Ein aus neun Personen bestehendes Gremium mit Politikern von Unionsfraktion, SPD, FDP und Grünen sollte nach dem Wunsch der Bundesregierung in besonders eiligen Fällen über die Verwendung von Mitteln aus dem EFSF-Rettungsfonds bestimmen. Zwei SPD-Mitglieder klagten dagegen. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern nun Recht, wie Spiegel-Online berichtet. Für rasche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem EFSF ist der 41-köpfige Haushaltsausschuss zuständig, im Zweifel aber das gesamte Bundestags-Parlament..
Verfassungsgericht verbietet Sondergremium zur Euro-Rettung
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