Donnerstag,28.März 2024
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Gefahr für Ihr Erspartes: Warum die Einlagensicherung bei einer deutschen Bankenpleite im Zweifel nicht zahlt

Aus dem Statut des im Deutschen Bankenverband organisierten Einlagensicherungsfonds geht hervor: Es gibt bei einer Bankenpleite über die gesetzliche 50.000-Euro-Garantie hinaus keinen rechtlichen Sicherungsanspruch für Erspartes. Auch Inhaber von Konten bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten sich nicht in absoluter Sicherheit wiegen.

Man muss der Gefahr ins Auge sehen. Die Finanzkrise kann sich jederzeit dramatisch zuspitzen. Auch deutsche Banken können von heute auf morgen Pleite gehen. Hierzu reicht es aus, wenn aufgrund bestimmter Nachrichten ein Ansturm auf die Bank einsetzt und die Kunden ihre Einlagen abziehen. Das hat man zuletzt wieder beim Zusammenbruch der holländischen Privatbank DSB feststellen müssen. Solche Dinge geschehen über Nacht. Darauf sollte man vorbereitet sein.

Wenn die Konten leer sind

Im Fall eines Bankenansturms geht jedes Institut in kürzester Zeit bankrott. Hierfür sorgen die laxen Bestimmungen zur Mindestreserve für Spar- und Sichteinlagen. Die Geschäftsbanken müssen nur 2 Prozent ihrer kurz- und mittelfristigen Kundeneinlagen als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank zurücklegen. Die restlichen 98 Prozent können sie weiterverleihen. Wenn also nur 3 von 100 Bankkunden gleichzeitig ihr Geld wollen, ist das Geldhaus zahlungsunfähig.

Dennoch wird den Menschen immer wieder gesagt, dass ihr Erspartes bei der Bank zu 100 Prozent sicher sei. Was diese „Garantien“ rund um die deutsche Einlagensicherung angeht, ist jedoch äußerste Vorsicht geboten! Goldreporter hat recherchiert, was tatsächlich hinter den Sicherungsversprechen deutscher Institute steht und ist zu einem alarmierenden Ergebnis gekommen.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die Banken garantieren bei einer Pleite generell die Sicherung der Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro pro Kunde und Konto. Dies ist entspricht der gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung. Grundlage hierfür ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

Um es vorwegzunehmen: Von einem höheren Betrag sollte man unter keinen Umständen ausgehen, auch wenn viele Banken mehr „versprechen“! Man muss im Grunde bis in die Tiefen der AGBs recherchieren und dort auch noch das Kleingedruckte lesen, um zu dieser Erkenntnis zu kommen.

Privatbanken – Odyssee durchs Kleingedruckte

Stellvertretend für alle übrigen Banken untersuchten wir die „Einlagengarantie“ des Onlinebankers ING-DiBa. Auf der Internetseite des Finanzunternehmens heißt es diesbezüglich: „Zusätzlich ist die ING-DiBa AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Höhe der Einlagensicherung richtet sich nach dem Eigenkapital der jeweiligen Bank. Aufgrund der Eigenkapitalausstattung der ING-DiBa sind über diesen Fonds die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu 1,18 Milliarden Euro pro Kunde abgesichert.“

1,18 Milliarden Euro! Hört sich toll an.

Recherchiert man weiter in den separaten AGBs von ING-DiBa dann erfährt man hier unter „20. Einlagensicherungsfonds“:

(3) Ergänzende Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds

„Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“

Wir recherchieren weiter im Statut der Einlagensicherung des Bundesverband deutscher Banken, und stoßen im Abschnitt „§6 Umfang der Einlagensicherung“ auf Punkt 10.

Hier heißt es lapidar (von uns unterstrichen und gefettet): „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“

Was sagen Sie jetzt? Kein Rechtsanspruch! Alles nur schöne Worte. Wenn es also morgen bei Ihrer im Bankenverband organisierten Hausbank zum Äußersten kommt, dann muss der Einlagensicherungsfonds also keinesfalls greifen.

Klar, ein herber Reputationsverlust für Bank und den Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) wäre die Folge. Doch die haben im Ernstfall vermutlich größere Probleme.

Der Pott ist leer

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die Einlagen des Sicherungsfonds des BdB nicht ausreichen, um Kunden bereits bei einer mittleren Bankenpleite zu entschädigen. Beispiel: Die Entschädigungszahlungen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro im Rahmen der Abwicklung des deutschen Lehman-Ablegers konnte der Fonds seinerzeit nur mithilfe des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin stemmen.

Es heißt außerdem, die Pleite der Schmidt-Bank im Jahr 2002 habe der Sicherungsfonds nur mit Mühe auffangen können. Damals mussten „nur“ geschätzte 3 Milliarden Euro aufgebracht werden.

Über die finanziellen Mittel im Einlagenfonds des BdB schweigen sich die Verantwortlichen aus. Der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück nannte im Frühjahr den Betrag von 4,6 Milliarden Euro. In Finanzkreisen wird inzwischen gemunkelt, dass der Pott quasi leer sei. Der Bankenverband arbeitet derzeit an dessen Reformierung. Die sieht aber vor, die Belastungen der angeschlossenen Banken im Rahmen des Einlagensicherungsfonds zu entlasten!

Aber selbst wenn tatsächlich Geld aus dem Fonds an geschädigte Bankkunden fließt, es dürfte nach einer Pleite sehr lange dauern, bis die Mittel verfügbar sind. In der Zwischenzeit können Sie selbst in ernste Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Während die Privatbanken ihre Garantien über die gesetzliche Sicherung hinaus auf bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals des Mitgliedsinstituts beschränken, werben die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken grundsätzlich mit 100 Prozent Einlagenschutz.

Sparkassen
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, mit Ausnahme einiger „freier Sparkassen“. Geht eine Sparkasse pleite, dann übernehmen die stärkeren Institute der Finanzgruppe üblicherweise die Lasten.

Volks- und Raiffeisenbanken
Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken unterhält eine genossenschaftliche Sicherungseinrichtung. Sie umfasst den Garantiefonds und den Garantieverbund. Im Wesentlichen garantiert der Verbund damit den Bestand jeder einzelnen Bank.

Systemrisiko
Bei beiden nicht-privaten Bankenvereinigungen hängt die Sicherheit der Einlagen am (Verbund-)System. Bricht es zusammen, dann ist jede Garantie für einzelne Institute ebenfalls Makulatur.

Die Sparkassen leiden derzeit vor allem unter den Finanzierungsbedarf der Landesbanken, an denen Sie beteiligt sind.

Das Zentral-Institut der Genossenschaftsbanken ist die DZ Bank, sie ist in Besitz der einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken. Auch die DZ Bank musste im Zusammenhang mit Fehlspekulationen und dem Handel mit toxischen Wertpapieren bereits Milliardenbeträge abschreiben (siehe Links unten).

Auf den Zentral-Instituten liegen weiterhin schwere Lasten. Die Eigner, also die einzelnen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, müssen im Zweifel für die Verluste einspringen.

Aus diesem Grund ist die Einlagengarantie der Sparkassen und VR-Banken nur solange etwas wert, wie die finanziellen Lasten im Gesamtverbund tatsächlich tragbar sind. Von einem rechtlichen Anspruch auf die Rückzahlung der Einlagen im Krisenfall kann also auch hier keine Rede sein.

Versprochen, gebrochen

Aber was ist mit dem Merkel-Versprechen? Dass man skeptisch gegenüber Zusagen von Politikern sein muss, ist nichts Neues. Wie viele Wahlversprechen wurden in der Vergangenheit gebrochen? Das Kanzlerin-Versprechen aus dem vergangenen Jahr („Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind …“) ist ohnehin zweifelhaft. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf gab es nie. Und die Regierung hat inzwischen auch gewechselt. Es ist ohnehin Unsinn, wenn die Bundesregierung die Einlagen der Sparer mit Geld garantiert, dass der Sparer in seiner Rolle als Steuerzahler später ohnehin wieder selbst aufbringen muss (Inflation, Währungsschnitt).

Fazit

Als sicherer gesetzlicher Garantie-Anspruch bleiben somit (seit Juli 2009) 50.000 Euro pro Kunde und Konto!

Erst ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro geplant. Lesen Sie hierzu die Details auf der Webseite des Finanzministeriums

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse ist es ratsam, seine Ersparnisse auf verschiedene Geldhäuser und Konten bis zu einem Maximalbetrag von jeweils 50.000 Euro aufzuteilen. Lesen Sie hierzu unseren Investment-Tipp zum Thema Tagesgeldkonten.

Goldreporter

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