Im Oktober wurden über das internationale Golddrehkreuz Schweiz mehr als 100 Tonnen Gold nach China, Indien, Singapur und die Türkei geliefert.
Gold nach Asien
Im vergangenen Monat gab es erneut erhebliche Goldtransfers aus der Schweiz Richtung Asien. Laut den jüngsten Außenhandelszahlen der Eidgenössischen Zollverwaltung wanderten im Oktober mehr als 43 Tonnen nach China. Damit erhielt das Land seit Januar bereits 380 Tonnen Gold aus der Schweiz. Darüber hinaus gingen im Oktober noch 31 Tonnen in die Türkei, 22 Tonnen nach Indien und 10 Tonnen nach Singapur.
Dabei stiegen die gesamten Goldexporte der Schweiz gegenüber Vorjahr um 12,5 Prozent auf 159,56 Tonnen im Wert von 8,5 Milliarden CHF (8,67 Mrd. Euro). Allerdings ergibt sich gegenüber Vormonat ein Rückgang um 8 Prozent.
Hintergrund: Schweizer Raffinerien bedienen bis zu zwei Drittel des weltweiten Bedarfs an verarbeitetem Gold. Dazu gehören die auch durch ihre Firmenstempel auf Goldbarren bekannten Hersteller Valcambi, Argor-Heraeus, Metalor und Pamp.
Goldimporte
Woher kommt das ganze Gold. Ein großer Teil des nach Asien abwandernden Edelmetalls stammt offensichtlich aus den USA. Seit vielen Monaten ziehen Händler Gold von der Warenterminbörse COMEX ab (Goldreporter berichtet wöchentlich), außerdem wurde einiges an Metall aus den großen ETFs abgezogen. So erhielt die Schweiz im Oktober 56,9 Tonnen Gold aus den Vereinigten Staaten. Außerdem kamen 14 Tonnen aus Südafrika und 8 Tonnen aus Kasachstan. Dabei dürfte es sich jeweils um Goldbarren handeln. Dagegen verschifften andere Länder größere Mengen an Gold mit geringerem Feingehalt in die Schweiz, mutmaßlich aus der Minenproduktion. Dazu gehören Australien mit 17 Tonnen und Peru mit 18 Tonnen.
Die Gesamtimporte der Schweiz beliefen sich im vergangenen Monat auf 221,64 Tonnen im Wert von 8,67 Milliarden CHF (8,77 Mrd. Euro). Damit ergibt sich wertmäßig ein Rückgang von 8,7 Prozent gegenüber Vormonat und ein Minus von 4,5 Prozent gegenüber Oktober 2021.
Gemäß den Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung handelt es sich bei der oben genannten Ware jeweils um „Gold, einschl. platiniertes Gold, in Rohform, zu anderen als zu monetären Zwecken (ausg. als Pulver)“.