt ein Märchen aufgetischt.
    http://www.epochtimes.de/politik/europa/der-ausnahmezustand-wird-gesetz-a2231903.html
    Das hier aber ist kein Märchen. Ausnahmedauerzustand in Macronesien.
    Viel Spaß, liebe Basken und Korsen, falls ihr die Pariser abstreifen wollt.

    • @ex
      Überschuldung meist eben nicht immer selbst schuld.
      Es gibt auch Schicksalsschläge. Hoffentlich erwischt es Sie nicht eines Tages.
      Eine Ehescheidung, ein Unfall, eine Krankheit oder ein betrügerischer Geshäftspartner, Freund oder sonst was.
      Fragen Sie mal die Schuldnerberatungsstellen nach den Gründen.
      Ich habe es mal getan und in vielen Fällen dem Hern gedankt, dass mich das verschonte.
      Übrigens, sehr viele waren auch mal erfolgreiche Unternehmer, Geschäftsleute oder in leitenden Positionen.
      Ursache waren fast immer laufende Kredite, oder Verpflichtungen durch Verträge, niemals Hunger.

      • @Taipan
        Oder eine Scheidungs-Richterin mit Doppel-Namen, die einem den Gentest verwehrt. Das Kind ist in der Ehe geboren, laß den Trottel von Ehemann Alimente und Unterhalt zahlen, bis er im Gesicht blau anläuft. Erst recht, wenn bekannt ist, daß der echte Vater ein Hartz-Vierer ist. Da hätte ja sonst das Amt die Pflicht zu zahlen an der Backe. Ich muß meinem Scheidungsanwalt auf Knien dafür danken, daß er mich aus diesem Loch herausgeholt hat. (Dem lieben Gott sowieso.) Anstatt Strick für mich Unterhalts-Verwirkung infolge schweren Fehlverhaltens.
        In meinem Bett schläft höchstens noch die Katze. Hat alles seinen Grund.

        • @Translator

          Der Fall interessiert mich juristisch. Wie bist Du das raus gekommen.
          Seit 2008 kann die Vaterschaft mittels gerichtlich angeordneten Gentest angefochten werden. Zuvor war dies rechtlich nicht möglich.

          Habe mich selbst als Betroffener mit dem deutschen Familienrecht herum schlagen müssen. Bis 1998 war der Vater lediglich zur Zahlung verpflichtet, ansonsten aber faktisch rechtlos. Im Zuge der EU Rechtsangleichung wurde dann das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall in das BGB aufgenommen.

          Ich wurde Anfang der Neunziger geschieden und zu horrenden Zahlungen verurteilt. Die größte Sauerei war seinerzeit der sogenannte Ehegattenunterhalt. Für meiner Kinder aufzukommen, war ich durchaus bereit, aber warum soll ich Ehegattenunterhalt zahlen, wo ich doch gar keine Ehefrau mehr habe. Ehegattenunterhalt mit mir nicht, Kindesunterhalt ja allerdings nur in angemessener Höhe, nicht darüber hinaus. Doch weder doe Gesetze noch das Jugendamt, noch das Familiengericht, noch die Mutter waren zu einem angemessenen Vergleich bereit.

          Ich bin ein vernünftiger Mensch, mit mir kann man reden und ich bin kompromissfähig, aber wer nicht will der hat schon. Ich gehe nicht den ganzen Tag arbeiten, um ich dann mit dem Sozialhilfesatz zu begnügen.
          Ich bin eben arbeitslos geworden und habe meine rechtlichen Verhältnisse so organisiert, dass die mir nichts anhaben konnten.

          Das war nackte Notwehr. Nur meine Kinder taten mir leid.

          Mittlerweile hat sich im deutschen Familienrecht aufgrund der EU Rechtsangleichung sehr viel zum Positiven gewendet. Ehegattenunterhalt ist heute im Regelfall auf 3 Jahre begrenzt.
          Sorge und Umgangsrecht waren zugunsten der Väter liberalisiert.

          Wie man sieht hat die EU nicht nur Nachteile.

          • Lb Krösus mit deinem vorletzten Satz hast du dir srlbst die Antwort gegeben: Immer zum Wohle der Kinder handel, du wirst es nicht bereuen!

          • sehr gut zu wissen, wir werden demnächst auch heiraten und ich hatte das im Hinterkopf das bei einer Scheidung der Mann dann für die Frau Unterhalt zahlen muss, hätte da einen Ehevertrag aufgesetzt aber das ist dann ja wohl hinfällig.
            Das man für seine Kinder bezahlt und diese unterstützt ist selbstverständlich.

          • @Simon,
            es kommt drauf an ob der Ehevertrag nicht unbillig ist und die Ehefrau einseitig benachteiligt wird. Bei kleinen Kindern sieht es unterhaltsmäßig ggü. der Ehefrau schlecht aus. Da kann es dann passieren, dass der ganze Ehevertrag ungültig ist.

          • @Dieter

            Ja genau, Verträge können grundsätzlich auch sittenwidrig sein.
            Maßgeblich hierfür ist das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, also ein weites Feld.

            Bei langjährigen Ehen von über 20 Jahren kann der Regelfall von 3 Jahren Unterhaltspflicht auch verlängert werden.

            Der 60zigjährige Topmanager der seine Karriere maßgeblich seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau, die Ihm 40 Jahre lang den Rücken frei gehalten hat verdankt und der nun meint seine 25jährige Sekretärin heiraten zu müssen, der kann bluten, mit Recht finde ich. In diesem Fall nutzt dem Herrn dann auch ein Ehevertrag nichts.

          • @Krösus
            All diese Beispiele zeigen, wie wichtig etwas anonymes Gold und Bargeld ist.
            Denn dieses müsste man zwar auch offenbaren, doch wenn man nur selbst davon weiss, kann man es auch nur vor sich selbst offenbaren. Gedanken sind also frei.
            Eine Mindestmenge an persönlichem Schutz.Dieser kann aber nur funktionieren, wenn wirlich niemand davon Kenntnis hat.
            Frei nach Asterix: Gold ? Barvermögen ? Was ist das……

          • @Taipan

            Ja genau, Gesetze die mich dazu verpflichten 3/4 meines Erwerbseinkommens an Dritte abzugeben, gehe ich grundsätzlich so weit wie möglich aus dem Wege. Juristische Kentnisse, wie dies konkret bewerkstelligen kann, sind im wahrsten Sinne Gold wert.

            Niemals wieder verlasse ich mich dabei auf einen Rechtsanwalt.
            Wer sich auf die verlässt, der ist verlassen. Ich könnte mich durchaus selbst vor Gericht vertreten, aber das darf ich nicht. In Zivilrechtssachen herrscht Anwaltszwang, ( § 78 ZPO ) jedenfalls bei Streitwerten ab 5000 Euro aufwärts.

          • @ Krösus

            § 78 ZPO verstößt gegen EU- und Völkerrecht und ist damit rechtlich nichtig.

            Charta der Grundrechte der Europäischen Union
            KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE
            Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
            Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.
            II.)
            Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK
            Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
            c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….
            Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.
            III.)
            Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR
            Artikel l4 (3) Buchst. d.)
            Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
            … er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …
            Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchst. d.) ICCPR.
            IV.)
            Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
            Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
            *
            Wie Sie erkennen können, verstößt der in Deutschland praktizierte Anwaltszwang mehrfach gegen höherrangiges internationales Recht bzw. gegen justizielle Menschenrechte, wobei Amnesty, Human Rights Watch und Transparency International, (wie üblich) all dies akzeptiert bzw. tatenlos zuschaut.

          • @EGO

            Das mag ja alles sein, nutzt mir in der rechtlichen Praxis herzlich wenig. Eine Zivilrechtsklage Streitwert 8000,00 Euro vor dem zuständigen Landgericht würde mangels Postulationsfähigkeit abgewiesen als gar nicht erst erhoben gelten, mit allen Konsequenzen.

            Den Anwaltszwang abzuschaffen, müsste man sich bis zu den EU Gerichthöfen durchklagen, angefangen ganz unten. Das kann Jahrzehnte dauern, kostet Unmengen an Geld und die aussicht auf Erfolg ist fraglich.

            Worauf Sie hier im Übrigen abstellen berührt im Wesentlichen das Strafrecht, welches mit dem Zivilrecht nichts zu tun hat. Das sind 2 völlig verschiedene Rechtsgebiete.

          • @Krösus

            Strafrecht oder Zivilrecht ist nicht von Belang.

            Zuerst muss festgestellt werden, dass die BRiD eine Willkürliche Staatssimulation (Carlo Schmid 1948: Wir haben keinen Staat zu errichten!) ist.

            Aber mal abgesehen davon, kann man als juristische Person (damit ist man eine Sache!!!!) sich nicht selbst vertreten. Wie soll sich eine Sache vor Gericht selbst vertreten? In den Klageschriften steht … “ in Sache Meier gegen Müller …. “ o.ä. Die deutsche Sprache ist da sehr präzise.

            In §28 der Personalausweisverordnung liegt der Schlüssel.
            Dort unterscheidet man Familienname = natürlicher Person (Mensch) und Name = juristischer Person (Sache, Sklave). Und nun schau einfach mal in Deinen Personalausweis.
            Was steht da? Name oder Familienname??????

            Übrigens schreibt der §5 des Personalausweisgesetzes den Familiennamen vor, nur es gibt keinen einzigen PA, wo Familienname drin steht.

            Nun muss man wissen, nach Haager Landkriegsordnung (Völkerrecht) sind Kriegslisten erlaubt.
            Zwangsweise Sklaverei ist gemäß Völkerrecht verboten, freiwillige Sklaverei nicht. Kaum ein Mensch weiß, dass er sich mit der Beantragung seines Personalausweises freiwillig zur juristischen Person macht, freiwillig zum Sklaven.
            … und Sklaven dürfen sich nicht verteidigen, so einfach ist das.

            Und machen wir uns nichts vor … viele leben mit dem Sklavendasein recht gut in Deutschland, meistens sogar besser, als viele Nichtsklaven im Ausland.

            Das gilt jedoch für die jetzige Zeit. Gilt das auch für die Zukunft?
            Das ist die entscheidende Frage!

            Wir alle hier im Forum wissen, was auf uns zurollt …

          • @EGO

            Ich will Ihnen wirklich nicht zu nahe treten, aber Sie scheitern bereits an grundlegenden juristischen Begrifflichkeiten. Eine juristische Person ist keine Sache, sondern eine juristische Person. Ich erkläre Ihnen jetzt den Unterschied

            1. Eine natürliche Person ist z.B. Uwe Meier oder Karsten Wegener d.h. ein einzelner Mensch mit individuellen Rechten

            2. Eine juristische Person ist z.B. die Müller und Fritsch GmbH oder die Alliant Versicherungs Aktiengesellschafft.
            Das sind keine einzelne Menschen, sondern mehrere Personen z.B. Aktionäre oder Gesellschafter die gemeinsam ein Wirtschaftsunternehmen betreiben. Als Rechtssubjekt aber tritt besagte Firma allerdings EINZELN auf obwohl hier die Rechtsinteressen mehrerer Personen vertreten werden. Diesen Widerspruch löst man dadurch auf, indem man von einer juristischen Person spricht.

            3. Eine Sache ist z.B. ein Tisch eine Couch, ein TV Gerät oder ein Auto und auch ein Grundstück. Das Gesetz unterscheidet auch zwischen beweglichen Sachen d.h. mobilen Sachenh ( Auto ) und unbeweglichen Sachen d.h.immobilien Sachen ( Grundstück )

            Kein einzelner Mensch in Deutschland ist oder kann auch nur eine Sache sein. Das wird im Übrigen auch im § 28 der Personalausweisverordnung nicht behauptet.

  4. @Fledermaus

    Darum habe ich mich durchaus bemüht und halte bis heute Kontakt zu meinen mittlerweile erwachsenen Kindern. Den Umgang hat mir meine Geschiedene auch nie verwehrt, allerdings keineswegs aus höherer Einsicht, ganz im Gegenteil.

    Am liebsten war Ihrm die Kinder würden in meinem Haushalt leben und Sie kassiert den Unterhalt.

    • @Krösus
      da hast Du aber Glück gehabt mit Deinen Kindern. Bin auch Anfang der Neunziger geschieden worden. Wenn man wie ich an die Falsche geraten ist, weis die wie das zu verhindern ist. Im Übrigen, muss man länger zahlen wenn kleine Kinder im Spiel sind und wenn die EX clever ist, noch viel länger.
      Der Staat versucht das immer auf den Zahlungspflichtigen abzuschieben. Ist doch logisch!

  5. @Krösus
    Meine Scheidung (Verhandlungstermin) war am 28.10.2008. Das Gericht hatte im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage den Gentest angeordnet, aber die Rechnung von über 800 Euro habe ich bezahlt. Erst wollte die Richterin nicht, sie knickte dann aber ein. Mein Anwalt meinte, daß die Richterin – er hatte mit ihr Telefonate geführt – habe mich so richtig gefressen. Als Ekelpaket von Rabenvater. Bei der Verhandlung selbst war sie mir gegenüber ganz zerknirscht und nett. Weil die Wahrheit schwarz auf weiß vorlag. Schwester und Mutter meiner Ex, beide waren in Rußland geblieben, hatten ein falsches Spiel getrieben, ihr vorgelogen, die Schwester würde die Mutter schlagen, die deswegen nun eine eigene Wohnung braucht. Mein Augenstern vertraute sich mir nicht an. Ich fand den Brief später in all den Sachen, die sie zurückgelassen hatte. Stattdessen ging das Luder anschaffen. Nicht genug, daß sie mit meinem besten Kumpel rumkramte – ich will Euch den Rest ersparen, es kommt noch schlimmer. Eine von der Sorte Mensch, die ihre bösartige Verschlagenheit aus Prinzip mit Klugheit verwechseln. Das Geld, das ich (bei einem bescheidenen Gehalt) verdiente, ging ab nach Rußland. Es konnte nie genug sein. Ihre Mutter war biestig und meschugge, so eine Schwiegermutter wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht, und ihre Schwester war arbeitsscheu, hatte das Studium geschmissen, machte einen auf weise Kräuterhexe, suchte sich weder einen Job noch einen Kerl, hätte wohl zu all den Überkandidelten in der Mitte Berlins gut gepaßt. Aber von irgendwas muß der Mensch ja leben, man hat ans Leben Ansprüche. Zu geben waren sie alle drei nicht bereit, dieses Verb kam in ihrem Wortschatz nicht vor. Kurzum, ich war schon ein Gezeichneter, und der liebe Gott gab mir eine zweite Chance.
    @Krösus, dazu, wie ein Anwalt einen vor dem Verwaltungsgericht so richtig in die Scheiße reitet, schreibe ich Dir ein andermal. Muß jetzt dringend was übersetzen.

  6. In ihrer Rede, die „Central Banking and Fintech – A Brave New World?“ überschrieben ist, wirft Lagarde die Frage auf, wie neue finanzielle Technologien Zentralbanktätigkeiten in der nächsten Generation verändern werden. Neben Kryptowährungen nennt Lagarde auch künstliche Intelligenz und neue Modelle der Finanzvermittlung als Herausforderungen, die die Finanzbranche nachhaltig verändern werden.

Keine Kommentare möglich

Anzeige

Letzte Beiträge

 

Unsere Spezialreports und Ratgeber sind erhältlich im Goldreporter-Shop!

Anzeige