Weil er gestohlenes Gold angekauft und es unterlassen habe, die Personalien des Verkäufers aufzunehmen, musste ein amerikanischer Goldankäufer in Simpsonville nun kurzzeitig hinter Gitter.
Der Besitzer eines Goldankauf-Shops in Simpsonville, South Carolina, hat die Folgen der verschärften Goldankauf-Gesetze in den USA zu spüren bekommen. Der Unternehmer kaufte von einem Kunden 20 Goldringe im Gesamtwert von 5.000 US-Dollar an, ohne die Personalien des Verkäufers aufzunehmen. Die Ware stellte sich später als Diebesgut heraus.
Der Shop-Besitzer wurde daraufhin wegen des Verstoßes gegen den „Precious Metal Act“ inhaftiert, später aber gegen eine Kaution von 7.500 Dollar wieder freigelassen.
In einigen US-Bundestaaten wurde die Gesetzgebung für Goldankäufer in den vergangenen Monaten deutlich verschärft (Goldreporter berichtete).
Laut Gesetzes-Text für South Carolina unterliegen den Bestimmungen „alle Personen, Unternehmen oder Teilhaber, die Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine oder Edelsteine von der Allgemeinheit kaufen, ob als Schüttgut oder in gefertigter Form, mit dem Ziel finanziellen Gewinn für sich oder ihren Auftraggeber zu erzielen“.
Betroffen sind somit auch Edelmetall-Händler, die Goldmünzen oder Goldbarren von Privatpersonen ankaufen. Und jeder Goldverkäufer in South Carolina wird nun genauestens registriert. Ankäufer sind verpflichtet neben detaillierten Angaben zur Ware folgende Verkäuferdaten aufzunehmen: Name, Geschlecht, “Rasse”, Alter, Adresse, Führerscheinnummer (Lichtbildausweis), Unterschrift. Der Ankäufer darf die Ware zudem sieben Tage lang nicht weiterveräußern.
Goldreporter
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