Südkurier: „Goldmünzen im Wert von knapp 13 000 Euro hat ein 72-Jähriger beim Grenzübertritt dem Zoll nicht angemeldet. Der Mann war diese Woche bei einer Kontrolle beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn aufgefallen, als er aus der Schweiz einreiste.“
Kommentar: Bußgeldverfahren eingeleitet, weil er mit unangemeldeten „Barmitteln“ über die Grenze ging. Gold ist Geld, das weiß selbst der deutsche Zoll.
Wie passt denn dieses Vorgehen des deutschen Zolls bei Goldmünzen mit der Aussage von dem Artikel „Die Folgen einer privaten Goldbarren-Überführung aus der Schweiz zusammen“? In besagtem Artikel hieß es, dass Gold NICHT zu den Barmitteln zählt! Hat der Zoll da also Narrenfreiheit? Oder wie ist die tatsächliche Rechtslage?
Gold ist also Bargeld? Wer Jude ist bestimme ich, meinte einst Hermann Göring.
Hermann Goerings „alte Freunde“ haben offensichtlich immer noch das sagen….