Wenn man Gold verkaufen will, muss man in der Regel seine Personalien hinterlassen und gegebenenfalls einen Herkunftsnachweis für das Edelmetall vorlegen – nicht erst seit den neuen BaFin-Regeln.
Neue BaFin-Regeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang August die Regeln für Geschäftsbanken im Umgang mit Bargeldeinzahlungen verschärft. Privatkunden, die mehr als 10.000 Euro bei der Bank einzahlen, müssen einen Herkunftsnachweis für den Geldbetrag vorlegen. Für Edelmetall-Geschäfte gilt hier bereits eine Grenze von 2.500 Euro.
Die Maßnahme hat auch einige Goldanleger aufgeschreckt. Zunächst einmal ist die BaFin nur für Unternehmen zuständig, die mit einer Banklizenz arbeiten, also nicht für reine Edelmetall-Händler. Aber es gibt im deutschen Edelmetall-Handel bereits seit geraumer Zeit klare Richtlinie für Bargeschäfte.
Richtlinien für Edelmetall-Händler
Wer Gold oder Silber gegen Bargeld tauscht, kann dies bis zu einem Betrag von 1.999,99 Euro ohne persönliche Angaben tun. Allerdings kann diese Grenze streng genommen mit mehreren Transaktionen beim gleichen Händler überschritten werden, wenn dieser den Kunden wiedererkennt.
Wann man Gold verkaufen möchte
Aber wie verhält sich die Sache, wenn man Gold verkaufen möchte? Das Geldwäschegesetz (GWG) verlangt auch hier die Erfassung von Kundendaten, ab der 2.000-Euro-Schwelle. Aber was passiert mit den Daten und gibt es auch eine Nachweispflicht für den rechtmäßigen Erwerb des zum Verkauf stehenden Edelmetalls? Wir haben uns bei verschiedenen Edelmetall-Händlern über die jeweilige Geschäftspolitik informiert.
Das sagen Goldhändler
So erklärte uns Benjamin Summa, Unternehmenssprecher von Pro Aurum: „Beim Ankauf von Edelmetallen ist eine Legitimation ab dem ersten Euro notwendig. Es gibt keine automatische Weiterleitung der erfassten Daten. Es handelt sich um eine reine Dokumentationspflicht, solange wir keinen Geldwäscheverdacht haben.“
Tim Schieferstein, Geschäftsführer der SOLIT Gruppe (GoldSilberShop.de) erklärt: „Hinsichtlich der Abgabenordnung ist ein Unternehmen verpflichtet, seine Lieferanten zu erfassen. Daher halten wir ab 0 Euro die Personalien fest. Ab 2.000 Euro füllen wir zusätzlich einen GWG-Bogen aus.“
Herkunftsnachweis für Edelmetall
Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG kennt die Lage von Kunden, die ihr Altgold veräußern wollen und die Herkunft nachweisen sollen. „Da Münzen und Schmuck ja oft schon Jahrzehnte im Familienbesitz sind, verfügen die meisten nicht über solche Belege. Wir lassen uns aber unterschreiben, dass es sich um rechtmäßigen Besitz handelt und das Material weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem stellen wir selbstverständlich bei größeren Mengen gemäß GWG-Vorgaben Fragen nach der Herkunft.“
Gold verkaufen: Kundendaten-Erfassung
ESG erfasst die Kundendaten aber bei jedem Ankaufgeschäft. Ebenso verfährt man bei Heubach Edelmetalle. Geschäftsführer Andreas Heubach: „Beim Ankauf verlangen wir immer einen Ausweis. Viele Händler machen einen Eigenbeleg, das machen wir nicht, wir arbeiten hier sehr sauber.“ Schließlich halte man sich an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes, wolle nicht der Hehlerei verdächtigt werden oder gar Behörden den Eindruck vermitteln, man bediene sich an der eigenen Kasse.
Auszahlung in bar oder elektronisch?
Die Edelmetall-Händler verfahren unterschiedlich, wenn es um die Art der Auszahlung beim Goldverkauf geht. So zahlt ESG bis 10.000 Euro in bar aus. „Bei höheren Beträgen überweisen wir den Ankaufpreis oder stellen einen Scheck aus, mit dem sich die Kunden bei unserer Hausbank den Ankaufpreis in bar abholen können“, so Dominik Lochmann.
Bei pro aurum gibt keine Grenzen für Barankäufe. „Die überwiegende Mehrheit der Kunden lässt sich den Geldbetrag aber auf ein Konto überweisen. Bei größeren Summen verlangen wir einen Herkunftsnachweis (Kaufabrechnung)“, so Benjamin Summa.
Auch bei der SOLIT-Gruppe gibt es keine feste Grenze für Barauszahlungen. Tim Schieferstein erklärt: „Dies geschieht in Abhängigkeit des Kundenwunsches und – sollte es ein sehr hoher Betrag – vom Kassenbestand. Fünfstellige Beträge sind in der Regel kein Problem. Überwiesen wird, wenn der Kunde es wünscht. Standardmäßig zahlen wir bar aus.“
Erkenntnisse in Sachen Gold verkaufen
Physisches Edelmetall auf legalem bzw. geschäftlichem Wege anonym zu verkaufen, ist so gut wie unmöglich. Die Belege beim Edelmetall-Kauf sollte man immer aufbewahren, auch wenn man das Gold oder Silber verschenkt. Der Beschenkte könnte sie eines Tages danach fragen, vor allen, wenn es sich um größere Bestände handelt. Und die Erfahrung zeigt: Wenn der Goldpreis stark künftig noch stärker steigt, werden auch Goldeinheiten mit kleinerem Gewicht womöglich nachweispflichtig. mehr zum Thema lesen Sie hier: Gold verkaufen: So machen Sie es richtig!
Goldreporter
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