Sonntag,13.Oktober 2024
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Massive Gold-Transfers über die Schweiz gemeldet

Aus der Schweiz gingen im Januar 58 Tonnen Gold in die Türkei und mehr als 50 Tonnen nach Fernost. Die schweizerischen Goldimporte erreichten ein 4-Monats-Hoch.

Massive Gold-Bewegungen

Derzeit wird eine Menge an physischem Gold über Ländergrenzen bewegt. Dreh- und Angelpunkt ist die Schweiz. Denn deren Raffinerien bedienen bis zu zwei Drittel der weltweiten Nachfrage nach verarbeitetem Gold. Dazu gehören die Hersteller Valcambi, Argor-Heraeus, Metalor und Pamp, die Goldanlegern auch hierzulande durch ihre Firmenstempel auf den handelsüblichen Goldbarren bekannt sind.

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Die Türkei war in den vergangenen Monaten einer der größten Goldimporteure weltweit. Die Schweiz lieferte im Januar 58 Tonnen in das Land (Foto: Goldreporter)

Großabnehmer Türkei

Zu einem der größten Abnehmer gehörte in den vergangenen Monaten die Türkei. Und mit 58,28 Tonnen im Wert von 3,2 Milliarden CHF (3,23 Mrd. Euro) ging im Januar das meiste Schweizer Edelmetall in dieses Land. Außerdem erhielten Hongkong und China Lieferungen von 26,9 Tonnen beziehungsweise 26,1 Tonnen. Das zeigen die aktuellen Zahlen der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Insgesamt führte die Schweiz im Januar 138,72 Tonnen Gold im Wert von 7,6 Milliarden CHF aus. Das war wertmäßig 21 Prozent mehr als vor einem Jahr aber knapp 6 Prozent weniger als im Dezember.Gold, Goldimporte, Schweiz, Januar

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Goldimporte auf 4-Monats-Hoch

Auf der Gegenrichtung kamen 214,19 Tonnen Gold im Wert von 9,42 Milliarden CHF (9,51 Mrd. Euro) in die Schweiz. Damit sehen wir das größte Goldimport-Volumen seit September 2022.

Größte Lieferanten waren die Vereinigten Arabischen Emirate mit 40,4 Tonnen, die USA mit 35,9 Tonnen und Usbekistan mit 30 Tonnen. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass Schweizer Betriebe trotz der internationalen Sanktionen weiterhin Gold aus Russland entgegennehmen. Denn im Januar verzeichnet die Importstatistik der Eidgenossen 5,6 Tonnen russisches Metall im Wert von 311 Millionen CHF.

Hinweis: Gemäß den Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung handelt es sich bei der oben genannten Ware jeweils um „Gold, einschl. platiniertes Gold, in Rohform, zu anderen als zu monetären Zwecken (ausg. als Pulver)“.

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