Donnerstag,28.März 2024
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Online Gold kaufen: Werden meine Bestelldaten gemeldet?

Gold, Handel, Online, kaufen (Foto: Goldreporter)
Wer online Gold kauft, für den gelten andere Regeln als für Barzahler vor Ort. Online wird man zwar erfasst, es gibt aber keine Meldepflicht (Foto: Goldreporter).

Im Edelmetall-Handel bestehen hinsichtlich der Meldepflicht von Gold- und Silber-Käufen große Unterschiede zwischen Einkäufen im stationären Handel und in Online-Shops. Kettner Edelmetalle klärt auf und gibt Entwarnung.

Online Gold kaufen

Was passiert mit den persönlichen Daten, wenn man Gold und Silber bei einem Online-Händler kauft? Bei viele Kunden besteht hier nach wie vor ein Missverständnis. Und dieses steht in der Regel im Zusammenhang mit der seit Jahresbeginn herabgesetzten Betragsgrenze für anonyme Edelmetall-Käufe im stationären Einzelhandel. Mehr dazu in einem Goldreporter-Artikel vom Dezember 2019: Gold kaufen gegen bar: So läuft es künftig ab!

Kundendaten

Online kann man beliebig viel Gold und Silber kaufen, ohne dass automatisch eine Meldung an die Behörden herausgeht. Nur in seltenen Ausnahmefällen werden von Händlern Kundendaten herausgegeben. Dominik Kettner von Kettner Edelmetalle erklärt in einem aktuellen Video Hintergründe und Details. Er äußert sich zudem über aktuelle Entwicklung des Silberpreises, der seit Mitte März um mehr als 80 Prozent zugelegt hat.

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11 Kommentare

      • @Thanatos

        Na endlich, schön von Dir zu lesen. Wo bist Du nur die ganze Zeit gewesen ?
        Es ist aber auch höchste Zeit, dass das Niveau dieses Forums wieder gehoben wird. Du bist einer der wenigen Garanten, dass sich diese Hoffnung erfüllen möge. beste Grüße in die Reichshauptstadt.

        • Lieber @Krösus,

          ich bitte Dich, ich bin doch selber nur ein Suchender. Allerdings muss man schon an der richtigen Stelle suchen [quasi Topfschlagen für Erwachsene]. Und dafür gibst Du zuverlässig wertvolle Hinweise.

          So, bevor es zu peinlich wird — ich war dauergestresst (Homeschooling x 2) und auch etwas genervt (vom Beharrungsvermögen unserer rechtsdrehenden Joghurtkulturen). Doch nun: Frisch auf!

          Grüße in die aufstrebene Peripherie.

  1. Egal was der Online-Händler mit den Daten seiner Kunden macht, der springende Punkt ist die Überweisung vom Eurem Bankkonto.
    Das Bundesamt für Finanzen weiss dass Ihr bei xy-Goldhändler eingekauft habt, bevor Ihr euren PC runtergefahren habt. Es braucht dazu keinen Gerichtsbeschluss.
    Das Finanzamt kann jederzeit in Eure Konten gucken. Auch 10 Jahre zurück.

    Und die so sicher aufbewahrten Daten beim EM-Händler: wie viele davon gibt es noch ?
    Wenn der Staat pleite ist stehen vor jedem EM-Händler eines schönen Montag Morgens 2 Finanzbeamte mit einem Gerichtsbeschluss auf Herausgabe.

    Wer alles mitliest, was Ihr an Eurem PC oder noch schlimmer an einem Android oder Apple-Gerät so macht….

    • @meister eder
      Der Beamte kann viel verlangen.
      Denn noch gibt es Anwälte, welche man umgehend zuziehen darf.
      Und der jagt die 2 Finanzler aus dem Haus. Garantiert.
      Mein Vater war Rechtsanwalt und öfters bei solchen Ereignissen dabei.
      Und klebt dem Goldbesitzer den Mund zu.
      Und klären darf der Richter, wo das Gold geblieben ist, das vor 3 Jahren gekaufte….

      • @renegade
        Stimmt schon, allerdings nur bei der heutigen Rechtsordnung.
        Wenn Sie sich die Regelungen in SAG (kein Rechtsweg gegen den Verwaltungsakt) und VAG ansehen (das sind ja noch Gesetze aus der „Schönwetterzeit“), möchte ich mir nicht vorstellen, was dem Staat noch einfällt, wenn es echt eng wird.

    • macht alles nix „was sagen sie herr beamter? mein gold wollen sie? tut mir leid habe ich verloren“

  2. Bald werden wieder Goldautomaten aufgestellt und die Bildzeitung verlost wieder
    Goldbarren, alles schon dagewesen. Goldgräberstimmung.

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