Seit dem 1. Januar 2020 müssen Käufer im Edelmetall-Handel ihre Personalien hinterlassen, wenn sie Ware für mehr als 1.999,99 Euro mit Bargeld bezahlen. Goldhändler berichten von anhaltendem Aufklärungsbedarf.
Gold kaufen und Geldwäschegesetz
Auch nach der seit Januar wirksamen Gesetzesänderung (Anpassung Geldwäschegesetz) darf man in Deutschland als Privatanleger beliebig viel Gold und Silber kaufen. Die neue 2.000-Euro-Grenze bedeutet nur, dass man ab diesem Kaufbetrag seine Personalien hinterlassen muss, wenn man im deutschen Edelmetall-Handel mit Bargeld bezahlen möchte.
Missverständnisse bleiben
Goldhändler berichten, dass der Aufklärungsbedarf in dieser Hinsicht weiterhin hoch ist. „Im Kopf vieler Kunden ist drin, dass man über 2000 Euro nicht kaufen darf, so dass hier viel Zeit und Aufklärungsarbeit notwendig ist, um den Knoten zu lösen“, erklärt uns Andreas Heubach von Heubach Edelmetalle in Schwaig bei Nürnberg.
Gewöhnungseffekt
Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG erkennt bei den gut informierten Kunden dagegen schon einen Gewöhnungseffekt. „Nach den unsinnigen neuen Bon-Vorschriften beim Brötchenkauf erscheinen die erweiterten Dokumentationsvorgaben im Goldhandel den meisten ja als plausibel und die Vorgaben werden akzeptiert“, so Lochmann gegenüber Goldreporter. Wer Gold und Silber online kauft, ist von der Änderung ohnehin nicht betroffen. Denn in den Onlineshops werden die Kundendaten ohnehin erhoben und der Zahlungsverkehr läuft elektronisch.
Unklarheit bleibt
Weiterhin unklar ist für viele Kunden, in welcher Frequenz Kunden von Edelmetall-Händlern Gold und Silber bis zu 2.000 Euro in bar zahlen können, ohne registriert zu werden. Der Gesetzgeber hat dazu keine konkreten Angaben gemacht. Einmal im Jahr gilt als allgemein akzeptierter Zeitraum. Mehr dazu auch hier: Gold anonym kaufen: Das müssen Sie beachten!
Goldreporter
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Die „Einmal im Jahr Regel“ ist doch für den Händler gar nicht praktikabel.
Wie soll sich ein Verkäufer alle Gesichter innerhalb von 12 Monaten merken. Oft gibt es mehrere Verkäufer(innen). Zudem müssen sich die Verkäufer zum Gesicht auch den Betrag merken.
Kunde A kauft an einem Tag eine Unze Silber als Geschenk und hat noch fast den vollen Betrag „frei“ , …
Es gab doch auch frühe keine feste Regel über Zeiträume.
Für mich fallen 10.000 € nicht unter Geldwäsche – wie sollen dann 2000 € Geldwäsche sein – wer macht so etwas?
Bei 2000 € sehe ich wohl eher 1 bis 2 Monate als realistischen Zeitraum, der auch für den Händler noch „überschaubar“ ist.
@Julian
„Regel bezeichnet eine Übereinkunft, an die man sich nach allgemeiner Auffassung halten soll. Wer sich an Regeln hält, muss sich nicht rechtfertigen.“ Definition. Wer fragt, hat schon verloren.
@Julian
https://deutsch.rt.com/gesellschaft/97191-privatsphare-war-gestern-us-behorden/
Da weiß ich Abhilfe für die EM-Händler. Guckst Du.
Einmal im Jahr?
Wann fängt das Jahr dann an?
Wenn man heute kauft, darf man dann erst wieder am 24.01.2021 kaufen?
Und macht der Händler sich eine Notiz dazu?
Von jedem Tageskunden?
Schwachsinniger geht`s kaum noch.
Erstaunlich, dass viele glauben, dass 2.000 € die Obergrenze schlechthin ist.
@Julian
Man macht erst mal ein Gesetz und wenn es kein allzugrosses Geschrei gibt,macht man weiter,Schritt für Schritt,bis es kein zurück mehr gibt.
Das wäre dann das komplette anonyme Goldhandelsverbot.
Jeder Staat hat ein Interesse daran,dass ein Bürger nicht all zu viele Geheimnisse hat.
@christof777
Das haben Mediziner schon durch.
Die Krebsfrüherkennung durfte einmal im Jahr abgerechnet werden.
Danach stellte die KV klar:
Gemeint ist einmal im Kalenderjahr.Ob Anfang oder Ende ist wurst.
Und dann war es wieder klar.
Sie können also am 31.12.20 kaufen und ab 01.01.21 wieder.
Dann aber erst am 01.01.22 erneut.
@renegade
Stimmt, doch im Gegensatz zum Goldkauf ist man mit der Versicherungskarte beim Arztbesuch nicht anonym
Dazu fällt mir jetzt nichts ein !
https://www.srf.ch/news/panorama/kleinste-goldmuenze-der-welt-knapp-200-franken-fuer-0-063-gramm-gold