Dienstag,19.März 2024
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Bundesverfassungsgericht lässt EZB-Wertpapierkäufe prüfen

Nach dem Vorliegen diverser Verfassungsklagen hat sich das Bundesverfassungs-gericht nun entschieden, die Wertpapierkäufe der Europäischen Zentralbank beim Europäischen Gerichtshofs auf deren Vereinbarkeit mit europäischen Recht prüfen zu lassen. Nach dem europäischen Urteil will das BVerfG seinerseits über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz urteilen. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren beantragt. Seit März 2015 kauft die EZB europäische Staatsanleihen im Volumen von zuletzt monatlich 60 Milliarden Euro auf. Im Juni 2016 ist die EZB auch mit Geldspritzen in den Markt für Unternehmensanleihen eingestiegen. Mit den Maßnahmen vergünstigt sie die Finanzierung der Staaten und Großunternehmen der Euroregion. Mehr

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9 Kommentare

  1. oh…oh.. wird ja spannend was da rauskommt.
    allerdings wird der prozess sicher so verschleppt werden, dass am schluss kein eindeutiges urteil rauskommt….

  2. Lass die anderen entscheiden.
    Das ist der bequemste Weg.

    Ist es nicht Rechtens, kommt man eh zu spät oder wer soll das zurück zahlen?

    Am Ende wieder die Bad Bank EZB :-))

  3. Und abermals gehen die EM auf breiter Front deutlich in den Keller. Bloß nicht nervös „machen“ lassen.

    Eine Unze bleibt eine Unze.

    Das neue Buch vom Sulberjungen scheint ja ordentlich Staub aufzuwirbeln. Hat es schon hemand aus diesem Kreis gelesen und mag ne Bewertung abgeben?

  4. Die EZB umgeht mit diesem Trick eben die direkte Finanzierung.
    Früher hat man Geld gedruckt und es direkt den Firmen und Geschäften gegeben. Das führte direkt zur Inflation. Die indirekte Finanzierung von heute führt eben zur Indirekten Inflation. Das wäre nicht schlimmer, aber es führt auch zur Blasenbildung und Zombies unter Banken und Firmen. Stichwort: Air Berlin.
    Die Pleiten folgen später und umso gravierender.
    Inflation soll Guthaben vernichten und Schulden abbauen, so hofft man.
    Und die Leute kapieren das und flüchten in weitere Schuldpapiere wie Aktien oder in Immobilien oder eben elektronisches Geld. ( Bitcoin).
    All das wird aufgeblasen wie ein Luftballon.
    Zum Glück nicht in Gold wie 2012.
    Dafür sorgen schon die Notenbanken und arbeiten den Goldanlegern ungewollt in die Tasche.Sonst würde man für eine Unze schon 4.000 Euro oder mehr nezahlen müssen.

  5. Was wird bei dieser Prüfung wohl herauskommen ? Ich weiß es jetzt schon:Grundsätzlich rechtmässig mit irgendeinem einem kleinem „aber“ als Mäntelchen zur allgemeinen Beruhigung.

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