Neue BMF-Vorgaben treffen deutsche Zollfreilager. Ein Anbieter spricht über die Konsequenzen und erklärt, warum Anleger ihr Edelmetall-Geschäft zunehmend ins Ausland verlagern.

Zollfreilager-Regeln verschärft: Edelmetall-Anleger weichen ins Ausland aus
Neue Regeln, neue Wege: Das Bundesfinanzministerium hat die Nutzung von Zollfreilagern in Deutschland deutlich eingeschränkt. Die vollständige BMF-Mitteilung finden Sie hier. Für Edelmetall-Anleger bedeutet das eine klare Verschiebung. Denn während der steuerfreie Erwerb hierzulande erschwert wird, rücken Standorte im Ausland stärker in den Fokus. Tim Schieferstein, Geschäftsführer der SOLIT Management GmbH, berichtet, wie sich die Nachfrage bereits verändert.
Neue BMF-Regeln treffen deutsche Zollfreilager – Anleger weichen zunehmend auf Standorte außerhalb der EU aus.

Herr Schieferstein, das BMF hat die Regeln für Zollfreilager kurzfristig verschärft. Was genau hat sich geändert – und wie relevant ist das für Anleger?
Wichtig ist zunächst einmal klarzustellen, dass die jetzt vom BMF veröffentlichte Regelung ausschließlich Zollfreilager betrifft, die sich in Deutschland befinden. Zollfreilager, die sich im Ausland befinden, sind davon nicht betroffen, da diese schlichtweg nicht im Zuständigkeitsbereichs des BMFs befinden.
Was bedeutet das für Ihr Geschäftsmodell?
Bei flexgold und dem SOLIT Edelmetalldepot befinden sich die Lagerstätten und somit auch der Lieferort in der Schweiz. Gemäß §3 Abs. 7 Satz 1 UstG sind solche Edelmetallkäufe in Deutschland nicht steuerbar.
Mangels dieser Steuerbarkeit greift auch §4 Nr. 4b UstG nicht. Relevant ist das Schweizer Steuerrecht und gemäß Art. 23 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 3bis MWStG ist der Erwerb von Silber, Platin und auch Palladium über ein Zollfreilager weiterhin in der Schweiz zollfrei bzw. fällt keine Mehrwertsteuer an.
Profitieren Sie damit sogar von der neuen Regelung?
Wir verzeichnen Zulauf von Anlegern, die bisher über ein deutsches Zollfreilager mehrwertsteuerfrei eingekauft haben, was nicht mehr möglich ist. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass unsere 2007 getroffene Entscheidung, eine hochsichere Lagerung bankenunabhängig außerhalb der EU anzubieten, sich bewährt hat.
Wie stark sind Anleger betroffen – und wie groß ist dieser Markt überhaupt?
Für die meisten deutschen Anleger ändert sich nichts. Auch wenn keine konkreten Marktzahlen vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Großteil des mehrwertsteuerfreien Kaufs von Weißmetallen bereits vor der BMF-Verfügung außerhalb Deutschlands stattfand. Für diese Anleger ändert sich gar nichts.
Was heißt das für aktive Kunden?
Diejenigen, die bisher über ein deutsches Zollfreilager gekauft haben, sind auch nur für zukünftige Käufe betroffen. Käufe, die vor Veröffentlichung des BMF-Schreibens getätigt wurden, genießen einen Bestandsschutz.
Wer zukünftig Weißmetalle, aber auch andere Industriemetalle oder seltene Erden mehrwertsteuerfrei dank Zollfreilager kaufen möchte, macht dies (weiterhin) außerhalb der EU, insbesondere in der Schweiz.
Wie bewerten Sie diese Gesetzesänderung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht?
Damit hat der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland sich selbst geschwächt: Statt dass im Inland wichtige Reserven an kritischen Rohstoffen durch Anleger aufgebaut werden, die im Bedarfsfall von eben diesen Anlegern an die Abnehmer der Industrie verkauft werden könnten, machen wir uns noch mehr Abhängig von Importen aus Drittländern. Daher halte ich den von BMF getätigten Schritt nachhaltig schädigend für Deutschland.
Vielen Dank für das Interview.
Mehr zum Thema: Edelmetall im Zollfreilager: Steuerhammer beendet Vorteil für Anleger



Wichtig ist zunächst einmal klarzustellen, dass die jetzt vom BMF veröffentlichte Regelung ausschließlich Zollfreilager betrifft, die sich in Deutschland befinden. Zollfreilager, die sich im Ausland befinden, sind davon nicht betroffen, da diese schlichtweg nicht im Zuständigkeitsbereichs des BMFs befinden.
Vorneweg, ich bin was Steuern und Finanzen angeht nicht der Hellste.
Aber welchen Sinn hatte es als Deutscher ein Zollfreilager in Deutschland zu eröffnen?
Das ist ja toll, Her Schieferstein. Wie Sie sagen, hat Deutschland nun im Ernstfall das Problem, die Edelmetalle dort nicht mehr aufkaufen zu können, was heisst, nicht mehr auf die Edelmetallager Zugriff zu haben.
Aufkaufen würde die man ohnehin niemals, das Zauberwort heisst: Beschlagnahme.
Und das geht nun nicht mehr so einfach.
Allerdings sind die Namen der vermeintlichen Eigentümer bekannt und wenn die noch dazu in Deutschland greifbar sind, hat das Finanzamt schon seine Möglichkeiten.
Bei Ausländern ist es etwas schwieriger, aber auch nicht unmöglich.
Unterm Strich, mobiles Vermögen lagert man am besten ausserhalb der Republik und auch da keinesfalls in öffentlich bekannten und zugänglichen Lagern.
Ich denke wenn man im Ausland das Lager vor Ort eröffnet und dann auch gleich bar bezahlt, hat das Finanzamt eher weniger Möglichkeiten oder?
Klar, im Ernstfall geht alles, aber wenn man die Metalle so wie du versteckt, hat man halt andere Risiken und keine Zollfreiheit bei Silber.
@Risiko
Alle EU Staaten und alle G20 Staaten haben seit etwa 5 Jahren den lückenlosen Datenaustausch bezüglich Zoll und Steuer vereinbart. All die Daten werden an ein zentrales Melderegister gesendet
( man rate mal wo das ist) und alle beteiligten Länder können darauf zugreifen.
Eine spanische Behörde auf Türkische Daten, eine griechische Behörde auf Daten in Kenya usw.
Dieses Register ist seit etwa 1 Jahr voll einsatzfähig.
Und ich darf ihnen versichern, dass jedes Zollfreilager dorthin meldet. Noch, ich betone noch, sind private Lagerstätten ausgenommen. Das liegt daran, dass sich meine beiden Wächter weigern.
Und Amanda ist in den Wechseljahren und überaus bissig.:).
In Kürze werden alle Finanz- und Zollämter dieser Erde untereinander über dieses Register voll vernetzt sein und dann kommen die blauen oder grauen Briefe ins Haus geflattert : Wir haben Kenntnis erlangt, dass sie in den Jahren 2008 bis 2015 ein Zollfreilager in Anspruch genommen haben…. und dort 25 Kg Silber zollfrei lagerten. usw.
Von wegen risikofrei, das ist das Risiko per excellance. Dazu kommen noch angekaufte CD und
anonyme Meldungen und weiteres.
Hat man genug Daten, kommen die Briefe.
Setzt man sich ins Ausland ab, kommt der europäische oder internationale Haftbefehl.
Da das Steuerrecht noch mit erhöhter Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen aufwartet, spielt man besser mit offenen Karten. Ansonsten droht die Schätzung, meist in 10 facher Höhe.
Zuständig ist dabei nicht das Amtsgericht, sondern das Finanzgericht, also das Finanzamt ist Ankläger, Strafverfolger und Richter in einer Person.
Vorsicht ist cool man.
Meint aber einer er wäre im Recht und alles ist ok, vorsicht, das deutsche Steuerrecht hat über 2.000 voll gedruckte Seiten. Gelesen haben nützt wenig, man muss diese auch verstanden haben.
Das ist die AMLA . …
europaweit der deutsche Sitz in Frankfurt Main……Ähnlich heißen auch die Stufen der neuen EU Geldwäsche Verordnung AMLR …usw.
@Risiko
Die Schweiz wird sich in den nächsten 5 Jahren komplett der EU unterwerfen.
Es gibt jetzt schon Papiere, die vorsehen, daß EU-Recht dann nicht mal mehr durch die schweizer Volksentscheide überstimmt werden können soll.
Steht dann Ch drauf, ist aber faktisch Belgien oder Frankreich oder Dummland drin.
Dann ist nur noch ein Schritt nötig: die AMLA oder irgendeine neu erfundene Spitzelbehörde wittert Steuerbetrug oder Terrorfinanzierung oder sonst eine erfundene Ausrede und verpflichtet alle Lageranbieter zur Herausgabe der Kundenliste.
Wenn es das EU-Vermögensregister gibt, werden Falschangaben strafbewehrt sein.
Und allein mit dem Verdacht das EU-Vermögensregister zu unterlaufen, wird man die Lageranbieter knacken.
Die DDR ist wieder da.
Und die Leute haben das freiwillig gewählt.
Ein Zollfreilager, ob im In- oder Ausland, schließt immer das Risiko ein, dass Dritte Zugriff auf die dort gelagerten EMs haben. Wenn ich langfristig orientiert bin, kann ich auch Silber mit Mehrwertsteuer kaufen. Nach 10 oder 15 Jahren rechnet sich das trotzdem. Setze ich die jährliche wahre Inflation von 6 bis 8 Prozent ins Verhältnis zur prognostizierten Wertsteigerung von Silber, so rechnet sich das ganz von alleine. Das Geld für diesen Zeitraum in fest verzinste Papiere anzulegen, erhält noch nicht einmal die Kaufkraft, geschweige den, dass es eine Rendite erzielt. Das Ausfallrisiko bei physischen EMS ist aus meiner Sicht nicht vorhanden.
@Smowflake
Da gebe ich Ihnen 100% recht. In dem Augenblick, wo jemand einen Dritten von seinem EM Besitz in Kenntnis setzt oder noch schlimmer in Verwahrung gibt, ist das Risiko einer teilweisen oder totalen Enteignung vorhanden. Bei eigener Verwahrung nimmt man die Sicherheit in eigene Hand und bestimmt das Risiko selbst.
Und das ist doch, was viele wollen.
Und es ist womöglich das Letzte, was man noch selbst bestimmen kann. Vielleicht klingt das schon zu libertär, aber trotzdem ist es so.
Die EM werden niemals wertlos, gehen niemanden etwas an. Jeder kann selbst bestimmen, ob er aus seinem Vermögen ein Dschungelkamp machen will oder ein Youtube Video oder Stillschweigen bewahrt.
Wenn man nicht das ganze Vermögen daheim im sogenannten Dummland bunkern will und nicht gerade Lust in den Alpen hat 2m tiefe Löcher auszuheben führt an einem Lager im Ausland oder noch besser mehrere kein Weg vorbei.
@Maruti
Die sagens es selbst, private sind ausgenommen. Das Vermögensregister mit digitalem Euro und perfekter Überwachung durch KI über Millionen Kameras und Minidrohnen die einen Verfolgen ist natürlich die perfekte Ausrede sich einfach zu ergeben. Manchmal hab ich den Eindruck so mancher Kommentator im Internet will genau das mit seinen destruktiven Beiträgen erreichen. Im KI-Zeitalter wo es perfekte und überzeugende Chatbots gibt wäre es ein leichtes so ein PsyOp durchzuführen.