Dienstag,19.März 2024
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Gold verkaufen: So machen Sie es richtig!

Gold, Gold verkaufen, Goldmünzen, Bargeld (Foto: Goldreporter)
Ob Schmuck oder Goldmünzen: Wer irgendwann sein Gold verkaufen will, der sollte sich frühzeitig über die Bedingungen informieren.

Gold verkaufen, aber richtig!

Was gibt zu beachten, wenn man Silber und Gold verkaufen möchte? Hier finden Sie wichtigsten Informationen.

Viele Goldanleger häufen über die Jahre hinweg eine Menge Edelmetall in Form von Barren und Münzen an. Als Vermögensschutz, zur Alterssicherung oder einfach in Hoffnung auf künftige Kursgewinne. Daneben gibt es Schmuckbesitzer, die einen hohen Goldpreis sehen oder vielleicht geerbt haben. Das heißt, eines Tages wird man sich mit dem Gedanken beschäftigen, Silber oder Gold zu verkaufen. Und dabei gibt es einiges zu bedenken.

Anonym Gold verkaufen?

Wer Gold kaufen möchte, kann dies in Deutschland bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.999,99 Euro anonym tun (Stand: 09/2021). Das heißt, man legt beim Edelmetall-Händler Bargeld auf den Tisch und geht mit der Ware aus dem Laden, ohne persönliche Angaben hinterlassen zu müssen.




Anders ist das, wenn man Gold verkaufen will. Hier verlangten Banken und Edelmetallhändler ab einem gewissen Wert immer schon einen Identitätsnachweis. Denn die Firmen sichern sich damit gegen mögliche Vorwürfe der Geldwäsche oder Hehlerei ab. Jede Transaktion muss für den Fall der Fälle sauber dokumentieren sein. In der Regel kommt es aber zu einer Weitergabe der personenbezogenen Daten an staatliche Behörden. Mehr dazu lesen Sie auch hier: Das passiert, wenn Sie Gold verkaufen wollen!

Allerdings müssen Banken seit August 2021 laut den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro vom Kunden einen Herkunftsnachweis für das Geld verlangen. Für Edelmetall gilt die Nachweispflicht schon ab 2.500 Euro.

Wie Händler Gold ankaufen

Aber bevor man Geld für seine Goldmünzen oder Silberbarren erhält, wird das vorgelegte Edelmetall von den Händlern natürlich geprüft. Bei vielen stationären Banken und Händlern wird das Edelmetall gegen Quittung einbehalten. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt man das Geld dann per Überweisung. Das Gleiche gilt beim Einschicken von Gold und Silber. Viele Online-Händler bieten diesen Service an.

Verkaufen Sie Ihr Gold oder Silber online, dann kommt in den folgenden Tagen ein Werttransportunternehmen bei Ihnen zu Hause vorbei und holt die Ware ab.

Große Händler mit Schaltergeschäft tätigen Goldankäufe oft nach sofortiger Prüfung des Edelmetalls und zahlen gleich bar aus.

Verkauf über Privatleute

Natürlich kann man auf über Auktionsplattformen im Internet sein Gold verkaufen. Gerade bei Silber hat der Verkauf an Privatleute den Vorteil, dass man einen höheren Preis erzielt als im Handel. Denn während man beim Händler die beim Kauf angefallene Mehrwertsteuer natürlich nicht zurückerhält, sind Privatleute bereit, ähnliche Preise wie im Handel zu zahlen (also quasi mit Mehrwertsteuer).

In jedem Fall sollte man Edelmetall über Auktionsplattformen per Treuhandservice anbieten. Das schafft Vertrauen. In jedem Fall setzt man sich beim Kauf über eBay und Co. einem höheren Risiko aus, von Betrügern übers Ohr gehauen zu werden. Das gilt jedoch vor allem für Käufer, die Geld überweisen und dann keine oder fehlerhafte Ware erhalten.

Verkaufswert

Immer bedenken: Wenn es hart auf hart kommt, wird nicht mehr als der reine Edelmetallwert gezahlt. Das gilt zum Beispiel für Medaillen (ganz grob: Goldscheiben ohne Wertprägung) und kolorierte Sammelstücke aus dem Shopping-Kanal. In normalen Zeiten erzielen Münzen und Barren in makellosem Zustand einen höheren Verkehrswert als Bruch- oder Altgold. Sollte Gold wieder eine Zahlungsfunktion zukommen (Krisenwährung), dann fährt man in jedem Fall mit bekannten Stücken (Krügerrand, Maple Leaf, Barren bekannter Hersteller mit Zertifikat) besser, wenn man das Gold verkaufen will.

Steuern

Wichtig zu wissen: Goldmünzen und Goldbarren zur Kapitalanlage sind von der Abgeltungssteuer befreit. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F ist Gold nach einer Haltedauer (Behaltensfrist) von einem Jahr steuerfrei wieder veräußerbar.

Die Freigrenze für spekulativen Goldhandel bei einer Behaltensfrist von unter einem Jahr beträgt 600 Euro.

Gold verkaufen, Ratgeber
Strategien für Goldbesitzer: Dieser Ratgeber erhält weitere Tipps, wie man Gold im Alter am besten verwendet und verkauft.

Ratgeber
Zu welchem Zeitpunkt kann man besten Gold verkaufen? Wie kann man Gold in der Krise vorteilhaft einsetzen? Was macht man mit Gold im Alter? Wie vererbe ich Gold?

Diese und andere wichtige Fragen sind Gegenstand unseres Ratgebers „Strategien für Goldbesitzer“.

Sammlermünzen verkaufen

Sollten Sie historische Gold- und Silbermünzen, beispielsweise aus einer Erbschaft erhalten haben und verkaufen wollen, dann ist fachlicher Rat gefragt. Gehen Sie mit der Sammlung zu einem kompetenten Edelmetallhändler und lassen Sie den Wert schätzen.

Einen geeigneten Fachmann finden Sie beispielsweise im Mitgliederverzeichnis des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels e.V. Dort finden Sie sicher einen passenden Fachhändler ihn Ihrer Nähe, der Ihnen bei der Schätzung und beim Verkauf von wertvollen Stücken und Sammlungen behilflich ist.

Sammlermünzen, verkaufen, Ratgeber
Sammlermünzen kaufen oder verkaufen? Tipps gibts im Spezial-Report „Historisches Gold als Geldanlage“

Gegebenenfalls kann man Münzsammlungen auch zu speziellen Münzauktionshäusern bringen (z.B. Künker Numismatik AG). Auch dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.

Möchten Sie sich zunächst erst einmal näher mit dem Themenbereich der Sammlermünzen befassen, dann empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber „Historisches Gold als Geldanlage“.

Darin enthalten sind unter anderem einführende Informationen über den Sammlermarkt, inklusive zweier ausführlicher Interviews mit Top-Experten aus der Branche. In dem Ratgeber erfahren Sie auch, wie die Preise von Sammlermünzen zustande kommen, wie man als Privatperson an einer Münzauktion teilnimmt oder seine Münzsammlung einem Auktionshaus anvertraut.

Schmuck verkaufen

Altgoldankäufer gibt es immer mittlerweile wie Sand am Meer. Und hier gibt es erfahrungsgemäß große Unterschiede hinsichtlich der zu erzielenden Preise. Wir empfehlen, auch beim Schmuckverkauf einen renommierten Edelmetall-Händler aufzusuchen. Denn viele dieser Anbieter bieten mittlerweile auch den Schmuckankauf an. Und oft erhalten Sie dort auch bessere Preise für ihren Schmuck. Denn Altgoldankäufer leben ausschließlich von den erzielten (größtmöglichen) Margen, während Edelmetall-Händler ein diversifiziertes Geschäft betreiben.

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8 Kommentare

  1. “Für Edelmetall gilt die Nachweispflicht schon ab 2.500 Euro.”

    Wie soll das gehen? Ihr habt doch nicht alle Rechnungen aufbewahrt?
    Was mache ich mit meinen Münzen aus den 80er 90er? Da habe ich keine Rechnung und auch kein Kontoauszug mehr. Wird mir das Gold dann weg genommen ?

    • @Fortuna Gold Wenn ich schon mal etwas Gold verkauft habe dann noch nie an eine Bank,völlig irrelevant.

  2. „Für letztere Version spricht, dass niemand in den letzten 30 Jahren dieses Gold sehen durfte, nicht einmal Bundestagsabgeordnete, und dass alle Forderungen nach Rückführung dieses Goldes bisher abgelehnt wurden.“

    … und als besonderes;

    Die Regierungen könnten verlangen, dass Gold das man redlich von dem ersparten Geld angeschafft hat, dieses auf der Bank zurückzugeben!

    Was ist wann man es längst aus Not verbraucht hat?

  3. @Fortuna
    Die Vorgaben der BaFin gelten NUR für BANKEN.
    EM – Händler nehmen schon immer ihre Daten auf, wenn man das nicht will, kann man sein EM auch direkt privat verkaufen.

  4. Man bedenke die neuste Vorschrift zum Herkunftsnachweis ab 2.500,– Euro bei Edelmetall !
    Banken müssen Herkunftsnachweis bei Bargeldtransaktionen verlangen !
    Von August 2021 an verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, Besonderer Teil für Kreditinstitute, bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Privatkunden sind daher gehalten, bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Bei sonstigen Bartransaktionen (z.B. Edelmetallankauf, Sortengeschäfte), die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, ist dies bereits ab einem Betrag von über 2.500 Euro erforderlich. Sofern der Herkunftsnachweis bei einem solchen Gelegenheitsgeschäft vom Kunden nicht geführt werden kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen. Gewerbliche Kunden sind in der Regel von den neuen Maßnahmen nicht betroffen.
    Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
    Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
    Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
    ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
    Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
    Quittungen über Sortengeschäfte,
    letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
    Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
    Im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen können Kreditinstitute die Bartransaktion ablehnen und haben die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten. > so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. <

  5. Ich finde es nicht gut wenn Privatkunden Silberbarren an Edelmetallhäuser verkaufen wollen und diese
    mit 3385,00 € ankaufen und dann aber den Preis für den Verkauf mit 4105,00 anbieten. Das sind nicjt nur
    die 19 % Mehrwertsteuer sondern richtige Abzocke.

  6. @Weiss und Alle
    Wäre es eine Idee, hier einen internen Marktplatz (quasi ebay Kleinanzeigen für Schwermetall) aufzumachen, um den Handel ohne die Händlergewinnspanne zu organisieren ?
    Privat an Privat.
    Wobei von uns hier wohl keine Seele derzeit was verkaufen würde.

    Andere Idee: man könnte ja bei Verkaufsabsicht mal zufällig vor Dr. KRALLS Edelboutique etc. spazieren gehen und (falls dort Kunden vor der Türe warten), mit diesen ganz zufällig ins Gespräch kommen.
    Die aktuellen Preise zeigt ja das Smartphone.

    Anekdote:
    Aldi heisst so, weil der Name der Eigentümer drin steckt: AL brecht DI scount
    Warum heisst Lidl so ?
    Der Eigentümer heisst Dieter Schwarz.
    Er wollte den Laden nicht Schwarz-Markt nennen.

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