ESM kommt erneut vor Gericht: EuGH entscheidet

Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Konformität zum Grundgesetz beurteilt, jetzt kommt der Europäische Stabilitätsmechanismus erneut vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof muss die Klage eines irischen Abgeordneten verhandeln. Es geht nun darum, ob der ESM-Vertrag gegen die Europäischen Gesetze, insbesondere gegen die „No-Bail-Out-Klausel“ verstößt. Mehr

Goldreporter

Immer bestens über Gold- und Silbermarkt informiert: Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter!

Goldreporter-Ratgeber

 Gold vergraben, aber richtig! Genial einfach, sicher und günstig!

Notfallplan für Goldanleger Was tun bei Goldverbot oder Goldengpass?

Anzeige

Abonnieren Sie den kostenlosen Goldreporter-Newsletter und erhalten Sie den Spezial-Report "Vermögenssicherung mit Gold" (PDF) kostenlos! Weitere Informationen?

2 Kommentare

  1. ESM ist eine vom EU-Politbüro beschlossene Sache! Da kann klagen, wer will, und so oft man will. Es ist beschloßen, basta. Normal halt, in einer Diktatur, wie hier.

Keine Kommentare möglich

Anzeige

Letzte Beiträge

 

Unsere Spezialreports und Ratgeber sind erhältlich im Goldreporter-Shop!

Anzeige