Wenn sich die Europäische Zentralbank als Gläubiger Griechenlands an einem Schuldenschnitt beteiligt, so muss man dies als monetäre Staatsfinanzierung werten. Das ist laut EU-Vertrag verboten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (mehr). Frage: Wird das zu gegebenem Zeitpunkt jemanden kümmern? Wir denken, nein. Zu viele Tabus und Richtlinien wurden seit Bestehen des Euro von der (Geld-)Politik bereits ausgehebelt.
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