Um Geldinstitute gegen Finanzkrisen besser abzusichern, sollten die Banken im Zuge des Basel-III-Abkommens bis 2015 höhere Sicherheitsauflagen umsetzen. Die so genannte Mindest-Liquiditäts-Quote muss jetzt erst bis 2019 aufgebaut werden. Zudem wurde die Auswahl der als Liquiditätsreserven geltenden Vermögenswerte erweitert. Nun dürfen die Geldhäuser auch Hypothekenpapiere und gegebenenfalls sogar Aktien als Finanzpolster anführen. Mehr
Goldreporter
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