Sonntag,08.Dezember 2024
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Die Folgen einer privaten Goldbarren-Überführung aus der Schweiz

Der Zoll meldete den Goldtransport an das Finanzamt (Foto: Alterfalter - Fotolia)

Was passiert, wenn man als deutscher Heimkehrer mit 4,5 Kilo Gold an der Grenze zur Schweiz gefilzt wird? Ein Ehepaar machte kürzlich diese Erfahrung.

Wie das Schweizer News-Portal Nachrichten.ch berichtet, ist am vergangenen Dienstag ein deutsches Ehepaar beim Grenzübergang Kreuzlingen-Konstanz mit 4,5 Kilogramm Gold im Gepäck von deutschen Zöllnern gefilzt worden.

Die mitgeführten Goldbarren in verschiedenen Größen hatten einen aktuellen Wert von  knapp 150.000 Euro. Das Paar gab an, das Edelmetall zuvor in einem Schweizer Depot angelegt zu haben.

Die Ware war bei Zoll nicht angemeldet und das war auch nicht nötig. Nur Bargeld ab 10.000 Euro aufwärts muss an der Deutsch-Schweizerischen Grenze deklariert werden. Und Gold wird laut dem Hauptzollamt Singen nicht zu den Barmitteln gezählt.

Was war das Ende vom Lied? Die Deutschen konnten unbehelligt mit dem Gold passieren. Der Goldtransfer wurde allerdings dem deutschen Finanzamt gemeldet, „damit die Kapitalanlage nun auch steuerlich erfasst wird.“

Goldreporter

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