Freitag,29.März 2024
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US-Wachstum über Erwartungen aber unter Vorquartal

Am heutigen Nachmittag wurde die erste Schätzung für das US-Wirtschaftswachstum im 3. Quartal 2018 veröffentlicht. Demnach ist die Wirtschaft der Vereinigten Staaten zuletzt um 3,5 Prozent gegenüber Vorjahr gewachsen. Der Analysten-Konsens hatte bei +3,3 Prozent gelegen. Im Vorquartal war ein BIP-Wachstum von 4,2 Prozent gemeldet worden. Es war das größte Quartalswachstum seit Q3/2014. Mehr

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6 Kommentare

  1. kleine Randnotiz zu Fakebook.
    Über das letzte Jahr hinweg hat Mark Aktien im Werte von $7MRD seiner Firma verkauft, bei stetig steigenden Kursen. Kurz nach Erreichen des Höhepunktes der Aktie mit nahezu $220 stoppt Mark seine Verkäufe. Seitdem ist die Aktie auf $145 abgesackt. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
    https://finviz.com/insidertrading.ashx?oc=1548760&tc=7
    Alles richtig gemacht.

    • @Familienvater

      Diejenigen, die ursprünglich „Fakebook“ finanziert (und davon profitiert haben (kostenloser „SI-EI-EY“-Daten-Klau)) werden den Kurs schon so „“gesteuert“ „haben, daß sie nur Profite einsammeln.

      ( „uǝɹǝıɟɟnɐɥɔǝ“ ɹǝpǝıʍ ɥɔıǝlƃ ɥɔıs – soɯsoʞ ɯǝp snɐ – ,ǝlloɹʇ, ǝɥɔlǝʍ ‚ʇuuɐdsǝƃ uıq )

  2. Brüssel dreht komplett durch
    EU-Behörden sollen Zugriff auf unsere E-Mails bekommen
    https://dieunbestechlichen.com/2018/10/eu-behoerden-sollen-zugriff-auf-unsere-e-mails-bekommen/

    Schwedischen Medien zufolge will die Europäische Union ein Gesetz durchsetzen, nachdem alle IT-Dienstleister in den Mitgliedstaaten in dem betreffenden Land ihren gesamten Server-Inhalt – einschließlich Kunden-E-Mails und Web-Verlauf – an alle EU-Behörden weitergeben müssen.

    Unklar (bewusst unklar?) bleibt in den vorbereitenden Dokumenten, ob dieser Zugriff auf die Daten auch ohne vorherige gerichtliche Überprüfung routinemäßig möglich sein wird. In Schweden geht man davon aus, dass dies möglich sein wird. Da eine solche Datenherausgabe auf der Basis einer vorangehenden gerichtlichen Überprüfung und eines richterlichen Beschlusses bereits möglich ist, würde das neue Gesetz auch keinen Sinn machen. In dem Papier heißt es dann auch:

    „Die durch eine Europäische Herausgabeanordnung angeforderten Daten sollten den Behörden direkt zur Verfügung gestellt werden – ohne Mitwirkung der Behörden des Mitgliedstaates, in dem der IT-Diensleister niedergelassen oder vertreten ist.“

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