Mit einer breiten Mehrheit im deutschen Parlament wurde die so genannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Sie sieht vor, dass die Bundesregierung ab 2016 nur noch maximal 10 Milliarden Euro neue Verbindlichkeiten pro Jahr eingehen darf.
Schon bei der Festlegung der Schuldenbremse gab es zahlreiche Zweifel, ob dieser Mechanismus jemals eingehalten wird und nicht Ausnahmeregelungen die Selbstgeißelung ohnehin ad absurdum führen werden.
Presseberichten zufolge arbeitet das Finanzministerium nun an einer Gesetzesänderung, die die Umgehung der Schuldenbremse erleichtern soll. Demnach wird angestrebt, dass sich die Regierung eine Überziehung des Schuldenkontos nachträglich vom Parlament genehmigen lassen kann.
Goldreporter
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